RS OGH 2009/2/23 3R14/09i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2009
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Norm

ZPO §21

Rechtssatz

Eine Streitverkündung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen mit dem Hinweis, die Partei werde sich im Falle des Prozessverlustes wegen des urnichtigen Gutachtens am Sachverständigen regressieren, ist rechtsmissbräuchlich und mit dem Wesen des Z ivilprozesses nicht vereinbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2009:RW0000440

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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