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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Bei der Frage, ob ein Universitätsassistent das in Rede stehende Definitivstellungserfordernis erfüllt, handelt es sich nicht um eine reine Sachverhaltsfrage, sondern um eine so genannte quaestio mixta, welche sowohl rechtliche Beurteilungen als auch der Sachverhaltsebene zuzurechnende wissenschaftliche Bewertungen erfasst. Lediglich die zuletzt erwähnten wissenschaftlichen Bewertungen stellen Sachverhaltsfragen dar, welche durch die Beiziehung von Gutachtern (Sachverständigen) zu lösen sind. Zu diesen zuletzt genannten Fragen zählt insbesondere die Bewertung einer (veröffentlichten oder unveröffentlichten) wissenschaftlichen Arbeit eines Definitivstellungswerbers.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120157.X01Im RIS seit
02.03.2009Zuletzt aktualisiert am
18.03.2009