RS AsylGH Erkenntnis 2008/09/08 D4 253959-0/2008

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Veröffentlicht am 08.09.2008
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

 

Im Sinne der nunmehr ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zum Beispiel VwGH vom 30.06.2005, 2005/20/0108) ist die Ausweisungsentscheidung zielstaatsbezogen zu formulieren, eingeschränkt auf jenen Staat, hinsichtlich dessen die Refoulement-Prüfung erfolgte.

Schlagworte
Ausweisung, non-refoulement Prüfung
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2008
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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