RS Vwgh 2009/3/10 2009/12/0013

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Veröffentlicht am 10.03.2009
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40;
BDG 1979 §41a Abs6;

Rechtssatz

Gemäß § 41a Abs. 6 des BDG 1979 entscheidet die Berufungskommission u.a. über Berufungen gegen in erster Instanz ergangene Bescheide in Angelegenheiten des § 40 BDG 1979. Darunter sind alle Arten von Verwendungsänderungen zu verstehen; die Zuständigkeit der Berufungskommission erstreckt sich daher auch auf Angelegenheiten vorübergehender Verwendungsänderungen und ihre allfälligen dienstrechtlichen Folgen (vgl. den hg. Beschluss vom 20. Mai 2008, Zl. 2008/12/0068).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009120013.X01

Im RIS seit

25.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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