TE AsylGH Erkenntnis 2008/08/12 B8 400168-1/2008

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Veröffentlicht am 12.08.2008
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Spruch

B8 400.168-1/2008/2E

 

ERKENNTNIS

 

Der Asylgerichtshof hat gemäß § 61 iVm § 75 Abs. 7 Z 2 Asylgesetz 2005, BGBl I 100/2005 idF BGBl. I 4/2008, (AsylG) und 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 durch die Richterin Mag. Natascha GRUBER als Vorsitzende und den Richter Mag. Michael SCHWARZGRUBER als Beisitzer über die Beschwerde der S.E., geb. 00.00.1985, StA. Republik Kosovo, vom 18.06.2008 gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 30.05.2008, Zahl: 06 03.444-BAL, zu Recht erkannt:

 

I. Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 abgewiesen.

 

II. Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 wird S.E. der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Republik Kosovo nicht zuerkannt.

 

III. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 wird S.E. aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen.

Text

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :

 

I. Verfahrensgang

 

Die Berufungswerberin (in Folge Beschwerdeführerin genannt) brachte vor, Staatsangehörige von Serbien (vormals Serbien und Montenegro) und Angehörige der albanischen Volksgruppe aus der vormaligen Provinz Kosovo zu sein, den im Spruch angeführten Namen zu führen und am 27.03.2006 illegal in das österreichische Bundesgebiet eingereist zu sein. Sie stellte am selben Tag in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz.

 

Im Rahmen der Erstbefragung nach dem AsylG 2005 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 28.03.2006 gab die Beschwerdeführerin, befragt zu ihren Fluchtgründen, an, sie habe ihren Herkunftsstaat verlassen, weil sie Probleme mit ihrer Familie habe. Sie habe ca. ein Jahr mit ihrem Freund zusammengelebt und ihre Familie sei dagegen gewesen. Nachdem ihr Freund sie verlassen habe, habe sie zu ihrer Familie zurück wollen. Diese habe ihr jedoch gesagt, dass die Beschwerdeführerin für die Familie gestorben sei.

 

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 06.April 2006, wurde über die Beschwerdeführerin zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung sowie zur Sicherung der Abschiebung die Schubhaftangeordnet. Die Beschwerdeführerin befand sich bis 26. April 2006 in Schubhaft.

 

Am 28.11.2006 wurde die Beschwerdeführerin im Beisein eines geeigneten Dolmetschers der albanischen Sprache niederschriftlich einvernommen. Im Zuge dieser Einvernahme brachte die Beschwerdeführerin Folgendes vor:

 

" Die Ast gibt an, dass sie von dem Rechtsanwalt nicht mehr vertreten ist.

 

A: Als ich im Gefängnis war, hat mein Bruder das organisiert, ich weiß nicht, wer der Dr. M. ist.

 

V: Ich verweise auf die Belehrungen die im bisherigen Asylverfahren bereits gemacht wurden.

 

Auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Flüchtlingsberater wurde ich hingewiesen.

 

Der Dolmetsch wird durch mündlich verkündeten Bescheid gem. § 52 Abs 4 AVG bestellt und beeidet und gibt einen Rechtsmittelverzicht ab.

 

F: Verstehen Sie den Dolmetsch einwandfrei.

 

A: Ja.

 

V: Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich im Falle von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit beim Dolmetsch rückfragen kann.

 

F: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen irgendwelche Einwände?

 

A: Nein

 

V: Mir wird mitgeteilt dass sämtliche mit der Einvernahme in Verbindung Stehenden Organwalter (auch der Dolmetsch) gesetzlich über sämtliche von mir getätigten Angaben zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und eine Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht mit Geld- und Freiheitsstrafe bedroht ist.

 

Eine Änderung der Adresse bzw. Abgabestelle haben Sie auch dem Bundesasylamt unverzüglich mitzuteilen. Ist uns keine Abgabestelle bekannt, so können behördliche Schriftstücke auch durch Hinterlegung bei der Behörde zugestellt werden. In diesem Fall erfolgt ein Aushang an der Amtstafel der Außenstelle Linz. Ist uns keine Abgabestelle bekannt und der maßgebliche Sachverhalt kann sonst nicht festgestellt werden, wird das Asylverfahren eingestellt und Sie befinden sich dann nicht rechtmäßig im österreichischen Bundesgebiet, sofern Sie über keinen anderen Aufenthaltstitel verfügen.

 

F: Wir schickten die Ladung an den Rechtsanwalt, woher wissen sie, dass sie heute kommen müssen?

 

A: Ich weiß, dass mein Bruder einen Rechtsanwalt organisiert hat, vielleicht hat der dies meinem Bruder gesagt.

 

V: Ich wurde über die Rolle der anwesenden Personen und den Verlauf der Einvernahme und über meine Wahrheitspflicht aufgeklärt.

 

F. Sind Sie gesundheitlich in der Lage die Einvernahme jetzt durchzuführen?

 

A. Ja.

 

F: Haben Sie sonst gesundheitliche Probleme?

 

A: Nein.

 

V: Es ist wichtig, dass Sie die Wahrheit sagen und nichts verschweigen. Denn sollte das Bundesasylamt Ihrem Ersuchen um Asylgewährung nicht nachkommen und Sie gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel einbringen, können Sie bei der Berufungsbehörde im Allgemeinen keine neuen Tatsachen und Beweismittel mehr vorbringen. Aus diesem Grunde ersuchen wir Sie, uns jetzt alle Tatsachen im Zusammenhang mit ihrem Asylersuchen mitzuteilen und wenn Sie im Besitz von Beweismittel sind, legen Sie diese hier vor.

 

A: Nein, ich habe keine Beweismittel mehr.

 

F: Besitzen sie Dokumente aus dem Heimatland?

 

A: Einen Führerschein habe ich mit.

 

F: Reisepass oder Personalausweis?

 

A: Nein, gar nichts.

 

F: Zuhause auch nicht?

 

A: Doch zuhause habe ich das schon.

 

F. Haben Sie die obigen Ausführungen verstanden.

 

A. Ja.

 

F: Haben Sie bei der Erstbefragung durch die Polizei und bei der Einvernahme in der Erstaufnahmestelle immer die Wahrheit gesagt?

 

A: Ja.

 

V: Es wird Ihnen mitgeteilt, dass es im Asylverfahren wesentlich für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit ist, dass sie immer die Wahrheit sagen. Sie werden daher nochmals ausdrücklich aufgefordert, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

 

F: Haben Sie in der EAST schon alle Ihre Fluchtgründe vollständig angegeben?

 

A: Ja.

 

F: Können und wollen Sie diese Fluchtgründe noch konkretisieren oder ergänzen?

 

A: Als ich nach Österreich kam habe ich nicht gewusst, dass sich mein Bruder hier befinden würde. Als ich dann im Gefängnis saß, habe ich viele Freunde aus dem Kosovo gehabt, die haben dann Kontakt mit Leuten aus meinem Staat, und dann (auf Deutsch gesprochen), diesen haben sie erzählt, dass ich im Gefängnis sitze, dann kam er nach Talham.

 

F: Wer?

 

A: Er heißt L. glaube ich.

 

F: Und?

 

A: Diese sagten meinem Bruder warum ich nach Österreich kam. Am Anfang wollte mein Bruder gar keinen Kontakt mit mir, also als ich noch im Kosovo war. Als er erfahren hat, dass ich mich in Österreich befinde und im Gefängnis bin hat er einen Rechtsanwalt beauftragt.

 

F: Seit wann ihr ist Bruder in Österreich?

 

A: Seit ca eineinhalb Jahren.

 

F: Das wussten sie nicht?

 

A: Nein.

 

F: Was glaubten sie, wo er ist?

 

A: Ich hatte vorher keinen Kontakt mit meiner Familie, jetzt auch nicht.

 

F: Woher können sie die deutsche Sprache so gut sprechen?

 

A: Ich besuche einen Deutschkurs.

 

F: Sie sind noch gar nicht so lange in Österreich!

 

A: Ich beherrsche es nicht so gut, sonst würde die Dolmetsch nicht hier sitzen. Mein Bruder ist mit einer Österreicherin verheiratet. Sie hilft mir auch deutsch zu sprechen.

 

F: Welche Ausbildung hatten sie im Kosovo?

 

A: Eine mittlere Schule.

 

F: Haben sie diese abgeschlossen?

 

A: Ja.

 

F: Wann?

 

A: 2005, nein 2004.

 

F: Was taten sie danach?

 

A: Als ich die Schule abgeschlossen habe, hatte ich einen Freund, meine Familie war dagegen, dass ich mich mit ihm treffe, ich ging trotzdem mit ihm.

 

F: Von wann bis wann hatten sie den Freund und wie heißt dieser?

 

A: A. mit ihm ging ich als ich noch zur Schule ging, ich habe auch mit ihm ein Jahr zusammengelebt.

 

F: Wo?

 

A: In Pristina.

 

F: Wo wohnen ihre Eltern?

 

A: In G..

 

F: Wie weit ist G. von Pristina entfernt?

 

A: Mit dem Auto ca eine halbe Stunde.

 

F: Wie heißt ihr Freund mit Nachnamen?

 

A: M..

 

F: Was arbeitete dieser?

 

A: Er beschäftigte sich meistens mit Fabrik und mit Handel.

 

F: Was hat er gearbeitet?

 

A: Mit diesen Sachen. Das ganze Geld hat er im Casino verbraucht und auch mit anderen Frauen.

 

F: Wovon haben sie gelebt?

 

A: Dieses Jahr, als ich mit ihm zusammen war, hatte er für ein normales Leben genug. Nach diesem Jahr wollte er nicht mehr mit mir zusammen sein.

 

F: Wann war dies?

 

A: So ich glaube im Februar.

 

F: Welches Jahr?

 

A: 2005.

 

F: Wo waren sie von Februar 2005 bis zu ihrer Ausreise?

 

A: Das habe ich falsch gesagt, ich bin im März hergekommen und im Februar 2006 habe ich mich von ihm getrennt.

 

F: Mit welcher Fabrik hat sich ihr Freund beschäftigt?

 

A: Die Fabrik hieß auch A..

 

F: Wo ist die Fabrik, was wird hergestellt?

 

A: In Pristina. Es war so ein Lager, ein Magazin.

 

F: Für was?

 

A: Für Lebensmittel.

 

F: Wo genau in Pristina ist diese?

 

A: Das war eine Straße T..

 

F: Wer war der Besitzer?

 

A: Ich habe ihn nicht gekannt.

 

F: Mit welchem Handel hat sich ihr Freund beschäftigt?

 

A: Wie meinen sie das? Es war mit Lebensmittel und dann ging die Fabrik in Konkurs.

 

F: Wann?

 

A: Diesen Monat als er nicht mehr mit mir zusammensein wollte.

 

F: Wohnten sie alleine in einer Wohnung?

 

A: Ja, ein Jahr lang.

 

F: Wann machten sie den Führerschein?

 

A: 2004. Die Ast legt Führerschein vor.

 

F: Hatten sie ein Auto?

 

A: Nein, meine Familie, also meine Eltern hatten ein Auto.

 

F: Wieso wollte ihre Familie nicht, dass sie mit ihrem Freund zusammen sind?

 

A: Weil sein Vater, war ein Spion aus dem Kosovo.

 

F: Wie heißt dieser?

 

A: Ihn haben sie umgebracht, er heißt mit Nachnamen M., nach dem Krieg haben sie ihn umgebracht. D. heißt er mit Vornamen.

 

F: Wo wohnten diese?

 

A: Sie hatten ein Haus in G..

 

F: Wer wohnt dort noch?

 

A: Jetzt habe ich keine Informationen, weil ich keinen Kontakt mehr hatte, aber vorher lebten die Mutter und die Schwester in dem Haus.

 

F: Wo wohnen ihre Geschwister?

 

A: Zwei Schwestern im Kosovo, eine Deutschland und ein Bruder ist noch im Kosovo.

 

F: Wo wohnten sie das Monat bis zu ihrer Ausreise?

 

A: Bei einer Freundin.

 

F: Wie heißt diese und wo wohnt sie?

 

A: Sie hieß E. und wohnte in D., Straße habe ich vergessen.

 

F: Wie heißt diese mit Nachnamen?

 

A: U..

 

F: Wohnte diese alleine?

 

A: Nein, mit ihrer Familie.

 

F: Wieso blieben sie nicht in Pristina?

 

A: Ich müsste dann die Miete bezahlen und ich habe nirgends gearbeitet.

 

F: Was glaubten sie wovon sie in Österreich ihr Leben finanzieren?

 

A: Ich dachte mir, es ist ein europäisches Land und ich könnte vielleicht arbeiten und ich möchte ein normales Leben führen.

 

F: Sie kamen aufgrund wirtschaftlicher Gründe?

 

A: Ich bin hergekommen, weil meine Eltern wollten mich nicht zurückhaben und mein Freund genauso. Die Freundin sagte, sie könne mich für eine kurze Zeit aufnehmen, aber nicht für längere Zeit, sie sagte ich sei eine erwachsenen Frau und müsse für mich selber sorgen.

 

F: Wieso gingen sie nicht zu verwandten?

 

A: Die waren alle gegen mich, die wollten mich auch nicht, wegen diesem Freund.

 

F: Ihre Schwestern wollten sie nicht?

 

A: Ja.

 

F: Haben sie nun alle Fluchtgründe vollständig angeführt?

 

A: Ja. Als ich bei der Ersteinvernahme war haben sie ein paar schriftliche Fehler gemacht. ZB da steht, dass mein Bruder 28 Jahre alt wäre, er ist aber 26. Sie schrieben aber nicht, dass ich noch einen Bruder im Kosovo habe. Und meine Schwester heißt A.L..

 

F: Die Niederschrift wurde rückübersetzt, warum sagten sie dies nicht?

 

A: Das habe ich schon erwähnt, als ich die Zettel anschaute und sie meinten die kleinen Fehler können auch später korrigiert werden.

 

F: Hat dies der einvernehmende Beamte gesagt?

 

A: Nein, die Dolmetscherin.

 

F: Woher hatten sie das Geld für den Schlepper?

 

A: Seine Mutter hat mir das Geld gegeben.

 

F: Wieso zogen sie nicht zu dieser?

 

A: Sie konnte für mich nichts tun, weil er wollte mich ja nicht.

 

V: Es ist aber so, dass die Frau bei den Eltern des Mannes wohnen kann, wenn er sich von ihr trennt.

 

A: Die Tradition ist bei uns anders. Wenn er dich nicht will, bringt er dich mit Gewalt raus.

 

F: Was hatte er dagegen, er wohnte ja gar nicht in G.?

 

A: Er wollte das nicht, ich habe kein Recht auch nicht zu meiner Familie zurückzukehren.

 

F: Nach welcher Tradition lebt ihre Familie?

 

A: Das ist so jetzt hat er mich ja verlassen und ich habe kein Recht zu seiner Familie zu gehen.

 

F: Warum nützten sie die ¿ 1000,-- nicht dafür sich in Pristina eine Wohnung zu nehmen und arbeit zu suchen?

 

A: Die Schule die ich abgeschlossen habe, ich suchte auch Arbeit, aber es war schwierig eine zu finden.

 

F: Wie kamen sie zum Schlepper?

 

A: Ich hatte keine Wahl mehr, ich konnte dort nicht mehr leben. Als ich mich mit meinen Freunden traf, erzählte ich ihnen dass ich hier nicht mehr leben kann und im Ausland gerne Asyl suchen würden.

 

F: Was verstehen sie unter Asyl?

 

A: Asyl anzusuchen in einem Land, es ist für mich, irgendwo, wo ich frei leben kann und wo ich in Ruhe schlafen kann.

 

F: Wieso konnten sie zuhause nicht frei leben?

 

A: Einfach so!

 

F: Wieso?

 

A: Ich hatte kein Geld, keine Wohnung ich hatte nichts.

 

F: Verstehen sie unter Asyl, dass man eine Wohnung bekommt und Geld verdienen kann?

 

A: Ja, wenn es möglich wäre zu arbeiten würde ich gerne arbeiten. Hier habe ich auch angesucht.

 

F: Sind Sie im Heimatland vorbestraft?

 

A: Nein.

 

F: Hatten Sie im Herkunftsstaat je Probleme mit der Polizei oder Behörden bzw. besteht gegen sie ein Haft- oder Vorführungsbefehl?

 

A: Nein.

 

F: Sind Sie damit einverstanden, dass das Bundesasylamt in Ihrem Herkunftsstaat durch die Österreichische Botschaft Erhebungen betreffend Ihrer Person und den geschilderten Vorfällen - unter Wahrung Ihrer Anonymität gegenüber dem Staat- macht?

 

A: Ja.

 

F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in den Herkunftsstaat?

 

A: Ich weiß nicht, wo ich leben soll.

 

V: Es werden Ihnen nunmehr die wesentlichen Feststellungen (siehe Beilage) zu Ihrem Herkunftsstaat einschließlich der Quellen vorgehalten bzw. durch den Dolmetscher übersetzt. Sie haben im Anschluss daran die Möglichkeit dazu Stellung zu beziehen und Ihre Sicht der Lage darzustellen.

 

Sicherheitslage

 

Die Sicherheitslage im Kosovo hat sich weiter verbessert. Straßenkontrollen finden nur mehr sehr selten statt. Von einer nachhaltigen Stabilisierung der Sicherheitslage kann jedoch nur gesprochen werden, da die Sicherheit in vielen Bereichen derzeit durch die internationale Präsenz im Kosovo gewährleistet wird. Eine Prognose der weiteren Entwicklung der Stabilität und Sicherheitslage im Kosovo ist eng mit den Statusverhandlungen zum Kosovo verbunden.

 

Das Verhältnis zwischen den Bevölkerungsgruppen ist noch immer von tiefem Misstrauen geprägt und stellenweise kommt es vereinzelt zu Zwischenfällen zwischen Privaten, bei denen in einigen Fällen auch ein ethnisch motivierter Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Seit den "Märzunruhen 2004" ist es jedoch zu keinen größeren Zusammenstößen mehr gekommen.

 

(Bericht zur Fact Finding Mission in den Kosovo 14.-19.5.2006, 06.2006, S. 8)

 

Der Übergang der Sicherheitsaufgaben im Kosovo von der internationalen UNMIK Polizei zur KPS schreitet zügig voran. Der Großteil der bestehenden Polizeistationen wurde bereits an die KPS übergeben. Die UNMIK Police übernimmt in der Regel nur noch Monitoring Funktionen.

 

Die Sicherheitsbehörden und die KPS im Besonderen sind durch mehrere Projekte, wie Community Policing bemüht, vertrauensbildende Maßnahmen insbesondere bei den Minderheiten im Kosovo zu setzen.

 

Die KPS hat darüber hinaus verstärkt Anstrengungen unternommen, auch Minderheiten zu rekrutieren, wobei den Anstrengungen guter Erfolg beschieden war, auch wenn vielfach Serben nicht bereits sind, sich in den Dienst der KPS zu stellen. In Gebieten mit Minderheiten werden gemischt ethnische Patrouillen eingesetzt.

 

Strafrechtliche Anzeigen werden seitens der KPS aufgenommen und verfolgt. Fehlleistungen von einzelnen Polizeiorganen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Korruption in den Reihen der KPS ist nur in geringem Maße vorhanden; nicht zuletzt auch aufgrund der erheblichen Furcht den Arbeitsplatz zu verlieren, da in vielen Fällen Korruption in Reihen der KPS rigoros verfolgt und geahndet wird. Zu diesbezüglichen Problemen kann es kommen, wenn KPS Polizisten in ihren Heimatgemeinden eingesetzt werden, etwa Goraner in Dragash, da der ethnische und familiäre Zusammenhalt nach wie vor sehr groß ist.

 

Das Vertrauen der Bevölkerung in die KPS ist nicht uneingeschränkt. Insbesondere Minderheiten haben oftmals größeres Vertrauen in die UNMIK Polizei als zur KPS. Sollte eine Person kein Vertrauen in die Dienste der KPS haben, besteht die Möglichkeit sich auch direkt an die UNMIK Polizei, oder an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann zu konsultieren. Beim Ombudsmann sind jedoch bislang keine diesbezüglichen Beschwerden eingereicht worden, wonach Sicherheitsorgane einer Anzeige nicht nachgegangen wären.

 

Dennoch sind die KPS Einheiten noch mit Problemen in den eigenen Reihen konfrontiert. Hierbei spiegelt sich vielfach die relative Unerfahrenheit des Personals wieder. Zum Beispiel können in der täglichen Arbeit Undiszipliniertheiten nicht ausgeschlossen werden. Dazu gehört etwa unprofessionelles Auftreten in der Öffentlichkeit. Das Personal der KPS wird fortlaufend geschult, um vorhandene Mängel zu beseitigen.

 

(Bericht zur Fact Finding Mission in den Kosovo 14.-19.5.2006, 06.2006, S. 20 f)

 

Grundversorgung

 

Der Kosovo ist gegenwärtig in dieser Region am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen, wobei Jugendliche und Frauen einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Arbeitslosen stellen. Ein Rechtsrahmen für grundlegende Arbeitsnormen, den Schutz der Rechte der Beschäftigten, das Verbot von Kinderarbeit und das Recht auf Vereinigung sowie auf Chancengleichheit ist vorhanden. Ein Beratergremium aus drei Parteien bietet einen Rahmen für den sozialen Dialog.

 

Das Leistungsvermögen der öffentlichen Beschäftigungsdienste bei der Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt ist durch die andauernd hohe Zahl von Arbeitslosen eingeschränkt.

 

(Europäische Kommission, Kosovo: Fortschrittsbericht, 09.11. 2005)

 

Die Infrastruktur im Kosovo hat sich in den letzten Jahren nicht verbessert. Der Zustand der Verkehrswege wie Straßen und Eisenbahnnetz ist nach wie vor in desolatem Zustand, wobei sich jedoch die Fahrzeit zwischen den Städten aufgrund der reduzierten Anzahl an Checkpoints erheblich reduziert hat.

 

Die Wirtschaft hat sich auch Jahre nach dem Krieg nicht erholt. Die Gesamtarbeitslosenquote liegt offiziell bei etwa 42% und internationale Investoren sind bislang nicht bereit, verfügbare Mittel im Kosovo zu investieren. Derzeit stehen die ungeklärte Statusfrage sowie die vielfach ungeklärten Eigentumsrechte internationalen Investitionen entgegen.

 

Der Großteil westlicher Konsumgüter aller Art ist im Kosovo erhältlich. Das Preisniveau liegt für manche Dienstleistungen und bestimmte lokale Konsumgüter erheblich unter dem westeuropäischen Durchschnitt. Dies gilt jedoch nicht für importierte Waren.

 

Auffällig ist die rege Bautätigkeit im gesamten Gebiet des Kosovo. In den meisten Ortschaften stehen zahlreiche Rohbauten, wobei hier offensichtlich auf raumplanerische Aspekte keine Rücksicht genommen wurde. Die Finanzierung derartiger Bauten erfolgt nach übereinstimmenden Aussagen über Gelder, die von im Ausland lebenden Kosovaren bereitgestellt wurden. Im Kosovo gibt es eine blühende Schattenwirtschaft, sowie einen regen Geldfluss von Auslandskosovaren in die Region. Hierdurch ist für den überwiegenden Teil der Bevölkerung eine Existenzsicherung gewährleistet.

 

(Bericht zur Fact Finding Mission in den Kosovo 14.-19.5.2006, 06.2006, S. 22 f)

 

Vertrauensärzte und Ärzte in der Universitätsklinik Pristina bestätigen, dass sich die Qualität des kosovarischen Gesundheitssystems in den letzen Jahren in verschiedenen Bereichen (z. B. Hämodialyse) verbesserte, aber ein allgemein als ausreichend angesehener Standard auf Grund fehlender Finanzmittel und Qualifikationen des medizinischen Personals noch nicht in allen Bereichen erreicht werden konnte. Wegen dieser Mängel nutzen Kosovaren vielfach die Möglichkeit einer Behandlung in Mazedonien, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind.

 

(BAMF, Kosovo-Gesundheitswesen, 12.2005)

 

A: Mein Bruder war vor ca einem Jahr im Kosovo, innerhalb zwei Wochen haben sie zwei Bomben gelegt in G.. Für mich ist das keine Stabilisierung der Lage. Die gesundheitliche Vorsorge ist so, falls man kein Geld hat, interessiert es keinen Menschen. Oder sie sagen man müsse warten und das wird dann verlängert.

 

F: Wie war das, als ihr Bruder zuhause war?

 

A: Als er zurückkam erzählte er mir von der ganzen Lage im Kosovo, er sagte er hätte drei Wochen Urlaub, aber diese haben ihm gereicht, weil die Bomben gelegt wurden und deshalb kam er eine Woche früher nach Österreich als er geplant hatte und sagte zu mir die Situation hat sich nicht verbessert im Kosovo.

 

F: Wie kann er dies vor einem Jahr in Österreich zu ihnen gesagt haben, da waren sie noch gar

 

nicht da!

 

A: Das war vor ca einem Monat.

 

F: Warum sagten sie vor einem Jahr?

 

A: Jetzt als mein Bruder in Urlaub war und als er zurückkam erzählte er mir das.

 

F: Also waren im Oktober in G. 2 Bomben.

 

A: Ja, so sagten sie, das war im September.

 

F: Wenn der Bruder vor einem Monat im Kosovo war, kann dies nicht im September gewesen sein!

 

A: Was kann sein.

 

F: Wie heißt die Mutter ihres ehemaligen Freundes?

 

A: O., sie ist ca 50 Jahre alt. Ich möchte sie noch bitten, die Namen von seiner Familie weiterzugeben.

 

F: Warum?

 

A: Wenn ich zurück müsse, dann würden sie mich fragen, warum ich ihre Namen gesagt habe. Ich möchte nur, dass sie nicht wissen, dass ich ihre Namen gesagt habe.

 

F: Wann ist ihr Freund geboren?

 

A: Am 00.00.1980.

 

F: Wieviele Geschwister hat er?

 

A: Einen Bruder und drei Schwestern.

 

F: Wie heißen diese?

 

A: L., T., R. und die dritte, die hieß mit Spitznamen T..

 

F: Die wohnen alle im Kosovo?

 

A: Ja.

 

F: Hatten sie Landwirtschaft?

 

A: Nein.

 

F: Haben Sie in Österreich oder in irgend einem anderen Land strafbare Handlungen begangen?

 

A: Nein.

 

F: Leben sie mit jemandem in Österreich zusammen, wenn ja, seit wann?

 

A: Ja, mit meinem Freund.

 

F: Wer ist dieser?

 

A: X..

 

F: Nachname?

 

A: Ich weiß es nicht.

 

F: Sie kennen den Nachnamen ihres Freundes nicht?

 

A: Ich weiß es nicht.

 

F: Wie lange leben sie mit diesem zusammen?

 

A: Ein Monat.

 

F: Wann ist dieser geboren?

 

A: Am 00.00.1981.

 

F: Welchen Aufenhaltstitel hat dieser?

 

A: Albaner, er wohnt mit seiner Familie hier.

 

F: Sie wohnen bei seiner Familie?

 

A: Nein, er hat eine eigene Wohnung.

 

F: Wer ist seine Familie?

 

A: Ich habe seine Familie noch nicht kennen gelernt.

 

F: Von welchen finanziellen Mitteln bestreiten sie Ihren derzeitigen Lebensunterhalt?

 

A: Von meinem Bruder, er kauft die Lebensmittel und sorgt für mich.

 

F: Wie heißt der Bruder und welchen Aufenhaltstitel besitzt dieser?

 

A: S.B., er arbeitet. Er ist mit einer Österreicherin verheiratet.

 

F: Warum heißt dieser S. und sie S.?

 

A: Damals hatten wir serbische Dokumente und jetzt ist es auch möglich albanische Dokumente zu besitzen. In seinen serbischen Dokumente steht S., das ist ein Fehler.

 

F: Bekommen sie staatliche Unterstützung?

 

A: Nein. Nur eine Versicherung habe ich. Ich möchte sie bitten, falls es möglich wäre mir zu erlauben zu arbeiten, oder mir zu helfen zu studieren.

 

F: Haben sie sonst noch Verwandte in Österreich?

 

A: Nein.

 

F: Hatten sie heute ausreichend Zeit Ihre Probleme zu schildern?

 

A: Ja.

 

Ich wurde auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe und Rückkehrberatung hingewiesen.

 

F: Möchten Sie abschließend noch etwas angeben?

 

A: Nein.

 

F: Wie lange kennen sie ihren jetzigen Freund?

 

A: Wir haben uns vor ca 2 Monaten kennengelernt in einer Diskothek.

 

F: Haben Sie an der Einvernahme irgend etwas zu beanstanden? Es wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen etwaige Beanstandungen im Verfahren nicht zum Nachteil geraten.

 

A: Es war alles in Ordnung.

 

F: Nennen sie noch einmal das Geburtsdatum ihres Freundes in Österreich?

 

A: Am 00.00.1981.

 

F: Wo ist dieser geboren?

 

A: Im Kosovo.

 

F: Wo?

 

A: Das gehört zur Gemeinde P..

 

F: Wo?

 

A: Ich weiß es nicht.

 

F: Wann lernten sie diesen kennen?

 

A: Vor ca zwei Monaten.

 

F: Datum?

 

A: Ich weiß, dass es Samstag war.

 

F: Welches Monat?

 

A: September.

 

F: Wann zogen sie zusammen?

 

A: Wie meinen sie das, seit wann ich bei ihm gemeldet bin? Also seit Mitte September.

 

F: Hatte dieser die Wohnung schon?

 

A: Nein, er hatte sie, aber vorher hatte er eine eigenen Wohnung, seit wir zusammenziehen wollten hat er aber eine andere Wohnung genommen.

 

F: Warum zogen sie sofort zusammen?

 

A: Ich wollte es und ich liebe ihn ja auch.

 

F: Sie wissen nach einer Woche, dass sie ihn lieben?

 

A: Gibt es eine Grenze.

 

F: Warum wissen sie den Nachnamen des Menschen den sie lieben nicht?

 

A: Ich habe ihn nicht nach seinem Nachnamen genommen.

 

F: Wenn ich ihnen nun sage, dass er nicht an dem von ihnen angegebenen Datum geboren ist, was sagen sie dazu?

 

A: Nein, das ist wahr. Am 00.00.1981.

 

F: Was arbeitet ihr Freund?

 

A: Auf der Baustelle.

 

F: Wo?

 

A: Er ist immer irgendwo draußen auf der Straße, wo weiß ich nicht genau.

 

Die ASt wird aufgefordert innerhalb von zwei Wochen ihren Reisepass der ho Behörde vorzulegen.

 

F: Hat der Dolmetscher das rückübersetzt was sie vorher angaben?

 

A: Ja.

 

Die Ast gibt nach Rückübersetzung an, dass der Bruder im Kosovo 28 Jahre alt ist. Die Schwester heiße A.L.. Ich möchte noch sagen, zu dem Recht zur Familie zurückzukehren, möchte ich noch anmerken, wenn meine Familie für den ist könnte ich zurückkehren, aber weil die Familie dagegen war, kann ich nicht zurückkehren. Zu meinem Freund wollte ich noch sagen, dass er mit seiner Familie in Österreich ist, aber er wohnt nicht mit diesen zusammen.

 

F: Wie lange dauerte die mittlere Schule in die sie gingen?

 

A: Vier Jahre.

 

F: Ihr Freund im Kosovo ging auch in diese?

 

A: Nein, als ich in die Schule ging habe wir diese Beziehung angefangen.

 

Anmerk. Die Antworten wurden noch einmal rückübersetzt.

 

F: Haben sie alles verstanden und ist nun alles richtig?

 

A: Ja.

 

Mir wurde eine Kopie der Niederschrift ausgefolgt."

 

Mit Schreiben vom 09.05.2007 erfolgte eine Anfrage des Bundesasylamtes hinsichtlich des von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Sachverhaltes sowie einer möglichen Rückkehr der Beschwerdeführerin an den Verbindungsbeamten der Österreichischen Botschaft in Belgrad, Außenstelle Pristina. Das Ermittlungsergebnis dieser Anfrage langte am 18.09.2007 beim Bundesasylamt ein und wurde der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 19.12.2007 zur Kenntnis gebracht.

 

In seiner Stellungnahme gab der Verbindungsbeamte, der seine Erhebungen direkt bei der Familie der Beschwerdeführerin durch geführt hatte, unter anderem an, dass die Mutter und der Bruder der Beschwerdeführerin keine Angaben zu den Aufenthaltsorten oder zur Beziehung zur Beschwerdeführerin machten. Es seien auch keine Negativbemerkungen zur Person des Vaters des Freundes gemacht worden, auch nicht auf ausdrückliche Nachfrage. Die Beschwerdeführerin sei im September oder Oktober 2005 das letzte Mal zu Besuch im Elternhaus gewesen. Der Verbindungsbeamte merkte weiters an, dass im Kosovo im Regelfall eine Aufnahme im Elternhaus bzw. bei Verwandten erfolge. Der Begriff der "Unterstandslosigkeit" sei im Kosovo fast unbekannt. Er führte weiters aus, dass aus seiner Sicht eine realistische Unterbringungsmöglichkeit bei der Familie und auf Grund der guten Ausbildung auch eine Möglichkeit, wirtschaftlich unabhängig zu sein, bestehe.

 

Mit Schreiben vom 28.12.2007 nahm die Beschwerdeführerin zum Schreiben des Bundesasylamtes vom 19.12.2007 Stellung.

 

Der Bruder der Beschwerdeführerin, S.B., wurde am 11.10.2007 vor dem Bundesasylamt als Zeuge einvernommen und gab dabei in Beisein eines Dolmetschers der albanischen Sprache Folgendes an:

 

"F: Sprechen sie deutsch?

 

A: Ja, aber albanisch kann ich besser.

 

F: Es ist ein Dolmetsch anwesend. Möchten sie die Einvernahme in deutsch oder albanisch durchführen?

 

A: In albanisch.

 

F: Haben sie Identitätsdokumente mit?

 

A: Meinen serbischen Personalausweis, diesen lege ich vor.

 

F: Geben sie ihre Personaldaten bekannt?

 

A: 00.00.1980 bin ich geboren in G.. Ich heiße S.B., StA von Serbien, verheiratet. Ich wohne in C..

 

F: Wann reisten sie erstmals in Österreich ein? Mit welchem Aufenthaltstitel hielten sie sich bisher in Österreich auf?

 

A: Am 01.03.2005. Zuerst stellte ich einen Asylantrag. Dann habe ich geheiratet eine Österreicherin und ich habe auch einen Sohn. Ich hatte ein Visum, aber ich arbeitete als Türsteher und ich habe einen Türken und zwei Österreicher geschlagen, es ging auch über das Gericht und ich stand da als der Schuldige und deswegen bekam ich kein Visum mehr, ich muss nun warten bis ich eines bekomme, mein Visum war ein Jahr gültig, dann musste ich warten und ich bekam wegen dem oa keines. Ich habe einen Antrag bei der BH U. gestellt.

 

F: Wo und mit wem lebten sie seit ihrer Einreise in Österreich?

 

A: Ich lebe mit meiner Frau und wir haben meine Schwester aufgenommen, sie kann bei uns essen und trinken und sich auch für einen Studienplatz beworben. Sie studiert in Linz. Das erste Semester. Sie muss jetzt einen Test machen Prüfungen hat sie auf deutsch und dann darf sie anfangen, ich weiß nicht genau wie das funktioniert.

 

F: Wo wohnten sie vor der Einreise nach Österreich?

 

A: In G..

 

F: Mit wem wohnten sie dort?

 

A: Mit meinen Eltern, und mit einem Bruder. Ich habe auch zwei Schwestern die sind verheiratet. Also zwei sind im Kosovo verheiratet, eine Schwester habe ich in Deutschland und eine in Österreich.

 

F: Ist die in Österreich die Jüngste?

 

A: Ja.

 

F: Ist die in Deutschland verheiratet?

 

A: Ja, mit einem Deutschen, die hat zwei Kinder, also er ist halb Deutscher halb Albaner, sein Vater ist Deutscher.

 

F: Wann zog ihre Schwester E. aus dem Elternhaus aus?

 

A: Ende des Jahres 2004 glaube ich war das. Nachdem sie die Schule fertig gemacht hat.

 

F: Wo zog sie hin?

 

A: Mit einem Jungen ging sie nach Pristina weg.

 

F: Wie heißt dieser?

 

A: A., M. glaube ich.

 

F: Wo genau wohnte sie in Pristina?

 

A: Wo war das? Ich glaube T., ich weiß nicht ganz genau.

 

F: Besuchten sie sie dort einmal?

 

A: Nein.

 

F: T. ist ein Platz?

 

A: In der Nähe von T., ich weiß es nicht.

 

F: Was wissen sie über A., M.?

 

A: Sein Vater war ein Spion.

 

F: Das heißt?

 

A: Weil mein Vater war gegen die Beziehung mit dem.

 

F: Was tat sein Vater als Spion?

 

A: Er war früher bei der Polizei und schlug auch die Leute. Nach dem Krieg wurde er umgebracht.

 

F: Woher wissen sie das?

 

A: Das habe ich in den Nachrichten gesehen und in der Zeitung gelesen.

 

F: Wann?

 

A: Ich glaube Ende 2001 war das.

 

F: Woher wussten sie dass A. dessen Sohn ist?

 

A: Wir haben ihn gekannt, einen Spion kennt man. Alle kennen und reden über Spione die sich dort befinden.

 

F: Ist A. auch ein Spion?

 

A: Das weiß ich nicht.

 

F: Woher kommt dieser?

 

A: Ich weiß es nicht er wohnte in Pristina. Ich glaube er hatte auch ein Lebensmittelgeschäft in G..

 

F: Sie kennen alle Spione aus Pristina?

 

A: Nein.

 

F: Warum genau diesen?

 

A: Er hatte das Geschäft dort bei uns, es war auch ein großes Geschäft.

 

F: Von wann bis wann hatte er dies?

 

A: Von 1998 bis 2000, 2001 oder 2002. Nachdem man seinen Vater umgebracht hat, hatte er das Geschäft nicht mehr.

 

F: Wo wohnt die Familie von ihm?

 

A: Ich weiß es nicht.

 

F: Nicht mehr in G.?

 

A: Nein, sie hatten eine Wohnung, aber ich glaube sie haben sie verkauft.

 

F: Wie verhält sich die Familie, wenn sich die Tochter dann vom unerwünschten Freund trennt?

 

A: Bei uns? Bei uns ist es so, wenn eine Tochter ihrem Vater nicht gehorcht, und wenn sie sich danach trennen, dann hat sie keinen Platz mehr dort und es gibt auch keine Hilfe mehr. Die leben alle auf der Straße. Es gibt viele die auf der Straße leben.

 

F: Im Kosovo leben viele Frauen auf der Straße?

 

A: Ja.

 

F: Wie alt ist ihr Vater?

 

A: 57 Jahre alt.

 

F: Was arbeitet dieser?

 

A: Vor einem Geschäft verkauft er Waren. Ab und zu nicht immer.

 

F: Warum haben sie ihre Schwester aufgenommen?

 

A: Weil sie mir leid getan hat und im Kosovo konnte ich ihr nicht helfen, weil sonst hätte mich mein Vater auch rausgeschmissen.

 

F: Da wohnten sie doch nicht mehr zuhause?

 

A: Wenn ich auch im Urlaub runter fahre, dann nimmt er mich gar nicht auf, wenn er erfahren würde, dass sich meine Schwester bei mir befindet.

 

F: Das weiß ihr Vater nicht?

 

A: Nein.

 

F: Sonst jemand aus ihrer Familie?

 

A: Ja, meine Mutter weiß es und ich telefoniere ab und zu mit ihr, aber nur ganz kurz, nur um zu hören, wie es ihr geht.

 

F: Ist ihr Vater so böse?

 

A: Er ist so, wenn er jemanden nicht mag mag er ihn nicht, aber böse ist er nicht. Als sich meine Schwester von dem Mann trennte ging sie nach Hause und mein Vater nahm sie nicht mehr auf, er hat ihr gedroht, sie solle nicht mehr versuchen in die Nähe des Hauses zu kommen, sonst wird er sie umbringen.

 

F: Ihre Brüder wissen die das auch?

 

A: Ich habe einen Bruder, ich weiß nicht ob er es weiß, ob ihm die Mutter dies erzählt hat, ich rede nicht mit ihm darüber.

 

F: Ist es nicht normal so, dass sich die Brüder auf die Seite des Vaters stellen?

 

A: ZB Als meine Schwester nach Österreich kam, wollte ich ihr noch eine Chance geben, ich wollte sie aufnehmen und ihr bei der Arbeitssuche helfen und dass sie die Schule fertigmacht und dann soll sie selbständig werden.

 

F: Beantworten sie die Frage?

 

A: Es ist so, alles was der Vater sagt, darauf müssen wir hören.

 

F: Haben sie Kontakt zu ihren beiden Schwestern im Kosovo?

 

A: Ja, ab und zu schon.

 

F: Wie heißen diese und wo wohnen diese?

 

A: S.B., jetzt aber H.B.. Die andere lebt in F., die Adresse kenne ich nicht, ich kann dort hingehen, aber ich kenne die Adresse nicht. S.L., den Nachnamen weiß ich jetzt nicht, sie hat einen Sohn.

 

F: Wissen diese über die Situation ihrer Schwester bescheid?

 

A: Ich hab nicht mit denen geredet ich weiß es nicht.

 

F: Hat ihre Schwester einen Freund?

 

A: Sie hatte vorher einen, glaube ich. Also sie hatte, aber ich weiß nicht ob sie noch immer einen hat. Ich glaube, dass sie Schluss gemacht hat mit ihm, weil er hat sie angelogen und ihr falsche Daten gegeben.

 

F: War ihre Schwester zuhause auf Besuch während sie mit A. zusammen war?

 

A: Nein. Sie haben keine Chance rein zu gehen, meine Schwester und er. Er hätte sie alle beide umgebracht, der Alte.

 

F: Die Schwester alleine?

 

A: Nein, sie hat keine Chance. Sie hat es versucht als sie sich getrennt hat.

 

F: Wann hat sie sich getrennt?

 

A: Ich weiß es nicht, ich war zu der zeit in Österreich.

 

F: Ihre Mutter, sagte aber, dass sie zuhause auf Besuch war?

 

A: Als sie es versucht hat, noch einmal dort zu leben, zu wohnen.

 

V: Nein, vorher?

 

A: Sie hat es mir nicht gesagt.

 

F: Sie wissen, dass Erhebungen im Heimatland geführt wurden?

 

A: Ich bin nicht dagegen. Ich weiß dass sie dort waren, das hat mir meine Mutter gesagt."

 

Im Rahmen der ergänzenden Einvernahme vor dem Bundesasylamt am 11.10.2007 brachte die Beschwerdeführerin Folgendes vor:

 

"V: Ich verweise auf die Belehrungen die im bisherigen Asylverfahren bereits gemacht wurden.

 

Auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Flüchtling

Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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