Norm
MRK Art6 Abs3 litb IV2Rechtssatz
Das Grundrecht eines Angeklagten, über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen (Art 6 Abs 3 lit b MRK), inkludiert zwar als Vorbereitungsbasis das Recht auf Akteneinsicht oder Anfertigung von Aktenkopien, nicht aber einen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Aktenkopien. Auch Art 6 Abs 3 lit c MRK garantiert nicht die Übermittlung von kostenlosen Aktenkopien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124500Zuletzt aktualisiert am
14.04.2009