RS Vwgh 2009/2/25 2008/03/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2009
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Index

19/05 Menschenrechte
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

MRK Art6;
WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Bei einem Verfahren betreffend die Verhängung eines Waffenverbotes handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das die Erlassung einer Administrativmaßnahme zur Verhütung von Gefahren durch Waffenmissbrauch zum Gegenstand hat (vgl das hg Erkenntnis vom 17. Oktober 2002, Zl 2001/20/0418), und in dem daher die Verfahrensgarantien der mündlichen Verhandlung nach Art 6 MRK keine Anwendung finden (vgl dazu auch Hauer/Keplinger, Waffengesetz 1996, S 94).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008030064.X04

Im RIS seit

27.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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