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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §244;Rechtssatz
Gegen das Verfahren betreffende Verfügungen, zu denen an sich auch die Ablehnung eines Fristverlängerungsansuchens zählt, ist gemäß § 244 BAO in der Regel kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig. Mit der im Beschwerdefall erfolgten Zurückweisung des Ansuchens um Verlängerung der Berufungsfrist (welche auch nach der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde an die Beschwerdeführerin adressiert war und an diese auch zugestellt wurde) wurde allerdings die Berufungslegitimation (Parteistellung) der Beschwerdeführerin an sich verneint, sodass ein die "Abgabenangelegenheit abschließender Bescheid" im Sinne des § 244
2. Satz BAO nicht mehr zu erwarten war. Die (abgesonderte) Berufung war damit zulässig, wovon auch beide Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausgehen (vgl. dazu auch den hg. Beschluss vom 12. Juni 1991, 91/13/0132).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006130198.X01Im RIS seit
21.01.2009Zuletzt aktualisiert am
04.06.2009