RS Vwgh 2008/12/18 2008/06/0043

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Veröffentlicht am 18.12.2008
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Vlbg 1996 §45;
RPG Vlbg 1996 §46 Abs1;

Rechtssatz

Wie bei der Neuverteilung der Grundflächen vorzugehen ist, ergibt sich aus § 45 Vlbg. RPG. Dabei ist unter anderem auch auf das notwendige Straßennetz zur zweckmäßigen Benützung der Grundstücke Bedacht zu nehmen (§ 46 Abs. 1 Vlbg. RPG). Daraus ergibt sich insbesondere, dass die Neubildung von Grundstücken (Abfindungsflächen), die als Ergebnis der Umlegung keine Anbindung an ein Wegenetz hätten, nicht zulässig ist.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008060043.X01

Im RIS seit

22.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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