RS Vwgh 2009/2/4 2007/12/0062

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Veröffentlicht am 04.02.2009
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §44 idF 1999/I/010;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

Im dienstrechtlichen Feststellungsverfahren geht es lediglich darum, ob das von der Weisung erfasste Verhalten zum Pflichtenkreis des Angewiesenen gehört, nicht aber, ob die Weisung im Übrigen rechtmäßig ist (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1999, Zl. 94/12/0299, VwSlg 15148 A/1999). Dieser Verletzung ist die durch dienstrechtliche Vorschriften nicht gedeckte Annahme einer Verpflichtung des Beamten durch die Behörde gleichzuhalten (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 14. Mai 1998, Zl. 95/12/0063, VwSlg 14894 A/1998).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007120062.X07

Im RIS seit

27.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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