Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §155 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/12/0202 E 29. September 1999 RS 6Stammrechtssatz
Wissenschaftliche Tätigkeit muss sich im Allgemeinen an ihren Ergebnissen messen lassen, sodass auch die Auswahl eines in diesem Sinne aussichtsreichen Forschungsgebietes oder Projektes Teil erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit ist (Hinweis E 26.5.1999, 93/12/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120157.X04Im RIS seit
02.03.2009Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009