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31 BundeshaushaltNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einesIndividualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Bundesgesetzesüber den Auslandsösterreicher-Fonds als aussichtslos; Zurückweisungdes Individualantrags infolge Möglichkeit der Beschreitung desKlagsweges vor den ordentlichen Gerichten zu gewärtigenRechtssatz
Dem Einschreiter, der eine Leistung aus dem Auslandsösterreicher-Fonds in Anspruch nehmen will, steht es offen, den Klagsweg vor den ordentlichen Gerichten zu beschreiten. Bei der dort zu klärenden Frage, ob ein Anspruch nach dem AÖF-G besteht, ist zweifellos §2 Abs4 leg cit präjudiziell. Dieser Klagsweg ist im vorliegenden Zusammenhang auch zumutbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Verfahrenshilfe, Finanzverfassung,AuslandsösterreicherEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:G35.2009Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010