Rechtssatz 2
Auch ein hochentwickelter Staat kann gegen Übergriffe nicht staatlicher Kräfte keinen absoluten Schutz des Lebens und der Sicherheit gewähren, ohne dass darin eine staatliche oder dem Staat zurechenbare - asylrechtlich relevante - Verfolgung gelegen wäre (VwGH vom 26.03.1996, Zl. 96/19/0046).