RS Vfgh 2009/2/27 B925/08 - B979/08

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Veröffentlicht am 27.02.2009
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung der Nö Warengruppen-V, LGBl 8000/95-0, mit E v 27.02.09, V453/08.

Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass, auch in Ansehung der Übergangsbestimmung des §30 Abs8 Nö ROG 1976, die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnung für die Rechtsstellung der beschwerdeführenden Gesellschaft nachteilig war.

Quasianlassfall B979/08, E v 02.03.09.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:B925.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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