RS OGH 2009/2/26 1Ob247/08t, 8Ob164/08p, 10Ob65/12z, 3Ob157/13d, 8Ob60/21p, 5Ob200/21d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2009
beobachten
merken

Norm

ÖNorm B 2110 Pkt5.30

Rechtssatz

Hat ein Auftragnehmer die gegenüber der Schlussrechnung verminderte Schlusszahlung angenommen und den Abzügen rechtzeitig widersprochen („Vorbehalt"), verliert er seine Restforderung nicht im Sinn des Punktes 5.30.2 der Ö-Norm B-2110, wenn er gegen eine weitere - als „Schlusszahlung" bezeichnete - Zahlung nicht neuerlich remonstriert, auch wenn vor dieser Zahlung Gespräche über die unterschiedlichen Standpunkte geführt wurden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 247/08t
    Entscheidungstext OGH 26.02.2009 1 Ob 247/08t
  • 8 Ob 164/08p
    Entscheidungstext OGH 23.04.2009 8 Ob 164/08p
    Vgl; Veröff: SZ 2009/53
  • 10 Ob 65/12z
    Entscheidungstext OGH 29.01.2013 10 Ob 65/12z
    Beisatz: Damit ist für den Werkbesteller in ausreichender Weise klargestellt, dass er sich darauf einstellen muss, dass der Werkunternehmer in Zukunft den Differenzbetrag geltend machen wird. (T1)
    Beisatz: Dass es in vielen Fällen nach diesem „Vorbehalt“ noch zu Gesprächen kommt, in denen die Auffassungsunterschiede in einzelnen Punkten ausgeräumt werden und der Werkbesteller nachträglich vorher bestrittene Rechnungspositionen akzeptiert, begründet kein zusätzliches oder neues Klarstellungsinteresse, sondern führt lediglich dazu, dass sich die strittigen Rechnungspositionen vermindern. (T2)
  • 3 Ob 157/13d
    Entscheidungstext OGH 19.12.2013 3 Ob 157/13d
    Auch; Beisatz: Hier: Mündliche Ergänzung des schriftlichen unbegründeten Vorbehalts. (T3)
  • 8 Ob 60/21p
    Entscheidungstext OGH 29.11.2021 8 Ob 60/21p
    Vgl
  • 5 Ob 200/21d
    Entscheidungstext OGH 13.12.2021 5 Ob 200/21d
    Beis wie T1; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124589

Im RIS seit

28.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten