RS Vwgh 2009/2/4 2007/12/0157

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Veröffentlicht am 04.02.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
BDG 1979 §178 idF 2001/I/087;
BDG 1979 Anl1 Z21.4 idF 1999/I/132;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob ein Universitätsassistent das in Rede stehende Definitivstellungserfordernis erfüllt, handelt es sich nicht um eine reine Sachverhaltsfrage, sondern um eine so genannte quaestio mixta, welche sowohl rechtliche Beurteilungen als auch der Sachverhaltsebene zuzurechnende wissenschaftliche Bewertungen erfasst. Lediglich die zuletzt erwähnten wissenschaftlichen Bewertungen stellen Sachverhaltsfragen dar, welche durch die Beiziehung von Gutachtern (Sachverständigen) zu lösen sind. Zu diesen zuletzt genannten Fragen zählt insbesondere die Bewertung einer (veröffentlichten oder unveröffentlichten) wissenschaftlichen Arbeit eines Definitivstellungswerbers.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007120157.X01

Im RIS seit

02.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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