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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1999 §7 Abs1 Z4 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/03/0096 E 12. September 2006 RS 2Stammrechtssatz
Der Konzessionsausschlussgrund des § 7 Abs 1 Z 4 lit b KflG stellt nicht auf die Existenzgefährdung des bestehenden - möglicherweise zahlreiche andere Kraftfahrlinien betreibenden - Verkehrsunternehmens ab, sondern auf die Gefährdung der Erfüllung der konkret mit den im Fall der Erteilung der beantragten Konzession in ihrem Verkehrsbereich betroffenen Linien wahrgenommenen Verkehrsaufgaben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007030150.X02Im RIS seit
31.03.2009Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018