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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Einstellung des von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens zur Prüfungeiner Halte- und Parkverbotsverordnung mangels Präjudizialität imAnlassfallRechtssatz
Auszugehen ist davon, dass der Beschwerdeführer im Anlassverfahren seinen PKW so geparkt hatte, dass sich dieser zur Gänze außerhalb des durch die mobilen Straßenverkehrszeichen abgegrenzten Halte- und Parkverbotsbereiches befunden hat und erst nach dem Abstellen des Fahrzeuges das mobile Verkehrszeichen am Beginn des Halte- und Parkverbotsbereiches so verschoben wurde, dass der Standort des PKW nunmehr zumindest teilweise innerhalb des Verbotsbereiches war.
Anlassfall B978/07, E v 11.03.09, Aufhebung des angefochtenen Bescheides; Verletzung im Eigentumsrecht durch Vorschreibung von Abschleppkosten wegen denkunmöglicher Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Präjudizialität, Straßenpolizei, Halte(Park-)verbot,Straßenverkehrszeichen, VfGH / AnlassverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:V448.2008Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010