Rechtssatz 1
Im Sinne der nunmehr ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zum Beispiel VwGH vom 30.06.2005, 2005/20/0108) ist die Ausweisungsentscheidung zielstaatsbezogen zu formulieren, eingeschränkt auf jenen Staat, hinsichtlich dessen die Refoulement-Prüfung erfolgte.