RS Vfgh 2009/2/23 G68/08

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Veröffentlicht am 23.02.2009
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Index

14 Organisationsrecht
14/01 Verwaltungsorganisation

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
StaatsanwaltschaftsG - StAG §34a, §35
VfGG §62 Abs1 erster Satz

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungendes Staatsanwaltschaftsgesetzes betreffend die Einsicht in Tagebücherder Staatsanwaltschaft mangels eines präzisen Aufhebungsbegehrens

Rechtssatz

Es bleibt offen, welche Regelungen des StAG der Antragsteller im Einzelnen bekämpft, insbesondere, ob sich der Antrag auf §34a und §35 StAG oder bloß auf Teile dieser Bestimmungen beschränkt.

Bezugnahme auf das gesamte StAG überschießend.

Angefochtene Fassung nicht eindeutig im Hinblick auf die zahlreichen Novellierungen des StAG.

Entscheidungstexte

  • G 68/08
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 23.02.2009 G 68/08

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, Strafrecht,Staatsanwaltschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:G68.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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