RS Vwgh 2009/2/25 2007/03/0150

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Veröffentlicht am 25.02.2009
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1999 §7 Abs1 Z4 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/03/0096 E 12. September 2006 RS 2

Stammrechtssatz

Der Konzessionsausschlussgrund des § 7 Abs 1 Z 4 lit b KflG stellt nicht auf die Existenzgefährdung des bestehenden - möglicherweise zahlreiche andere Kraftfahrlinien betreibenden - Verkehrsunternehmens ab, sondern auf die Gefährdung der Erfüllung der konkret mit den im Fall der Erteilung der beantragten Konzession in ihrem Verkehrsbereich betroffenen Linien wahrgenommenen Verkehrsaufgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007030150.X02

Im RIS seit

31.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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