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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Im dienstrechtlichen Feststellungsverfahren geht es lediglich darum, ob das von der Weisung erfasste Verhalten zum Pflichtenkreis des Angewiesenen gehört, nicht aber, ob die Weisung im Übrigen rechtmäßig ist (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1999, Zl. 94/12/0299, VwSlg 15148 A/1999). Dieser Verletzung ist die durch dienstrechtliche Vorschriften nicht gedeckte Annahme einer Verpflichtung des Beamten durch die Behörde gleichzuhalten (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 14. Mai 1998, Zl. 95/12/0063, VwSlg 14894 A/1998).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120062.X07Im RIS seit
27.02.2009Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013