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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
BDG 1979 §177 Abs4 Z2 idF 2001/I/155;Rechtssatz
Die Neuformulierung des § 177 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2002 diente ausschließlich der Anpassung an die Novelle zum Eltern-Karenzurlaubsgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001 (seither: VKG). Das VKG in der Fassung dieser Novelle unterschied - wie schon die Überschriften über die genannten Bestimmungen klar machen - eindeutig zwischen "Karenz" in § 2 VKG und "Teilzeitbeschäftigung" in § 8 leg. cit. Sehr deutlich zeigt sich diese Unterscheidung auch im letzten Halbsatz des ersten Satzes des § 8 Abs. 2 VKG in der Fassung der zuletzt zitierten Novelle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120059.X01Im RIS seit
17.03.2009Zuletzt aktualisiert am
08.04.2009