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19/05 MenschenrechteNorm
MRK Art6;Rechtssatz
Bei einem Verfahren betreffend die Verhängung eines Waffenverbotes handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das die Erlassung einer Administrativmaßnahme zur Verhütung von Gefahren durch Waffenmissbrauch zum Gegenstand hat (vgl das hg Erkenntnis vom 17. Oktober 2002, Zl 2001/20/0418), und in dem daher die Verfahrensgarantien der mündlichen Verhandlung nach Art 6 MRK keine Anwendung finden (vgl dazu auch Hauer/Keplinger, Waffengesetz 1996, S 94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008030064.X04Im RIS seit
27.03.2009Zuletzt aktualisiert am
26.07.2016