RS Vwgh 2009/2/4 2007/12/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2009
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §60;
BDG 1979 §74 Abs1;
BDG 1979 §74 Abs3;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/12/0088 E 4. Februar 2009

Rechtssatz

Im Falle der Verweigerung eines beantragten Sonderurlaubes hat die Dienstbehörde darzulegen, ob sie vom Fehlen einer der "Einstiegsvoraussetzungen" ausgeht und bejahendenfalls aus welchen Gründen; sofern sie im Ermessensbereich entscheidet, hat sie eine Abwägung der für und gegen die Gewährung des Sonderurlaubes sprechenden (privaten und öffentlichen) Interessen vorzunehmen und diese in nachvollziehbarer Weise zu begründen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007120087.X04

Im RIS seit

27.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten