RS AsylGH Beschluss 2008/12/22 A3 310491-1/2008

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Veröffentlicht am 22.12.2008
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Rechtssatz 2

 

Gemäß § 62 Abs. 4 AVG ist nicht nur eine einmalige Berichtigung erlaubt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann auch eine mehrmalige Berichtigung, insbesondere auch eine Berichtigung der Berichtigung erfolgen (VwGH 17.6.1993, 09/06/0228, 0267).

Schlagworte
Berichtigung der Entscheidung (ab 08.09.2008)
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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