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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §178 idF 2001/I/087;Rechtssatz
Es wäre auch dann nicht vom Erfüllen des Definitivstellungserfordernisses des Punktes 21.4. lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979 auszugehen gewesen, wenn dessen Nichterfüllung mangels veröffentlichungstauglicher wissenschaftlicher Ergebnisse auf rechtswidriges Verhalten von Vorgesetzten zurückzuführen gewesen wäre (vgl. in diesem Zusammenhang zum entsprechenden Definitivstellungserfordernis nach lit. b leg. cit. das hg. Erkenntnis vom 13. Juni 2003, Zl. 2002/12/0297 = Slg. Nr. 16.108/A).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120157.X06Im RIS seit
02.03.2009Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009