RS Vwgh 2008/12/17 2004/13/0178

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Veröffentlicht am 17.12.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0342 E 24. September 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einschränkung des Berufungsbegehrens hat zur Folge, dass sich die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof nur mehr in jenen Punkten beschwert erachten kann, hinsichtlich derer sie ihr Berufungsbegehren nicht eingeschränkt hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. September 1990, 86/13/0014).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004130178.X01

Im RIS seit

05.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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