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L7 WirtschaftsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallRechtssatz
Ablehnung der Beschwerde (gegen die Versagung der Anerkennung der beim Österreichischen Schiverband [ÖSV] mit Prüfung abgeschlossenen Ausbildung zum Snowboardlehrer-Anwärter als Prüfung zum Snowboardlehrer-Anwärter nach dem Tir SchischulG 1995) im Anlassfall zu G160/08, E v 27.02.09 (keine Verfassungswidrigkeit einer Wortfolge in §37 Abs4 Tir SchischulG 1995).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlassfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B2336.2007Zuletzt aktualisiert am
03.04.2009