Rechtssatz 2
In seinem Erkenntnis vom 17.03.2005, Zl. G 78/04 u.a., hat der Verfassungsgerichtshof unter anderem klargestellt, dass die Ausweisung durch die Asylbehörden sowohl in den Fällen des § 6 Abs. 3 AsylG 1997 als auch in den Fällen des § 8 Abs. 2 AsylG 1997 nur zur Abschiebung in den Staat berechtigt, auf den sich die Refoulementprüfung bezogen hat. Beides ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes im Spruch des Bescheides zum Ausdruck zu bringen (VwGH 30.06.2005, Zl. 2005/20/0108).