RS Vwgh 2009/2/25 2008/03/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2009
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

StGB §107;
StGB §83;
WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Die Bedrohung einer Person mit einer Schusswaffe und zusätzlich ein Tätlichwerden gegen eine dazwischentretende Person rechtfertigt die Verhängung eines Waffenverbots (vgl zur Bedrohung einer Person mit dem Erschießen etwa das hg Erkenntnis vom 19. Februar 2004, Zl 2000/20/0377).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008030064.X02

Im RIS seit

27.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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