Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §60;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/12/0088 E 4. Februar 2009Rechtssatz
Im Falle der Verweigerung eines beantragten Sonderurlaubes hat die Dienstbehörde darzulegen, ob sie vom Fehlen einer der "Einstiegsvoraussetzungen" ausgeht und bejahendenfalls aus welchen Gründen; sofern sie im Ermessensbereich entscheidet, hat sie eine Abwägung der für und gegen die Gewährung des Sonderurlaubes sprechenden (privaten und öffentlichen) Interessen vorzunehmen und diese in nachvollziehbarer Weise zu begründen.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120087.X04Im RIS seit
27.02.2009Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013