RS AsylGH Erkenntnis 2009/01/12 E3 239432-0/2008

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Veröffentlicht am 12.01.2009
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Rechtssatz 2

 

Neben der staatlichen Verfolgung kann auch eine von nicht-staatlichen Stellen ausgehende Verfolgung Asylrelevanz besitzen, wenn sich der Asylwerber nicht an staatliche Stellen um Hilfe wenden kann; etwa dann, wenn von vornherein klar ist, dass die staatlichen Stellen vor Verfolgung nicht schützen können oder wollen (vgl. VwGH 11.6.2002, 98/01/0394).

Schlagworte
asylrechtlich relevante Verfolgung, private Verfolgung, Schutzunfähigkeit, Schutzunwilligkeit, Zurechenbarkeit
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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