RS Vfgh 2009/3/2 U247/09

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.2009
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags; kein leichte Fahrlässigkeitübersteigender Verschuldensgrad; Abweisung des Verfahrenshilfeantragsals aussichtslos im Hinblick auf die zu gewärtigende Ablehnung derBeschwerdebehandlung

Rechtssatz

Nach dem - insbesondere aufgrund der beigelegten Kopien einschließlich des Sendungsverlaufes - glaubhaften Vorbringen stellt sich das Versäumnis des Antragstellers als eine Folge der Verkettung unvorhersehbarer Ereignisse dar (verspätetes Einlangen einer im Zug vergessenen Aktentasche bei der Caritas; mehrerer Zustellungs- bzw Benachrichtigungsfehler).

Entscheidungstexte

  • U 247/09
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 02.03.2009 U 247/09

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:U247.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten