Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/05/0332 E 27. Februar 2006 RS 2Stammrechtssatz
Der vom Bauwerber verschiedene Grundeigentümer nimmt am Baubewilligungsverfahren regelmäßig nur hinsichtlich der Frage teil, ob seine erforderliche Zustimmung vorliegt oder nicht. Ergibt sich im Verfahren, dass die Zustimmung des Eigentümers zur Bauführung im Zeitpunkt des Einbringens des Ansuchens nicht vorgelegen hat oder später weggefallen ist, wird die Zustimmung des Grundeigentümers zu einer Voraussetzung für eine aufrechte Erledigung des Bauansuchens (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 16. September 2003, Zl. 2002/05/1040).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008050006.X01Im RIS seit
30.01.2009Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009