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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
NAG 2005 §10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/22/0088 2008/22/0090 2008/22/0089Rechtssatz
Es besteht kein Grund zur Annahme, dass mit der in § 81 Abs. 1 NAG 2005 enthaltenen Wendung "Verfahren auf Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen" nicht auch solche Verfahren erfasst wären, denen ein Antrag auf Ausstellung einer Dokumentation eines bereits bestehenden Aufenthaltsrechtes umfasst wäre (vgl. dazu insbes. auch die Überschrift des 3. Hauptstückes des 1. Teiles des NAG 2005 "Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen", wobei sich in diesem Hauptstück auch Regelungen betreffend Dokumentationen von bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechten finden).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008220087.X02Im RIS seit
23.03.2009Zuletzt aktualisiert am
09.04.2009