Index
25 Strafprozess, StrafvollzugNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf teilweise Aufhebung einesErlasses zur Strafprozessreform mangels Verordnungsqualität desErlasses; kein verpflichtender, die Rechtssphäre der betroffenenPersonen gestaltender Charakter der EnunziationRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung eines Satzes im Erlass der Bundesministerin für Justiz vom 19.02.08, Z BMJ-L590.000/0012-II 3/2008 (betr den Beginn des Fristenlaufes für einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens bei Einstellungen vor In-Kraft-Treten der Strafprozessreform).
Bloßer Hinweis der Bundesministerin auf ihre unverbindliche Rechtsmeinung bzw Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten für die verfahrensführenden Gerichte und staatsanwaltschaftlichen Behörden (siehe Formulierung des Einleitungstextes).
Lediglich Empfehlung der Bundesministerin ohne normativen Charakter (siehe Gesamtkontext und die in der bekämpften Wendung gewählte Diktion).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsgegenstand,Verordnungsbegriff, StrafprozessrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:V388.2008Zuletzt aktualisiert am
25.03.2011