Rechtssatz 1
Entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Drohungen und andere Verfolgungshandlungen gegen Familienangehörige unter Umständen auch für andere Familienangehörige asylrelevant, wenn ein enger Zusammenhang festzustellen ist (VwGH 31. 01. 2002, Zl. 2000/20/0358). Zweifellos ist ein solcher Zusammenhang auf Grund der über Jahre anhaltenden Verfolgung des als Widerstandskämpfers agierenden Sohnes der Beschwerdeführerin und der im Rahmen dieser Personensuche gegen die Beschwerdeführerin gerichteten Drohungen und psychischen und physischen Gewaltanwendungen gegeben.