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L22005 Landesbedienstete SalzburgNorm
LBG Slbg 1987 §4 Abs5 idF 2005/095;Rechtssatz
Ist von einer (rechtskräftigen) Ruhestandsversetzung nach § 4a Abs. 2 Slbg LBG 1987 auszugehen, so findet nach § 5 Abs. 4 Z. 3 Slbg LBPG 2001 eine Kürzung der Ruhegenussbemessungsgrundlage nicht statt. Dass der Sache nach eine Ruhestandsversetzung nach § 4 Abs. 5 Slbg LBG 1987 rechtens zulässig gewesen wäre, kann in Anbetracht einer ausschließlich auf § 4a Abs. 2 Slbg LBG 1987 gegründeten Ruhestandsversetzung keine Anwendbarkeit der Kürzungsbestimmung des § 5 Abs. 6 Slbg LBPG 2001 begründen.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120024.X01Im RIS seit
03.04.2009Zuletzt aktualisiert am
11.06.2009