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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/22/0384 2008/22/0386 2008/22/0385Rechtssatz
Mit dem Vorbringen des Fremden, die wirtschaftliche und soziale Situation in Mazedonien sei katastrophal, die medizinische Versorgung von Kleinkindern und Babys nicht entsprechend gewährleistet und es gebe keine Wohnmöglichkeit und auch keine Chance für ihn, eine Arbeit zu finden, wurde nicht aufgezeigt, inwieweit sich für ihn seit der Erlassung des Bescheides der Asylbehörde (vom Februar 2004) die Lebenssituation in Mazedonien und damit die für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens eines besonders berücksichtigungswürdigen Falles im Sinne des § 10 Abs. 4 FrG maßgeblichen Sachverhaltselemente wesentlich geändert hätten.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008220383.X01Im RIS seit
08.04.2009Zuletzt aktualisiert am
09.04.2009