Rechtssatz 1
Die in Spruchpunkt III des angefochtenen Bescheides angeordnete Ausweisung ist nicht zielstaatsbezogen formuliert. Eine solche nicht zielstaatsbezogene Formulierung der Ausweisung des Asylwerbers entspricht nicht dem Gesetz (VwGH 26.07.2005, Zl. 2005/20/0278 unter Hinweis auf VwGH 30.06.2005, Zl. 2005/20/0108).