RS Vfgh 2009/2/23 V18/09

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Veröffentlicht am 23.02.2009
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Bockfließ vom 10.02.04

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einesFlächenwidmungsplanes hinsichtlich der Grünlandwidmung bestimmterGrundstücke infolge Anhängigkeit eines baubehördlichen Verfahrens

Rechtssatz

Die angefochtene Verordnung greift zwar in die Rechtssphäre der Antragsteller ein, da hiedurch a priori eine Bauführung bzw die Erlangung der nachträglichen Baubewilligung für das "Mobilheim" angesichts der Flächenwidmung Grünland ausgeschlossen scheint.

Die Antragsteller bringen jedoch selbst vor, dass ein baubehördliches Verfahren "betreffend nachträglichen Antrag auf Baubewilligung bzw Abbruchverfügung und ein Feststellungsantrag betreffend wirksame Amnestierung bis dato nicht abgeschlossen" seien.

Entscheidungstexte

  • V 18/09
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 23.02.2009 V 18/09

Schlagworte

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:V18.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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