Index
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Wie bei der Neuverteilung der Grundflächen vorzugehen ist, ergibt sich aus § 45 Vlbg. RPG. Dabei ist unter anderem auch auf das notwendige Straßennetz zur zweckmäßigen Benützung der Grundstücke Bedacht zu nehmen (§ 46 Abs. 1 Vlbg. RPG). Daraus ergibt sich insbesondere, dass die Neubildung von Grundstücken (Abfindungsflächen), die als Ergebnis der Umlegung keine Anbindung an ein Wegenetz hätten, nicht zulässig ist.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008060043.X01Im RIS seit
22.01.2009Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009