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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags; kein leichte Fahrlässigkeitübersteigender Verschuldensgrad; Abweisung des Verfahrenshilfeantragsals aussichtslos im Hinblick auf die zu gewärtigende Ablehnung derBeschwerdebehandlungRechtssatz
Nach dem - insbesondere aufgrund der beigelegten Kopien einschließlich des Sendungsverlaufes - glaubhaften Vorbringen stellt sich das Versäumnis des Antragstellers als eine Folge der Verkettung unvorhersehbarer Ereignisse dar (verspätetes Einlangen einer im Zug vergessenen Aktentasche bei der Caritas; mehrerer Zustellungs- bzw Benachrichtigungsfehler).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:U247.2009Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010