RS AsylGH Erkenntnis 2009/01/30 C9 315078-1/2008

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Veröffentlicht am 30.01.2009
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

 

Erreichen diskriminierende Maßnahmen selbst die asylrechtlich erforderliche Verfolgungsintensität - was wie ausgeführt zu bejahen ist -, so kommt es auch auf zusätzliche Unverhältnismäßigkeiten im Falle des Zuwiderhandelns und mithin darauf, ob von der Bf. ein Zuwiderhandeln zu erwarten wäre, nicht an (VwGH 16.04.2002, Zl. 99/20/0483).

Schlagworte
asylrechtlich relevante Verfolgung, Diskriminierung, Intensität
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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