TE AsylGH Erkenntnis 2008/09/30 D3 266126-0/2008

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.09.2008
beobachten
merken
Spruch

D3 266126-0/2008/13E

 

ERKENNTNIS

 

Der Asylgerichtshof hat durch den Richter Dr. Clemens Kuzminski als Einzelrichter über die Beschwerde des S.A., geb. 00.00.1964, StA. Armenien, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 31.10.2005, ZI. 04 16.493-BAI, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung 26.02.2008 zu Recht erkannt:

 

Der Beschwerde wird stattgegeben und S.A. gemäß § 7 AsylG 1997 i. d.F. BGBl. 101/2003 der Status eines Asylberechtigten zuerkannt.

 

Gemäß § 12 leg. cit. wird festgestellt, dass S.A. damit Kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

Text

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :

 

Der Beschwerdefüher, eine armenische Staatsangehörige, gelangte am 16.08.2004 gemeinsam mit seiner Ehegattin S.E. und den drei minderjährigen Kindern G., H. und M. unter Umgehung der Grenzkontrolle nach Österreich und stellte noch am selben Tag einen Asylantrag.

 

Am 18.08.2004 wurde der Antragsteller nach Befragung zum Fluchtweg erstmals durch die Erstaufnahmestelle West zu seinen Fluchtgründen wie folgt befragt:

 

Frage: Schildern Sie bitte, warum Sie Ihre Heimat verlassen haben?

 

Antwort: Ich habe in Eriwan an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen. Am 24.4.2004 wurden wir zuhause angerufen und es wurde uns gesagt, dass das Leben meiner Kinder und meiner Frau sowie mein Leben in Gefahr ist. Der Anrufer sagte, es ist besser, wenn ich mit meiner Familie das Land verlassen würde. Ich weiß nicht, wer der Anrufer war und er hat sich auch nicht vorgestellt. Es war am 12. auf den 13.4.2004, bei dieser Demonstration habe ich Videoaufnahmen gemacht von den Ereignissen. Und auch als die Soldaten auf die Demonstranten losgingen und die Demonstranten schlugen, nahm ich diese Szenen auch auf. Als die Soldaten dies merkten, schlugen sie auf mich ein und nahmen das Video heraus und zertrümmerten die Kamera. Danach haben sie mich nachhause begleitet, unterwegs wurde ich des Öfteren geschlagen von den Soldaten. Sie haben dann mein Haus durchwühlt und sämtliche Kassetten, die ich zuhause hatte, haben sie mitgenommen. Als sie mich dann auch mitnehmen wollten, haben meine Frau und meine Kinder angefangen zu weinen und die Soldaten gebeten mich zuhause zu lassen. In der Zwischenzeit hat ein Soldat 5000,-- USD in meinem Haus gefunden. Als sie das Geld fanden nahmen sie es mit und sagten diesmal würden sie mir verzeihen. Verletzt in dem Sinn wurde ich nicht, ich hatte aber Blutergüsse und blaue Flecken. Das Eindringen der Soldaten in meine Wohnung war am Morgen des 13.4.2004. Meine Frau und meine Kinder wurden von den Soldaten nicht verletzt oder angegriffen. Sie haben aber nicht zugelassen, dass meine Frau in meine Nähe kommt, sie gaben ihr immer einen Stoß, wenn sie in meine Nähe kam. Für die Videos hatte ich keinen Auftraggeber, ich machte sie nur für mich. Einer von den Demonstranten hatte bei der Schlägerei einen Polizisten oder Soldaten mit einer Flasche geschlagen, aber nur um sich zu verteidigen. Er wurde jetzt zu 1 Jahr und 6 Monaten Haft verurteilt, obwohl er sich nur gewehrt hatte. Zwei weitere Bekannte von mir waren bis zu meiner Ausreise aus Armenien spurlos verschwunden. Die Beamten der Regierung bringen Leute einfach so um, wie wenn sie im Kaffeehaus sitzen oder so. Sie werden nicht bestraft, wenn sich aber einer gegen die Beamten wehrt, wird der bestraft. Ich wurde im Jahr 2002 von meinem Job entlassen, als der Arbeitgeber merkte, dass ich an Demonstrationen teilnahm. Ich war damals Fahrer, einen erlernten Beruf habe ich nicht. Dies sind meine Gründe, ich habe alle Gründe gesagt und sie gelten auch für meine Frau und meine Kinder.

 

Anschließend wurde dem Antragsteller sogleich mitgeteilt, dass sein Asylverfahren zulässig ist.

 

Am 19.07.2005 wurde der Antragsteller - nach Befragung zum Fluchtweg - auf dem Bundesasylamt, Außenstelle Innsbruck, wie folgt zu seinen

Fluchtgründen einvernommen:

 

Angaben zum Fluchtgrund:

 

F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft?

 

A: Nein.

 

F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?

 

A: Bis zu meiner Ausreise wurde ich von niemand gesucht. Ob ich jetzt vielleicht gesucht werde, weiß ich nicht.

 

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von der Polizei angehalten, festgenommen oder verhaftet?

 

A: Ich wurde zwischen 1990 oder 1991 bis zum 12.04.2004 ca. 15 Mal von der Polizei angehalten. Das erste Mal ging es darum, dass man Leute einfach nach Karabach schicken wollte. Manchmal ging es um Verkehrskontrollen, bei denen die Beamten Geld kassieren wollten. Hauptsächlich wurde ich aber angehalten, weil ich an Kundgebungen gegen die aktuelle Regierung teilgenommen habe. Von 2001 bis zum 12.04.2004 musste ich mit zu den Dienststellen kommen und dort Geldstrafen für angebliche Ordnungswidrigkeiten bezahlen.

 

F: Hatten Sie sonst in Ihrer Heimat Probleme mit den Behörden?

 

A: Nein.

 

F: Wie oft mussten Sie eine Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeiten bezahlen?

 

A: Ca. 15 bis 20 Mal. Die Strafen betrugen jeweils ca. 15.000,-- Dram.

 

F: Worin bestanden die Ordnungswidrigkeiten?

 

A: Ich habe immer wieder an erlaubten Kundgebungen teilgenommen. Ich musste auf die Dienststelle mitkommen, dort wurde alles protokolliert und ich musste eine Geldstrafe bezahlen. Ich wurde nicht alleine angehalten. Auch viele andere Aktivisten wurden angehalten und mit einer Geldstrafe belegt.

 

F: Warum wurden Sie bestraft, wenn Sie nichts Illegales getan hatten?

 

A: Weil sie behauptet haben, dass die Kundgebung illegal gewesen sei. Ich weiß, dass die Kundgebungen genehmigt waren.

 

F: Woher wissen Sie das?

 

A: Weil die Organisatoren der Kundgebungen immer zu uns sagten, dass Freitags legale Kundgebungen stattfinden würden.

 

F: Waren Sie in Ihrer Heimat jemals Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei?

 

A: Nein.

 

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Rasse verfolgt?

 

A: Nein.

 

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Religion verfolgt?

 

A: Nein.

 

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt?

 

A: Nein.

 

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt?

 

A: Nein.

 

F: Was war der konkrete Grund, warum Sie Ihre Heimat verlassen haben?

 

A: Wie gesagt am 12.04.2004 fand in Jerevan eine Kundgebung gegen die Regierung statt. Die Kundgebung war legal und ich nahm an dieser teil. Die Kundgebung war für einen bestimmten Stadtteil bzw. Ort in der Stadt erlaubt. Außerhalb dieses Ortes, war sie natürlich illegal. Die Regierungsmitglieder behaupteten, dass die Kundgebung außerhalb des erlaubten Ortes stattgefunden hätte und daher illegal sei. Bei der Kundgebung ging es darum, dass die Kundgebungsmitglieder den Präsidenten Robert KOTSCHARJAN aufforderten, dorthin zurückzukehren, von wo er gekommen war. Gemeint war damit nach Karabach.

 

Der erlaubte Ort der Kundgebung war der Platz vor Matenadaran (Institut für alte Handschriften) im Zentrum von Jerevan. Wir zogen vom Platz über die Maschtoz Straße und gingen in die Bagramjan Straße zum Gebäude der Nationalversammlung (Parlament). Alles lief sehr friedlich ab, es gab keine Ausschreitungen. Ich war einfacher Kundgebungsteilnehmer. Vor dem Parlament setzten wir uns auf die Straße und blockierten den Verkehr. Gegen 02.00 Uhr des 13.04.2004 kamen dann die Polizei und Soldaten. Es gab seitens der Polizei und der Soldaten keine Aufforderung den Platz zu verlassen, sondern sie begannen auf die Teilnehmer einzuschlagen. Das war alles von der Regierung geplant. Die Teilnehmer liefen in alle Richtungen davon. Ich filmte mit einer Videokamera, wie die Polizei und die Soldaten gegen die Teilnehmer vorgingen und auf diese einschlugen.

 

Es kamen dann zwei Soldaten auf mich zu und schlugen auf mich ein. Sie nahmen mir die Kamera ab, nahmen den Film aus der Kamera und zerstörten den Film und die Kamera. Sie nahmen mich mit ins Parlamentsgebäude. Im Gebäude kamen zwei oder drei weitere Personen hinzu und alle schlugen gemeinsam auf mich ein. Sie traten mich auch mit den Füßen. Ich wurde gefragt, warum ich an der Kundgebung teilgenommen habe, warum ich gefilmt habe und warum ich mit der Regierung unzufrieden sei. Ein Polizist und fünf Soldaten fuhren dann mit zu mir nach Hause. Dort durchsuchten sie meine Wohnung und nahmen alle Videokassetten, die sie fanden mit.

 

Zwei oder drei Tage danach kam ein Polizist und brachte uns die Videokassetten zurück und wir quittierten die Übernahme. Er steckte eine Kassette in den Videorekorder und darauf war eine Kundgebung zu sehen. Er hielt mir dann vor, dass ich doch Kundgebungen gefilmt hätte und forderte mich auf, bis Ende des Monats April 2004 alle Kassetten, auf denen Kundgebungen oder dergleichen zu sehen wären, bei ihm abzuliefern, widrigenfalls würden sie unsere Familie vernichten. Die Kassette war zwar von mir, aber die Aufnahmen stammten nicht von mir. Danach ging der Beamte weg.

 

Am 24.04.2004 kam dann der Anruf einer unbekannten männlichen Person. Die Person sagte zu meiner Frau, die am Hörer war, "Eure Familie ist bedroht. Ihr sollt möglichst bald flüchten." Dann legte die Person den Hörer auf. Zuerst hätte er mich verlangt, aber ich war beim Schlafen und deshalb hat er mit meiner Frau gesprochen. Danach sind wir sofort zu meinem Onkel ins Dorf D. gefahren. Dort gab es bis zur Ausreise aus der Heimat keine Probleme. Das ist alles.

 

F: Von wem wurde die Kundgebung organisiert?

 

A: Einige Parteien organisierten die Kundgebung. Vor allem war die Partei HShK daran beteiligt. Der Führer der Partei heißt DEMIRCHIAN. Der Vorname fällt mir momentan nicht ein. Außerdem war auch noch Wasgen SARGSJAN, der Führer der AShM, daran beteiligt. Weiters Aram SARGSJAN, dessen Partei mir jetzt nicht einfällt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Kundgebung von der Opposition organisiert und veranstaltet wurde.

 

F: Warum sind Sie bei der Kundgebung mitgegangen, wenn Sie keiner Partei angehören?

 

A: Ich bin gegen den Präsidenten KOTSCHARJAN und sein Team. Ich bin keiner Partei beigetreten, weil ich Angst hatte, dass ich auf einer Liste aufscheinen könnte und diese den Sicherheitskräften in die Hände fallen könnte.

 

F: Wurde außer den Kassetten bei der Durchsuchung sonst noch etwas aus der Wohnung mitgenommen?

 

A: Die Soldaten haben mir 5.000,-- US$, die ich in der Wohnung hatte, gestohlen.

 

F: Welche Verletzungen erlitten Sie durch die Schläge?

 

A: Ich erlitt durch die Schläge Prellungen und blaue Flecken. Ich hatte keine Platzwunden. Ich suchte kein Krankenhaus auf. Die Schwägerin meiner Schwester die Ärztin ist, gab mir eine Salbe und hat mich behandelt.

 

F: Waren auf Ihren Kassetten, die Sie zurückbekommen haben, noch Kundgebungen oder dergleichen zu sehen?

 

A: Nein. Ich hatte aber noch Kassetten, die ich bei einem Freund in dessen Datscha versteckt hatte. Von diesen wusste die Polizei aber nichts. Diese Kassetten hätte ich auch nicht abgeliefert. Ich habe sie vernichtet. Ich hätte nichts mehr bei der Polizei abzuliefern gehabt.

 

F: Hätten Sie die Heimat auch ohne den Anruf verlassen?

 

A: Nein. Ohne den Anruf des Unbekannten hätte ich meine Heimat nicht verlassen.

 

F: Was wäre passiert, wenn sie am Monatsende keine Kassetten abgeliefert hätten?

 

A: Das weiß ich nicht.

 

F: Haben Sie zum Fluchtgrund sonst noch etwas zu sagen?

 

A: Nein.

 

V: Bei Ihrer Einvernahme am 18.08.2004 haben Sie angegeben, dass Sie von den Soldaten auf dem Weg nach Hause geschlagen worden wären. Schläge im Parlamentsgebäude haben Sie damals mit keinem Wort erwähnt. Welche Erklärung haben Sie dafür?

 

A: Ich wurde damals nicht ausdrücklich danach gefragt und deshalb habe ich damals nicht erwähnt, dass ich auch in einem Zimmer im Parlamentsgebäude geschlagen wurde.

 

V: Weiters haben Sie bei Ihrer damaligen Einvernahme mit keinem Wort erwähnt, dass Ihnen die Kassetten zurückgegeben wurden und man sie aufgefordert hat, bis Monatsende Kassetten von Kundgebungen etc. abzuliefern. Welche Erklärung haben Sie dafür?

 

A: Es lief alles so ab, wie heute hier bei der Befragung. Es wurden mit diesbezüglich keine Fragen gestellt und deshalb habe ich darüber auch nichts erzählt.

 

V: Aus der Niederschrift geht eindeutig hervor, dass Ihnen keine Fragen gestellt wurden, sondern Sie nur aufgefordert wurden, zu erzählen, warum Sie die Heimat verlassen haben. Warum haben Sie nichts über die Rückgabe der Kassetten und die Ihnen erteilte Frist bis Monatsende erzählt?

 

A: Ich wurde damals aufgefordert alles kurz und konkret zu erzählen. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich in ca. 6 Monaten eine weitere Einvernahme hätte, wo ich alles ausführlich erzählen kann. Ich wurde nicht gefragt und deshalb habe ich das damals auch nicht erzählt.

 

V: Bei Ihrer Einvernahme am 18.08.2004 haben Sie angegeben, dass Soldaten, die die 5.000,-- US$ bei Ihnen gefunden und mitgenommen hätten, dass Sie Ihnen diesmal verzeihen würden. Heute erzählen Sie davon, dass man Ihnen eine Frist zur Vorlage von Kassetten gegeben hätte. Wie erklären Sie das?

 

A: Von verzeihen war nicht die Rede. Sie nahmen mich nicht mit, sondern ließen mich zu Hause bei der Familie. Als 2 oder 3 Tage später der Polizist kam, übergab er meiner Gattin die Kassetten und führte ihr den Film vor. Wir unterschrieben aber beide, dass wir die Kassetten zurückbekommen haben. Als die Soldaten und Polizisten das

1. Mal bei uns waren, mussten meine Frau und ich eine Erklärung unterschreiben, dass wir das Land nicht verlassen.

 

F: Was hätten Sie im Falle einer eventuellen Rückkehr in Ihre Heimat konkret zu befürchten?

 

A: Ich weiß nicht, was in meiner Heimat derzeit los ist. Ich werde nicht in meine Heimat zurückkehren. Die Regierung wird mich umbringen. Denen ist egal, dass ich die Kassetten nicht mehr habe.

 

F: Wen meinen Sie mit Regierung?

 

A: Ich meine damit die Polizei.

 

F: Warum sollte Ihnen die Polizei wegen der Kassetten etwas tun, wenn diese von den Kassetten in der Datscha, die Sie mittlerweile ja vernichtet haben, gar nichts wusste, der Film bei der Kundgebung an Ort und Stelle vernichtet wurde und die Kassetten aus der Wohnung bereits von der Polizei gesichtet worden waren?

 

A: Die Polizei glaubt nicht, dass ich nicht weitere Sachen gefilmt habe. Ich sagte ihnen zwar, dass das mein erster und einziger Film gewesen wäre. Die Polizei ist davon überzeugt, dass ich noch weitere Filme gemacht habe.

 

F: Warum sind Sie nicht in eine andere Stadt oder in einen anderen Landesteil gezogen oder sind bei Ihrem Onkel geblieben?

 

A: Ich hatte keine Möglichkeit mehr, länger in Armenien zu bleiben. Ich war gezwungen das Land zu verlassen.

 

F: Wie ist es dann möglich, dass Sie problemlos die Grenzkontrollen nach Georgien passieren konnten, wenn Sie von den armenischen Beamten kontrolliert wurden und andererseits die armenische Polizei etwas von Ihnen wollte?

 

A: Ich bin ja nicht zu Fahndung ausgeschrieben worden.

 

F: Woher wissen Sie das, dass Sie nicht ausgeschrieben wurden?

 

A: Ich war ja noch in Armenien. Ich habe ja selbst als Wachmann bei der Polizei gearbeitet.

 

F: Wann war das?

 

A: Von 1993 oder 1994 bis zum Jahr 2000. Ich habe ca. 5 Jahre dort gearbeitet.

 

F: Was verstehen Sie unter Wachmann?

 

A: Ich war Mitarbeiter der Polizei und habe Geschäfte bewacht.

 

F: Was war Ihr Dienstgrad?

 

A: Ich war Sergant und wurde vom Innenministerium bezahlt. Ich war Polizist im Wachdienst.

 

F. Wie können Sie für die Polizei arbeiten, wenn Sie schon zuvor immer Probleme mit der Polizei wegen der Teilnahme an Kundgebungen hatten?

 

A: In der Zeit, als ich bei der Polizei arbeitete, habe ich bei meinen Anhaltungen nicht angegeben, dass ich bei der Polizei arbeite.

 

F: Wie können Sie jetzt die Polizei beschuldigen, wenn Sie selbst bei der Polizei, die dem Innenministerium unterstellt ist, gearbeitet haben?

 

A: Man kann ja trotzdem gegen die Regierung sein.

 

F: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich einer legalen Beschäftigung nachgegangen?

 

A: Nein.

 

F: Wovon leben Sie in Österreich?

 

A: Ich bin in der Grundversorgung des Landes.

 

F: Haben Sie irgendwelche nahen Bindungen zu Österreich?

 

A: Nein.

 

F: Haben Sie nahe Verwandte oder Familienangehörige in Österreich?

 

A: Mein Schwager ist auch als Asylwerber in Österreich. Sonst habe ich niemand.

 

F: Die Befragung wird hiermit beendet. Wollen Sie sonst noch etwas vorbringen, was Ihnen von Bedeutung erscheint?

 

A: Nein, ich habe alles gesagt.

 

Erklärung: Ihnen wird die mit Ihnen aufgenommene Niederschrift vom Dolmetscher rückübersetzt. Sie können im Anschluss daran Korrekturen oder Ergänzungen machen oder Rückfragen stellen, wenn Ihnen etwas nicht klar und verständlich erscheint. Mit Ihrer Unterschrift bestätigten Sie, dass Ihre Angaben hier inhaltlich richtig und vollständig wiedergegeben wurden. Sie werden abschließend darauf aufmerksam gemacht, dass Sie verpflichtet sind, jede Änderung Ihrer Adresse dem Bundesasylamt unverzüglich mitzuteilen. Sollte keine Abgabestelle bekannt sein, wird der Bescheid hier im Amt durch Hinterlegung im Akt zugestellt. Die Hinterlegung der Entscheidung wird an der Amtstafel vor dem Eingang zu diesem Amt öffentlich kundgemacht. Sie werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass für diesen Fall die Hinterlegung als rechtmäßige Zustellung des Bescheides gilt und dass ab diesem Tag auch die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt. Im Falle einer Vertretung wird der Bescheid Ihrem Vertreter übermittelt. Ist Ihnen das verständlich?

 

A: Ja, das kann ich verstehen.

 

F: Möchten Sie zum bisherigen Vorbringen noch etwas sagen, was Ihnen wichtig ist und das Sie bisher nicht gesagt haben?

 

A: Ich habe bereits alles vorgebracht, ich habe sonst nichts mehr zu sagen.

 

F: Hatten Sie während dieser Befragung irgendwelche Probleme?

 

A: Nein, ich hatte keine Probleme.

 

F: Haben Sie alles verstanden bzw. konnten Sie der Vernehmung ohne Probleme folgen?

 

A: Ja, ich habe alles verstanden und konnte der Vernehmung ohne Probleme folgen.

 

F: Haben Sie den Dolmetscher einwandfrei verstehen können?

 

A: Ja, ich konnte den Dolmetscher sehr gut verstehen und habe alles verstanden.

 

F: Wollen Sie abschließend etwas sagen?

 

A: Ich möchte mich bei der österreichischen Regierung bedanken, dass die Menschenrechte hier gewahrt werden.

 

Anmerkung: Der Antragsteller gibt nach Rückübersetzung bekannt, dass die Soldaten bei der Kundgebung nur die Kamera und nicht den Film zerstört hätten.

 

Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 31.10.2005, ZI 04 16.493-BAI, wurde unter Spruchteil I der Asylantrag vom 16.08.2004 gemäß § 7 AsylG abgewiesen, unter Spruchteil II. die Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Armenien gemäß § 8 Abs. 1 AsylG ausgesprochen und unter Spruchteil III gemäß § 8 Abs. 2 AsylG der Antragsteller aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen.

 

In der Begründung des Bescheides wurden zunächst die beiden - hinsichtlich der Angaben zu den Fluchtgründen - vollständig wiedergegebenen Einvernahmen dargestellt, einschließlich jener Einvernahmensteile, welche sich auf den Fluchtweg bezogen. Sodann wurde festgehalten, dass der Antragsteller weiters als Beweismittel einen österreichischen Führerschein, sowie die Übersetzung seines Arbeitsbuches vorgelegt habe. In der Folge wurden Feststellungen zu Armenien getroffen und auch die Quellen hiefür angeführt. Unter dem Punkt der Beweiswürdigung wurde zunächst festgehalten, dass der Antragsteller zur Kernfamilie der S.E., sowie des S.G., H. und der M. gehöre. In der Folge wurde beweiswürdigend ausgeführt, dass der Antragsteller hinsichtlich seiner Person und Nationalität auf Grund des vorgelegten Führerscheines glaubwürdig sei, die Angaben zum Ausreisegrund seien jedoch nicht nachvollziehbar, teilweise tatsachenwidrig und daher nicht glaubwürdig. Der Antragsteller habe bei der Ersteinvernahme den Vorfall, wonach er am 13.04.2004 im Parlamentsgebäude geschlagen worden sei, mit keinem Wort erwähnt. Außerdem habe er absolut nichts darüber erwähnt, dass die Beamten ihm Videokassetten gegen Bestätigung ausgefolgt hätten und habe auch nichts darüber erzählt, dass seine Gattin ein Schriftstück habe unterschreiben müssen, dass sie das Land nicht verlassen werde. Weiters sei es für die Behörde absolut unplausibel, dass er mehrfach an Demonstrationen teilgenommen habe und mehrfach angehalten worden sei, ohne dass die Polizeibeamten erfahren hätten, dass er selbst bei der Polizei gearbeitet habe. Weiters sei es nicht nachvollziehbar, dass der Antragsteller mit seinem eigenen unverfälschten Reisepass sich der Grenzkontrolle unterziehen und problemlos ausreisen habe können, wenn er angeblich zuvor ein Schriftstück habe unterschreiben habe müssen, dass er das Land nicht verlassen werde. Wenn der Antragsteller behaupte, bei der Demonstration in der Nacht vom 13.04.2004 bis zum Gebäude der Nationalversammlung gekommen zu sein und dort sitzend den Verkehr blockiert zu haben, so sei dies - wie aus den Feststellungen hervorgehe - unzutreffend, da die Demonstranten schon mehrere hundert Meter vorher von der Polizei angehalten worden seien und daran gehindert worden seien, bis zum Präsidentenpalast vorzudringen. In der gesamtheitlichen Betrachtung des Vorbringens sei die Behörde daher zu dem Schluss gelangt, dass der Antragsteller sich zwar ein gewisses Wissen über bestimmte Vorfälle, über die in den Medien berichtet worden sei, angeeignet habe, jedoch sein Vorbringen nicht glaubhaft sei.

 

In der rechtlichen Beurteilung wurde zunächst festgehalten, dass ein Familienverfahren nach § 10 AsylG vorliege und anschließend zu Spruchteil I. festgehalten, dass der vorgebrachte Sachverhalt in seiner Gesamtheit als nicht glaubhaft zu beurteilen gewesen sei und daher nicht als Grundlage für eine Subsumierung unter den Tatbestand des § 7 AsylG festgestellt werden könne. Für den hypothetischen Fall der Annahme, dass das Vorbringen des Antragstellers den Tatsachen entsprechen würde, habe dieses nicht unter die Bestimmungen des GFK subsumiert werden können. Das Bundesasylamt sei daher nach eingehender rechtlicher Würdigung zur Ansicht gelangt, dass es nicht glaubhaft sei, dass dem Antragsteller im Herkunftsstaat Verfolgung drohe.

 

Zu Spruchteil II. wurde nach Darlegung der Bezug habenden Rechtslage und Judikatur zunächst festgehalten, dass ein Bestehen einer Gefährdungssituation nach § 57 Abs.2 FrG bereits unter Spruchteil I. geprüft und verneint worden sei und dass der Antragsteller keine konkret auf ihn bezogene Verfolgung oder Verfolgungsgefahr im Sinne der GFK habe glaubhaft machen können. Ebensowenig sei allein aus der allgemeinen aktuellen Lage im Heimatland des Antragstellers der Umstand abzuleiten, der ein Hindernis für eine Abschiebung darstellen könnte. Es ergebe sich für den Antragsteller gegenwärtig kein Abschiebungshindernis nach Armenien, weil eine landesweite allgemeine extreme Gefährdungslage, in der der Antragsteller im Falle seiner Abschiebung dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde, nicht gegeben sei.

 

Zu Spruchteil III. wurde - ebenfalls nach Darlegung der Bezug habenden Rechtslage und Judikatur - festgehalten, dass kein Familienbezug (Kernfamilie) zu einem dauernd aufenthaltsberechtigten Fremden in Österreich vorliege und der Aufenthalt der Ehefrau und der Kinder, sowie jener des Antragstellers nur ein vorübergehender sei und die Ausweisung daher keinen Eingriff in Art. 8 EMRK darstelle.

 

Gegen diesen Bescheid erhob der Antragsteller Beschwerde. Darin wurde zunächst ausgeführt, dass entgegen der Ansicht der Behörde sein Vorbringen als glaubwürdig anzusehen sei, da er sein Vorbringen genügend substantiiert habe und über seine Erlebnisse konkrete, detaillierte Angaben gemacht habe. Die Kundgebung gegen den Präsidenten KOTSCHARJAN habe am 12.04.2004 stattgefunden; wenn er vorgebracht habe, dass sie sich vor das Parlament auf die Straße gesetzt und den Verkehr blockiert hätten, so möchte er das dahingehend präzesieren , dass es normalerweise zwischen dem Platz und dem Parlament eine Absperrung gebe. Diese sei jedoch an diesem Tag nicht vorhanden gewesen, weshalb sie sich unweit des Parlaments (etwa in einer Entfernung von 150 m) versammelt hätten. Dazu könne er im Rahmen einer mündlichen Berufungsverhandlung, deren Abhaltung er beantrage, Näheres angeben. Nachdem die Soldaten und Polizisten, die ständig anwesend gewesen seien, aber erst gegen zwei Uhr Früh am 13.04.2004 gegen die Teilnehmer eingeschritten wären, auch auf ihn eingeschlagen hätten und seine Kamera zerstört und den Film mitgenommen hätten, hätten sie ihn in das Wachzimmer unweit des Parlamentsgebäudes und nicht direkt in das Parlamentsgebäude gebracht und dort mit Füßen getreten und mit Gummiknüppeln geschlagen. Wenn er bei seiner Einvernahme angegeben habe, dass zwei Bekannte von ihm bis zu seiner Ausreise aus Armenien spurlos verschwunden seien, so möchte er dies dahingehend präzisieren, dass diese auch Demonstrationsteilnehmer gewesen seien. Auch hinsichtlich der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im Jahre 2002 möchte er ergänzen, dass er nicht einfach entlassen worden sei, sondern nach acht Jahren vor die Wahl gestellt worden sei, entweder an keinen Demonstrationen mehr teilzunehmen oder seine Arbeit zu verlieren. Als seine Gattin am 24.04.2004 von einer unbekannten männlichen Person angerufen sei, sei sie von dieser Person nicht bedroht, sondern gewarnt worden. Sie seien mit dem Bus von Armenien nach Georgien gereist. Der Fahrer habe die Pässe eingesammelt. Ob er an der Grenze kontrolliert worden sei, wisse er nicht. Allgemeinhin fänden jedoch an dieser Grenze kaum Kontrollen statt. Obwohl er kein Parteimitglied sei, habe er seine politische Gesinnung durch seine Teilnahme an Kundgebungen und Demonstrationen zum Ausdruck gebracht. Wenn das Bundesasylamt davon ausgehe, dass es nicht plausibel sei, dass er mehrfach von Polizeibeamten angehalten worden sei, ohne dass diese von seiner Arbeit als Wachmann erfahren hätten, halte er dem entgegen, dass bei Anhaltungen in Armenien nicht

 

geprüft werde, wo man arbeite und außerdem die Beamten in Armenien in der Regel häufig korrupt seien. Auch wenn er ein Schriftstück unterschrieben habe, dass er das Land nicht verlassen habe dürfen, bedeutet dies nicht, dass er (landesweit) zur Fahndung ausgeschrieben worden sei. Außerdem habe er im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens nicht Gelegenheit gehabt, zu den Länderfeststellungen Stellung zu nehmen und sei er daher in seinem Recht auf Parteiengehör verletzt worden. Er beantrage daher nicht nur eine mündliche Berufungsverhandlung zum Beweise seiner Glaubwürdigkeit, sondern auch die Beiziehung eines Sachverständigen für Armenien, damit dieser die Gefahrensituation, in welcher er sich befunden habe, darstelle. Auch ein Vorbringen zum Refoulement und zur Ausweisung wurde erstattet.

 

Die (damalige) Berufungsbehörde, der Unabhängige Bundesasylsenat, beraumte eine öffentliche mündliche Berufungsverhandlung für den 26.02.2008 an, zu der sich die Behörde erster Instanz entschuldigen ließ. Der Beschwerdeführer erschien in Begleitung seiner (nunmehrigen) Rechtsvertreterin Maga Nadja LORENZ und brachte über Befragen durch den Verhandlungsleiter und seine Vertreterin

Folgendes vor:

 

VL: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

 

BW: Ich bin Armenier und Christ, ich gehöre der armenisch apostolischen Kirche an.

 

VL: Sind auch Ihre Vorfahren armenischer Abstammung?

 

BW: Ja.

 

VL: Wo sind Sie geboren?

 

BW: In Jerewan.

 

VL: Welche schulische oder sonstige Ausbildung haben Sie erhalten?

 

BW: 11 Klassen Mittelschule, keine weitere Ausbildung.

 

VL: Welche berufliche Tätigkeit haben Sie von wann bis wann ausgeübt?

 

BW: Ich arbeitete als Postträger beim Ministerium für Landwirtschaft in Armenien. Danach war ich als Arbeiter bei der Post beschäftigt. Ich arbeitete bei einem Forschungsinstitut in Jerewan. Ich leistete meinen Militärdienst in der DDR. Danach arbeitete ich als Fahrer, Chauffeur. Dann in einer Souvenirfabrik als Chauffeur, dann arbeitete ich bei der Polizei und nebenbei arbeitete ich in einer Fabrik in Jerewan, die Bezeichnung dieser Fabrik wurde dauernd geändert, dort arbeitete ich bis 2002. Danach, als ich keinen Job mehr hatte und nirgends angemeldet war, arbeitete ich bis zur Ausreise als Privattaxifahrer.

 

Vorhalt: Laut Arbeitsbuch wurden Sie am 02.05.2002 entlassen, laut der Berufung wurden Sie hingegen vor die Alternative gestellt, entweder aufhören zu demonstrieren oder selbst das Unternehmen zu verlassen. Was stimmt jetzt?

 

BW: Es stimmt, dass mir vorgeschlagen wurde, nicht zu Demonstrationen zu gehen, ansonsten werde ich entlassen.

 

VL: Haben Sie sich in Armenien politisch betätigt?

 

BW: Seit 1998 nicht mehr. Ich war Mitglied der Partei der Nationalen Selbstbestimmung und seit 1998 nicht mehr, da bin ich ausgetreten.

 

VL: Waren Sie anschließend noch Sympathisant einer Partei?

 

BW: Nein. Ich habe bei der ersten Instanz nicht genannt, dass ich Mitglied bei der Partei war. Ich bin aus der Partei ausgetreten, weil Paruyr Hayrikyan von dem Präsidenten Robert KOTSCHARJAN einen Job erhalten hat und dann die Interessen seiner Partei verraten hat.

 

VL: Warum haben Sie die Parteimitgliedschaft nicht schon bei der ersten Instanz angegeben, obwohl Sie gefragt wurden?

 

BW: Ich habe Angst gehabt.

 

VL: Haben Sie an Demonstrationen teilgenommen.

 

BW: Ja.

 

VL: In welchem Zeitraum?

 

BW: Ich nahm nicht ständig an Demonstrationen teil.

 

VL: Wann haben Sie das erste Mal demonstriert?

 

BW: Das erste Mal habe ich 1998 an Demonstrationen teilgenommen, im Jahr 2004 dann ständig. Ich nahm an den Demonstrationen teil, als die Berg Kharabach-Bewegung begonnen hat.

 

VL: Zwischen 1988 und 2004 nahmen Sie an keinen Demonstrationen teil, obwohl etwa im Frühjahr 2003 es in Armenien zu Massendemonstrationen gekommen ist?

 

BW: Ich nahm schon teil, aber nicht an allen.

 

Vorhalt: Bei der Erstinstanz haben Sie angegeben, dass Sie an Demonstrationen teilgenommen haben, obwohl Sie Mitarbeitern der Polizei waren. Dies betraf jedoch die Jahre 1993 bis 1999. Jetzt haben Sie nicht ausdrücklich angegeben, in diesem Zeitraum an Demonstrationen teilgenommen zu haben.

 

BW: Ich habe das nicht gesagt. Ich sagte, dass ich immer an Demonstrationen teilnahm. Ich arbeitete bei der Polizei bis 2000.

 

VL: Laut ihrem Arbeitsbuch wurde Ihre Tätigkeit bei der Polizei 1999 beendet!

 

BW: Ich kann mich jetzt nicht so genau erinnern. Ich habe das Kündigungsschreiben eingereicht.

 

VL: Warum haben Sie den Dienst bei der Polizei quittiert?

 

BW: Ich habe den Glauben an die Polizei verloren, wegen der Wahlfälschungen.

 

VL: Wofür oder wogegen haben Sie demonstriert?

 

BW: Gegen Robert KOTSCHARJAN.

 

VL: Was hat Sie an Robert KOTSCHARJAN gestört?

 

BW: Er kam durch Wahlfälschungen an die Macht. Er war nicht armenischer Staatsbürger. Seine Staatsangehörigkeit wurde verfälscht, so kam er an die Macht. Außerdem störte mich seine nicht korrekte Arbeitsweise als Präsident.

 

VL: Wer waren die Organisatoren der letzten Demonstrationen, an denen Sie im Jahr 2004 teilgenommen haben?

 

BW: In meiner ersten Einvernahme steht falsch, dass ich Wasgan SARKSIAN als Organisator einer Demonstratione im Jahr 2004 genannt habe. Es müsste Wasgen Manukyan heißen. Ich war damals unter Druck und habe mich geirrt. Ich wurde bei der Einvernahme unter Druck gesetzt, ich kam eine Stunde zu spät zur Einvernahme. Ich habe damals nicht alles gut verstanden.

 

VL erinnert den BW an seine Frage.

 

BW: Stepan Demirtschjan und die Volkspartei, Wasgen Manukyan und Aram Sarksian mit seiner Partei, ich kann mich an die Bezeichnung der Partei nicht erinnern, weil die Partei noch jung war. Artasches Gegamjan.

 

VL: Warum konnte Wasgen SARKSIAN nicht Organisator einer Demonstration im Jahre 2004 sein?

 

BW: Er war schon tot zu diesem Zeitpunkt, er wurde umgebracht von Nairi Hunanjan am 27.10.1999.

 

VL: Wann war die letzte Demonstration vor Ihrer Ausreise, an der Sie teilnahmen?

 

BW: Am 12.04.2004.

 

VL: Schildern Sie bitte den näheren Verlauf der Demonstration!

 

BW: Wie immer traf man sich vor dem Museum Matenadaran (dort werden alte Bücher aufbewahrt). Nach ca. 2 bis 3 Stunden gingen wir zum Gebäude der Nationalversammlung, daneben befindet sich der Sitz des Präsidenten, die Entfernung beträgt nur 50 Meter. Es war vorgesehen, dass wir über Nacht dort bleiben. Wir verlangten den Rücktritt des Präsidenten. Alles verlief friedlich. Am 13.04.2004 um 2 Uhr Früh wurde mit Gewalt gegen die Demonstranten vorgegangen, durch Militärangehörige gemeinsam mit der Polizei.

 

VL: Wurden Sie dabei auch verhaftet und geschlagen?

 

BW: Ich wurde geschlagen. Ich filmte damals mit einer Videokamera die Demonstration. Ich wurde angehalten, die Kamera wurde mir weggenommen und zerbrochen. Ich wurde geschlagen und zum Wachzimmer der Nationalversammlung gebracht. Dort wurde ich wieder verprügelt. Danach, gegen 6 Uhr Früh, wurde ich nach Hause gebracht.

 

Vorhalt: Auf der EAST-West haben Sie am 18.08.2004 angegeben, dass Sie von Polizisten auf dem Weg nach Hause geschlagen wurden, beim BAA, Außenstelle Innsbruck, am 19.07.2005 haben Sie hingegen behauptet, dass Sie im Wachzimmer in der Nähe des Parlamentsgebäudes geschlagen wurden, welche der drei Versionen stimmt jetzt?

 

BW: Ich habe gesagt, in einem Zimmer des Parlamentsgebäudes wurde ich geschlagen, ich wurde auch draußen verprügelt.

 

VL: Warum haben Sie die Demonstration gefilmt?

 

BW: Für mich. Und um für die Zukunft Fakten zu haben.

 

Vorhalt: Bei Ihrer Einvernahme durch das BAI am 19.07.2005 haben Sie einmal angegeben, dass die Polizisten den Film und die Kamera zerstört haben, später dann, dass sie nur die Kamera zerstört hätten, jetzt sprechen Sie wieder von einem Zerstören einer Kamera, was stimmt?

 

BW: Es wurde falsch aufgeschrieben. Ich habe immer gesagt, dass mir sowohl die Kamera als auch der Film zerstört wurde.

 

VL: Was geschah dann nach der Demonstration bei Ihnen zu Hause?

 

BW: Es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Meine Frau durfte sich mir nicht nähern und meine Kinder auch nicht. Es wurden alle Videofilme, meine privaten Filme, beschlagnahmt. Ich hatte noch 5000 US Dollar zu Hause, das Geld wurde ebenfalls mitgenommen. Danach habe ich eine Verpflichtung unterschrieben, dass ich die Stadt nicht verlassen darf. Mir wurde gesagt, diesmal verzeihen wir dir, wir nehmen dich nicht mit. Wir haben die Verpflichtung unterschrieben, die Stadt nicht zu verlassen.

 

Vorhalt: Auf dem BAI haben Sie über Vorhalt bei der Ersteinvernahme schon davon gesprochen, dass Ihnen die Polizei diesmal noch verzeihen werde, dies ausdrücklich verneint. Was stimmt jetzt?

 

BW: Es kann sein, dass ich vielleicht etwas ausgelassen habe. Bei der Einvernahme wurde ich unter Druck gesetzt, von der ersten Minute an wurde ich von dem Beamten angeschrieen.

 

Vorhalt: Ihre Ehegattin hat beim BAI am 19.07.2005 angegeben, dass Sie eine Erklärung unterschreiben musst, dass Sie das Land verlassen.

 

BW: Nein. Das kann nicht sein.

 

VL: Haben die Polizisten Ihnen die Videokassetten wieder zurückgegeben?

 

BW: Ja, 2 Tage später. Ich habe die Entgegennahme unterschrieben. Ich war bettlägerig bei der Entgegennahme. Ich wurde dann wieder gefragt, ob ich die Entgegennahme unterschrieben habe. Ich habe geantwortet, wenn meine Frau bestätigt, dass es unsere Videokassetten sind, bin ich bereit, die Entgegennahme zu unterschreiben. Nachdem ich unterschrieben habe, hat der Beamte eine Kassette in den Videorecorder gegeben. Auf dem Film war eine Aufnahme einer Demonstration zu sehen. Er sagte, dass die Kassette mir gehört und dass ich den Film aufgenommen habe. Ich habe sofort gesagt, dass diese Aufnahme nicht von mir gemacht wurde, es ging um eine Demonstration, denn bei Aufnahmen mit meiner Kamera wurde das Datum auf einer Seite rechts eingeblendet und auf dem Film war es hingegen links.

 

VL: Was sollte das für einen Sinn machen, Ihnen eine überspielte und nicht von Ihnen selbst aufgenommene Videokassette zurückzugeben, wo Sie doch selbst Demonstrationen gefilmt haben?

 

BW: Es war so, unter von mir beschlagnahmten Videokassetten wurden keine Aufnahmen von Demonstrationen gefunden. Um ein Verfahren gegen mich einzuleiten wurde behauptet, dass der Film, der mir gezeigt wurde, vom mir stammt. Ich habe jedoch erkannt, dass der mir gezeigte Film über eine Demonstration nicht mit meiner Kamera gemacht wurde, sondern mit einer anderen, denn so wie ich bereits genannt habe, das Datum und die Uhrzeit auf einer anderen Seite eingeblendet wird.

 

VL: Haben Sie das dem Polizisten auch gesagt?

 

BW: Ja, ich habe bewiesen, dass das nicht meine Aufnahme ist. Ich konnte jedoch den Polizisten nicht überzeugen, es wurde weiterhin dasselbe behauptet.

 

VL: Was ist mit der Videokassette über die Demonstration am 12./13.04.2004 geschehen?

 

BW: Es wurde vor Ort beschädigt, daber konnte sie die Polizei nicht anschauen.

 

VL: Haben die Polizisten anlässlich der Rückgabe der Videokassetten Ihnen noch etwas vorgehalten oder verlangt?

 

BW: Es wurde von mir verlangt, alle von mir gemachten Videoaufnahmen von Demonstrationen vorzulegen.

 

VL: Sollten Sie dies Videokassetten sofort vorlegen oder haben Sie eine Frist zur Vorlage eingeräumt erhalten?

 

BW: Mir wurde Zeit eingeräumt. Der Polizist, der mit der Videokassette zu mir kam, war bei uns am 15.04. und hat mir bis Monatsende eine Frist zur Vorlage der Videokassetten eingeräumt.

 

VL: Was war der unmittelbare Anlass für Ihre Ausreise?

 

BW: Die Polizei wusste zuerst nicht, dass ich früher bei der Polizei gearbeitet habe. Wir haben uns schon vorgenommen, aus Armenien zu flüchten, wenn es mir besser geht. Am 24.04.2004 habe ich einen Anruf bekommen, dieser war der Anlass der Ausreise. Es hat uns ein unbekannter Mann angerufen, meine Frau sprach mit ihm. Man sagte uns, wir sollen flüchten, da unserer Familie Gefahr droht. Wir haben dann unsere Wohnung verlassen. Anscheinend wurde herausgefunden, dass ich früher bei der Polizei gearbeitet habe. Die Polizeimitarbeiter dürfen nicht an politischen Demonstrationen teilnehmen. Laut gesetzlicher Bestimmungen dürfen Polizei- und Militärangehörige 5 Jahre nach Dienstaustritt das Land nicht verlassen. Da ich als Mitarbeiter des Wachdienstes galt, weiß ich nicht, ob der Geheimhaltungspunkt mich betroffen hat.

 

VL: Haben Sie irgendeinen Verdacht, wer der Anrufer gewesen sein könnte?

 

BW: Nein. Da ich selbst nicht persönlich telefoniert habe, kann ich dazu nichts sagen.

 

VL: Was hätte geschehen sollen, wenn Sie nicht ausreisen?

 

BW: Ich wäre wahrscheinlich umgebracht worden. Das ist in Armenien sehr einfach, so wie ein Glas Wasser trinken.

 

VL: Wann und wie sind Sie ausgereist?

 

BW: Am 24.04.2004, ca. 20 Minuten nach dem Anruf bin ich zu meinem Onkel in ein Dorf in Armenien gefahren. Wir blieben dort einige Tage und dann sind wir über Georgien geflüchtet.

 

VL: Wann haben Sie Armenien verlassen?

 

BW: Am 30.04.2004

 

VL: Wo sind Sie dann bis zu Ihrer Einreise in Österreich am 16.08.2004 gewesen?

 

BW: In Moskau.

 

VL: Haben Sie noch Verwandte in Ihrem Heimatland?

 

BW: Ja.

 

VL: Haben Sie noch Kontakt mit Ihren Familienangehörigen?

 

BW: Als ich nach Österreich kam, kommunizierte ich die erste Zeit nicht mit ihnen, jetzt schon.

 

VL: Haben Sie von Ihren Familienangehörigen irgendetwas Ihre Person betreffend gehört?

 

BW: Ja. Ich werde verfolgt, die Polizei kommt oft in meine Wohnung und schaut nach.

 

VL: In der Berufung erwähnen Sie zwei Bekannte, auch Demonstrationsteilnehmer, die seither verschwunden seien. Die Länderberichte sagen allerdings übereinstimmend, dass alle Personen, die anlässlich Demonstrationen in den Jahren 2003/2004 verhaftet wurden, zwischenzeitig wieder freigelassen wurden.

 

BW: Es wurden nur bestimmte Personen freigelassen. Ich habe eine Information bei mir, aus der hervorgeht, dass ein Teilnehmer der Demonstration am 12.04.2004, zu 1,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, nur weil er einen Polizisten mit einer leeren Plastikflasche geschlagen hat.

 

VL: Können Sie die Information vorlegen?

 

BW legt Broschüre "Blutige 10 Jahre, 1998/2008" herausgegeben in Jerewan 2008 vor.

 

D übersetzt entsprechenden Text: Am 26.05.2004 wurde der 24jährige Edgar ARAKELYAN zu 1,6 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde beschuldigt am 13.04., einen Polizisten mit einer Plastikflasche geschlagen zu haben.

 

BW: Ich habe bei meiner ersten Einvernahme diesen Vorfall auch erwähnt.

 

VL: Was würde mit Ihnen geschehen, wenn Sie nach Armenien zurückkehren würden?

 

BW: Wenn Sie wissen, wie die Situation in Armenien ist, erwartet mich dort der Tod. Die bekanntesten Personen wurden laut diesem Buch umgebracht. Es wird sich keiner an mich erinnern und ich werde nicht in ein Buch eingetragen, im Falle meiner Ermordung.

 

VL: Gibt es noch etwas, was Ihnen für die Begründung Ihres Asylantrages wichtig erscheint und Sie noch nicht gesagt haben?

 

BW bringt eine Information aus der oben vorgelegten Broschüre "Blutige 10 Jahre, 1998/2008" vor, dass von allen Personen, die an Demonstrationen teilgenommen haben, die Kameras zerstört wurden.

 

BWV beantragt die Übersetzung des diesbezüglichen Absatzes aus der Broschüre.

 

D: Am 12.04.2004 wurden der Journalist der Zeitung "Armenische Zeit" Hayk GEVORGYAN, Avetis BABAJANYAN, Mher GHALECHYAN, Levon GRIGORYAN, letzterer ist ein Journalist der russischen Nachrichtenagentur ORT, brutal geschlagen, Avetis BABAJANYAN, Mher GHALECHYAN wurden festgenommen, besondere Härte gegen die Journalisten zeigte der ehemalige Vizepräsident der Polizei Hovhannes VARYAN.

 

BW: Der, der eine höhere Position hatte, wurde bald freigelassen, einfache Leute wie ich blieben aber in Haft. Im erstinstanzlichen Bescheid stand, dass man mir nicht glaubt, dass so eine Demonstration tatsächlich stattgefunden hat. Ich kann aber beweisen, dass solche Demonstrationen stattgefunden haben.

 

Über Befragen durch die BWV:

 

BWV: Für mich ist nach wie vor nicht aufgeklärt, ob der Ort, wo Sie in einem Zimmer geschlagen wurden, im Parlamentsgebäude war oder außerhalb und ob das ein Wachzimmer war?

 

BW: Das erste Mal wurde ich auf der Straße verprügelt, wo meine Kamera und der Film beschädigt wurden, dann wurde ich in ein Wachzimmer des Parlamentsgebäudes gebracht, dieses steht in einem Nebengebäude des Parlaments.

 

BWV: Kann man deswegen auch erklären, warum in der Berufung steht "unweit des Parlamentsgebäudes?

 

BW: Ich habe gesagt, in einem Zimmer des Parlamentsgebäudes. Ich habe gemeint, in einem Wachzimmer.

 

BWV: Wie haben Sie sich denn mit dem Menschen verständigt, der die Berufung für Sie verfasst hat?

 

BW: Wir haben Russisch gesprochen.

 

BWV: Der Verfasser der Berufung konnte Russisch?

 

BW: Wir beide haben nicht so gut Russisch gesprochen. Es war kein Armenischdolmetscher.

 

VL: Sind Sie auch auf dem Weg nach Hause (nach der Demonstration) geschlagen worden?

 

BW: Ich wurde in einem Auto gebracht, man hat mich ein paar Mal geschlagen. Man sagte zu mir, dass ich nicht an einer Demonstration teilnehmen darf.

 

BWV: Sie haben auf die Frage des VL gesagt, Sie wüssten von Ihren Verwandten, dass Ihre Wohnung noch aufgesucht wird.

 

BW: Meine Wohnung in Jerewan gibt es noch.

 

BWV: Ist es eine Eigentumswohnung?

 

BW: Ja, sie gehört nach wie vor mir.

 

BWV: Von wann sind die Informationen?

 

BW: Vor Kurzem, vor 3 Tagen habe ich telefoniert. Ich habe darüber meiner Frau nichts gesagt. Es ist jetzt unruhig in Armenien. Es ist möglich, dass die Polizisten kamen, um nach mir nachzuschauen.

 

BWV: Wovon wissen das Ihre Verwandten?

 

BW: Durch die Nachbarn. Meine Verwandten interessieren bei den Nachbarn, ob bei mir nicht eingebrochen wurde.

 

BWV: Warum verkaufen Sie die Wohnung in Jerewan nicht?

 

BW: Ich habe keine Möglichkeit, die Wohnung zu verkaufen. Ich müsste persönlich dort anwesend sein.

 

BWV: Warum haben Sie beim EAST-West nicht angegeben, dass Sie in das Parlamentsgebäude bzw. in ein Nebengebäude des Parlaments gebracht wurden?

 

BW: Man sagte zu mir, ich solle mich kurz fassen, ich würde 6 Monate später in Wien eine Einvernahme haben.

 

BWV: Bei der Befragung beim BAI haben Sie angegeben, dass Sie weitere Videokassetten anscheinend über Demonstrationen bei einem Freund in einer Datscha versteckt hätten?

 

BW: Ja, das stimmt, ich habe die Filme dann vernichtet.

 

BWV: Wann haben Sie diese Filme vernichtet?

 

BW: Ich habe veranlasst, am 26. Oder 27.04.2004, dass jemand in meinem Auftrag die Filme vernichtet.

 

BWV: Bei der Befragung durch das BAI, ob Sie ohne den letzten Anruf am24.04.2004 auch das Land verlassen hätten, haben Sie geantwortet:

Nein, ohne diesen Anruf hätten Sie das Land nicht verlassen. In der Berufungsverhandlung haben Sie angegeben, dass Sie schon vor dem Anruf geplant hatten, das Land zu verlassen und dass dieser Anruf nur mehr der unmittelbare Anlass der Ausreise war.

 

BW: Ich habe damals schon gesagt, dass ich das Land verlassen werde, aber nicht so schnell. Ich hätte das Land verlassen, wenn es mir gesundheitlich besser gegangen wäre. Ich musste das Land bis Ende des Monats verlassen, denn nach Ablauf der Frist hätte man mich gesucht.

 

BWV: Wie erklären Sie sich, dass die Beamten, die "präparierte" Videokassette Ihnen wieder zurückgegeben haben, mit der anscheinend überspielten Aufnahme?

 

BW: Er hat sie mir nicht zurückgegeben, sondern wollte nur beweisen, dass ich solche Aufnahmen gemacht habe. Er hat mir die Videokassette nicht gegeben, er hat sie mir nur vorgespielt. Ich kann mich nicht erinnern, ob er die Videokassette mitgenommen hat oder zurückgelassen hat.

 

BWV: Sie haben zuerst gesagt, er habe Ihnen die Videokassette nicht zurückgegeben, dann sagen Sie wieder, dass Sie sich genau erinnern können?

 

BW: Er hat mir die Kassette nicht in die Hand gegeben, ich weiß nicht, ob er sie in der Wohnung gelassen hat.

 

BWV: Es macht keinen Sinn, wenn die Polizei zu Ihnen kommt, Ihnen vorwirft, dass Sie Videoaufnahmen von Demonstrationen gemacht haben und Ihnen die Videokassette in der Wohnung lässt. Damit hätte sich die Polizei eines Beweismittels entledigt. Was sagen Sie dazu?

 

BW: Mir ist es schlecht gegangen, ich war im Bett, weil ich einige Tage zuvor geschlagen wurde. Er zeigte mir die Videokassette und fragte, ob sie mir gehört. Ich sagte, wenn meine Frau bestätigt, dass es meine Videokassette ist, dann wird es stimmen, dann hat er die Videokassette vorgespielt und soweit ich mich erinner kann, hat er sie wieder mitgenommen.

 

BWV: Wer hat die Übernahme der Vide

Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten