B13 401.384-1/2008/3E
ERKENNTNIS
Der Asylgerichtshof hat durch die Richterin Maga. EIGELSBERGER als Vorsitzende und die Richterin Mag. KRACHER als Beisitzerin über die Beschwerde des H.H., geboren 00.00.1973, StA: Kosovo, vom 4. 9. 2008 gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 3. 9. 2008, Zl. 08 07.279-EAST West, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Die Beschwerde des H.H. wird gemäß § 3 Abs 1, § 8 Abs 1 und § 10 Abs 1 Asylgesetzes 2005 abgewiesen.
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :
Der Beschwerdeführer brachte am 16. 8. 2008 beim Bundesasylamt einen Antrag auf internationalen Schutz ein.
Bei der am 16. 8. 2008 stattgefundenen niederschriftlichen Befragung vor der Polizeiinspektion Traiskirchen gab der Beschwerdeführer zu seinem Ausreisegrund aus dem Kosovo an, dass er deshalb ausgereist sei, weil er in den letzten sechs Monaten mehrmals mit dem Umbringen bedroht worden sei. Er habe diese Vorfälle bei der Polizei in G. gemeldet.
Am 28. 8. 2008 wurde der Beschwerdeführer im Rahmen einer niederschriftlichen Einvernahme beim Bundesasylamt zu seinen Fluchtgründen befragt. Dabei führte er im Wesentlichen aus, dass er in der Nähe der serbischen Grenze gelebt habe. Sein Vater habe mit Albanern aus Südserbien einen Waffenhandel betrieben. Einer dieser Teilnehmer sei verhaftet worden, woraufhin der Vater des Beschwerdeführers beschuldigt worden sei, diesbezügliche Informationen an die Behörden weitergegeben zu haben. Jetzt werde seine Familie von diesen Albanern aus Südserbien bedroht. Vor ungefähr sechs Monaten sei er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern auf dem Weg nach Hause gewesen, als er von einem PKW verfolgt worden sei. Er habe durch seine Nachbarn erfahren, dass nach ihm gefragt worden sei und diese auch gedroht hätten ihn umzubringen. Seit diesem Vorfall habe er sich gezwungen gesehen, seine Arbeit zu beenden und habe sich aus diesem Grund die letzten Monate bei Verwandten aufgehalten. Er habe diesen Vorfall bei der KPS angezeigt. Es sei ihm jedoch mitgeteilt worden, dass die KPS nichts unternehmen könne, da diese Region, aus der die Verfolger stammen würden, zum serbischen Staatsgebiet gehöre. Der Vater des Beschwerdeführers habe über Mittelsmänner versucht dieses Problem zu lösen, was jedoch erfolglos geblieben sei. Es sei der Vater des Beschwerdeführers auch nicht mit dem Tode bedroht worden, sondern die Waffenhändler hätten lediglich angekündigt, ihn verletzen zu wollen. Die Familie des Beschwerdeführers sei im Dorf P. geblieben, da sich die Waffenhändler nicht an Frauen und Kindern rächen würden. Er selbst habe seine Familie nicht sofort nach diesem Vorfall verlassen, da er noch die Entwicklung mit den Waffenhändlern abwarten habe wollen.
Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 3. 9. 2008, Zl. 08 07.279-EAST West, wurde der Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs 1 Z. 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I). Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Kosovo ab gewiesen (Spruchpunkt II). Zudem wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs 1 Z 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen (Spruchpunkt III). Begründend wurde zu Spruchpunkt I ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine asylrelevante Verfolgung iSd GFK aufgrund zahlreicher Widersprüche nicht glaubhaft habe machen können. Zu Spruchpunkt II wurde ausgeführt, dass beim Beschwerdeführer keine individuellen Umstände vorliegen würden, die dafür sprechen, dass der Beschwerdeführer bei einer Rückkehr in den Kosovo in eine derart extreme Notlage geraten würde, die eine unmenschliche Behandlung iSd Art 3 EMRK darstelle. Zu Spruchpunkt III wurde ausgeführt, dass beim Beschwerdeführer in Österreich keine familiären Anknüpfungspunkte bestehen würden, womit von keinem Familienbezug (Kernfamilie) zu einem dauernd aufenthaltsberechtigten Fremden in Österreich auszugehen sei. Die Ausweisung stelle daher keinen Eingriff in Art 8 EMRK dar.
Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 Beschwerde.
Das Bundesasylamt traf in seinem Bescheid folgende Feststellungen:
Zur Situation im Kosovo wird Folgendes festgestellt:
Politik/Wahlen
Die Deklaration der Unabhängigkeit des Kosovo wurde von 109 der insgesamt 120 Abgeordneten, welche persönlich aufgerufen wurden, unterschrieben. Zehn serbische Abgeordnete und ein Abgeordneter von GIG (Goraner) blieben der Sitzung fern.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo 21.02.2008)
Der unabhängige Kosovo wird dem Frieden und der Stabilität verpflichtet sein. Die Nation des Kosovo wird auf Grundlage des Ahtisaari-Plans geschaffen. Der Kosovo ist eine demokratische, laizistische und multiethnische Gesellschaft, der die Anwesenheit internationaler ziviler und militärischer Vertreter akzeptiere.
(derStandard.at, Unabhängigkeitserklärung: "Dem Frieden verpflichtet", 18. Feb. 2008)
Mit der Unabhängigkeit übernimmt der Kosovo die internationalen Verpflichtungen, stellt die Sicherheit der Grenzen mit den Nachbarländern sicher, verbietet die Anwendung von Gewalt, um Differenzen beizulegen, wird in der Erklärung betont, die auch den Willen des Kosovo ausdrückt, gutnachbarschaftliche Beziehungen mit den Ländern der Region zu unterhalten. Zudem solle der Schutz des kulturellen und religiösen Erbes garantiert werden, heißt es in Anspielung auf die serbische Minderheit im Lande.
(derStandard.at, Unabhängigkeitserklärung: "Dem Frieden verpflichtet", 18. Feb. 2008)
Bisher haben etwa dreißig internationale Staaten den Kosovo als eigenständige Republik anerkannt. Darunter befinden sich Staaten wie Österreich, die USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Türkei und Slowenien.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)
Die Situation im Kosovo verbesserte sich zusätzlich, nachdem die am 17.02.08 ausgerufene Unabhängigkeit von weit verbreiteten Feiern und meist friedlich verlaufenden Protesten in den serbischen Enklaven begleitet war.
(New CrisisWatch bulletin from the International Crisis Group, 01.03.2008)
Im Kosovo ist die kurze öffentliche Debatte über den Verfassungsentwurf abgeschlossen worden. Die Verfassung wurde im Einklang mit den Vorgaben von UNO-Chefvermittler Martti Ahtisaari zur "überwachten" Unabhängigkeit des Kosovo ausgearbeitet. Die Republik Kosovo wird im Verfassungsentwurf als "unabhängiger, souveräner, demokratischer, einheitlicher und unveräußerlicher Staat aller seiner Bürger" definiert. "Der Kosovo erhebt weder Gebietsansprüche auf irgendeinen Staat oder Staatsteil noch wird er Vereinigung mit irgendeinem Staat oder Staatsteil fordern", steht im ersten Absatz des Verfassungsentwurfes in Anspielung auf die verbreitete Furcht vor einem "Großalbanien". Der Kosovo sei eine multiethnische Gesellschaft, die auf demokratische Weise verwaltet werde. Albanisch und Serbisch seien die Amtssprachen, auf Kommunalebene stünden auch die türkische, bosniakische und die Roma-Sprache entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Gebrauch.
(derStandard.at, Verfassungsdebatte abgeschlossen, 06.03.2008)
Die kosovarische Staatsbürgerschaft sollen nach dem Buchstaben der Verfassung alle Bürger der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien erhalten, die am 1. Jänner 1989 ihren ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten. Somit können auch die 150.000 Serben, die beim Abzug jugoslawischer Truppen im Juni 1999 aus dem Kosovo geflüchtet waren, um den Pass des neuen Staates ansuchen.
(derStandard.at, Verfassungsdebatte abgeschlossen, 06.03.2008)
Am 17. November 2007 fanden Parlaments-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Überschattet wurden die Wahlen durch den Druck aus Zentralserbien auf Kandidaten der Kosovo-Serben, auf eine Kandidatur zu verzichten, aber auch durch die stockenden Verhandlungen zum Status des Kosovo. 120 Sitze im Parlament, davon sind 20 Sitze für Minderheiten reserviert, standen zur Disposition.
Es gibt eine fünf Prozent Klausel für den Einzug in das Parlament, was zahlreiche kleinere Parteien zu einer gemeinsamen LISTE mit Großparteien veranlasste.
(ÖB Pristina, Kosovo Wahl 2007 Kurzbericht, 18.11.2007)
Der designierte Ministerpräsident des Kosovo und Chef der Demokratischen Partei (PDK), Hashim Thaci, hat am Montagabend mit der Demokratischen Liga (LDK) von Präsident Fatmir Sejdiu eine Einigung über eine Regierungskoalition erreicht. Der Koalitionsvertrag dürfte laut der Nachrichtenagentur Kosovapress am Mittwoch unterzeichnet werden. Sejdiu bleibt demnach in seinem derzeitigen Amt.
(Die Presse.com, Kosovo: Koalition unter Wahlsieger Thaci steht, 25.12.2007)
Die PDK wird in der neuen Regierung sieben Minister stellen, die LDK fünf. Drei Ministerposten sollen den Minderheiten zufallen, davon zwei der serbischen. Bei der jüngsten Wahl am 17. November sicherte sich die PDK 37 und die LDK 25 der 120 Parlamentssitze. 20 Sitze im Parlament waren den Minderheiten vorbehalten. Damit löste die bisher stärkste Oppositionspartei des früheren Kommandanten der Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) Thaci die von dem verstorbenen Ex-Präsidenten Ibrahim Rugova gegründete LDK als führende politische Kraft im Kosovo ab. Die konstituierende Parlamentssitzung muss bis zum 5. Jänner abgehalten werden.
(Die Presse.com, Kosovo: Koalition unter Wahlsieger Thaci steht, 25.12.2007)
Oppositionelle Betätigung
Die Betätigungsmöglichkeiten für die politische Opposition sind uneingeschränkt.
(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien (KOSOVO), Nov. 2007)
Kurz aber dafür umso heftiger tobte im Kosovo der Kampf um die Stimmen für die Parlaments- und Kommunalwahlen am Samstag. 65 Parteien und Gruppen haben sich bei der Wahlkommission des seit 1999 international verwalteten Kosovo registrieren lassen - darunter trotz eines Boykott-Aufrufs Belgrads - acht serbische Parteien.
(Die Presse.com, Wahl: Im Kosovo tobt Kampf um Stimmen, 16.11.2007)
1,4 Mio. Kosovaren sind wahlberechtigt. Es gibt 96 Wahllisten mit 7921 Kandidaten.
(Die Presse.com, Wahl: Im Kosovo tobt Kampf um Stimmen, 16.11.2007)
Unabhängigkeit des Kosovo
Der Kosovo erklärte am 17.02.2008 seine Unabhängigkeit. Diese Erklärung wurde von 109 der insgesamt 120 Abgeordneten, welche persönlich aufgerufen wurden, unterschrieben. Zehn serbische und ein Abgeordneter von GIG (Goraner) blieben der Sitzung fern.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo 21022008)
Die Abgeordneten des Kosovo beschlossen am Nachmittag des 17.2.2008 in Pristina per Akklamation die Unabhängigkeit der südserbischen Provinz. Der Ministerpräsident der unter UN-Verwaltung stehenden Region, Hashim Thaci, sagte: "Von heute an ist das Kosovo stolz, unabhängig und frei". Das Kosovo werde nie wieder von Belgrad beherrscht. Es werde ein demokratischer und multiethnischer Staat sein. Der Erfolg der Unabhängigkeit werde aber "am Respekt für die Minderheitenrechte, besonders der Serben, gemessen", fügte der ehemalige Rebellenchef mit Blick auf die serbische Minderheit hinzu.
(UBAS-Bescheid, 306.237-C1/9E-XVII/58/06, 20.02.2008)
Außenministerin Ursula Plassnik informierte heute den Rat für Integrations- und Außenpolitik (RIA) darüber, dass sie das Schreiben zur formellen Anerkennung der Republik Kosovo durch Österreich unterzeichnet und an Pristina gesandt hat.
Plassnik: "Es ist keine übereilte Anerkennung: Wir haben diese Entscheidung genau abgewogen. Die einseitige Unabhängigkeit ist nicht die Ideallösung, aber der einzig realistische und mögliche Weg. Wir dürfen die Geschichte des Konflikts nicht ausblenden. Wir können noch weniger die Augen vor der Realität verschließen. Der Status Quo war nicht haltbar und wirkte als ständige Quelle von Instabilität."
(Bmeia, Plassnik: "Schreiben über Anerkennung des Kosovo unterzeichnet", Presseaussendung Bmeia 28.02.2008)
Bisher haben etwa dreißig internationale Staaten den Kosovo als eigenständige Republik anerkannt. Darunter befinden sich Staaten wie Österreich, die USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Türkei und Slowenien.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)
Umgehend lehnte Belgrad die Anerkennung kategorisch ab. Regierungschef Vojislav Kostunica bezeichnete das Kosovo als "falschen Staat". Das Außenministerium in Moskau erklärte, man unterstützte "die berechtigte Forderung Serbiens nach einer Wiederherstellung seiner territorialen Integrität". Die USA unterstützten hingegen die Unabhängigkeit. Auch in der EU will eine Mehrheit der Staaten sie akzeptieren.
(UBAS-Bescheid, 306.237-C1/9E-XVII/58/06, 20.02.2008)
Ein Team von Rechtsexperten soll nun Klagen Serbiens vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen jene Staaten vorbereiten, die das Kosovo anerkannt haben. Dies soll laut der Tageszeitung "Politika" bei der gestrigen mehrstündigen Sitzung des Rates für Nationale Sicherheit beschlossen worden sein. Staatschef Boris Tadic hatte vor einigen Wochen zum ersten Mal die Möglichkeit erwähnt, auch mit Klagen gegen die Unabhängigkeit des Kosovo zu ringen.
(derStandard.at, Belgrad bereitet Klagen gegen Staaten vor, 27.02.2008)
Der Kosovo steht weiter unter UNMIK Verwaltung gem. UN-Resolution 1244. Die Übergangsfrist beträgt 120 Tage (UNMIK auf EULEX bzw. PISG), die Gesetzespakete gem. Ahtisaari-Paket erlangen erst mit Ablauf dieser 120 Tage Gültigkeit (ca. Mitte Juni 2008). Die Ausgabe von Pässen etc. erfolgt nicht vor diesem Zeitraum (dzt. noch Ausgabe von UNMIK Travel-Documents und auch serbischen Reisepässen). Die rechtliche Zuständigkeit liegt derzeit weiterhin beim Spezialrepräsentanten des UN-Generalsekretärs (SRSG) Joachim RÜCKER. In dieser Übergangsphase soll es eine Koordination zwischen der Provisorischen Regierung des Kosovo (PISG) vertreten durch den Präsidenten SEJDIU und Premierminister THACI einerseits, und dem UN Vertreter RÜCKER und dem Internationalen zivilen Repräsentanten (ICR) FEITH andrerseits geben. Die KFOR bleibt weiterhin als Sicherungsfaktor im Kosovo bestehen.
(VB Pristina, Anfragebeantwortung vom 26.02.2008)
Die Oberhoheit im Kosovo wird von einem Internationalen Zivilen Repräsentanten (ICR) ausgeübt, der gleichzeitig die Funktion eines EU-Sonderbeauftragten (EUSR) bekleidet und von der Internationalen Lenkungsgruppe (ISG) ernannt wird. In der ISG sind Frankreich, Deutschland, Italien, Großbritannien, die USA, die Europäische Union, die Europäische Kommission, die Nato und Russland vertreten.
(Das "unabhängige" Kosovo: Anatomie eines westlichen Protektorats, http://www.wsws.org/de/2008/mar2008/koso-m05.shtml, Zugriff am 06.03.2008)
Der ICR hat die Vollmacht, den Ahtisaari-Plan durchzusetzen, und kann dafür auch von den Institutionen des Kosovos erlassene Gesetze aufheben, die Ernennung von Beamten ratifizieren oder sie absetzen. Zusätzlich wird der ICR bestimmte Staatsbeamte in jedem Fall direkt ernennen, so den Chef des Rechnungshofs, den Generaldirektor der Zollbehörde, den Direktor des Finanzamts, den Direktor des Finanzministeriums und den Verwaltungsdirektor der Zentralbank. Das Parlament darf die Verfassung nicht formell verabschieden, solange sie nicht vom ICR abgesegnet ist.
(Das "unabhängige" Kosovo: Anatomie eines westlichen Protektorats, http://www.wsws.org/de/2008/mar2008/koso-m05.shtml, Zugriff am 06.03.2008)
Justiz
Eine eigene Gerichtsinspektionsabteilung von UNMIK überwacht sämtliche Gerichtstätigkeiten und führt Empfehlungen für disziplinäre Untersuchungen und Fortbildungsmaßnahmen durch. Diese Einheit besitzt das Mandat das kosovarische Justizsystem zu kontrollieren und evaluieren. Sie führt Untersuchungen im Falle von Beschwerden und gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Fehlverhaltens durch und bringt derartige Fälle vor den Kosovo Judicial Council.
(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)
Entsprechend des kosovarischen Verfassungsrahmens der provisorischen Regierung, sind alle wichtigen internationalen Menschenrechte und Grundfreiheiten im Kosovo direkt anwendbar.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Das Gesetzeswerk bezüglich Anti-Diskriminierung beinhaltet wichtige Teile der Gemeinschaftsrichtlinien. Im März 2007 richtete die Regierung für jedes Ministerium Menschenrechtsabteilungen ein, die u. a. auch für die Überwachung der Durchsetzung der Anti-Diskriminierungsgesetzgebung verantwortlich sind. Die Umsetzung dieser Gesetze blieb aber trotzdem mangelhaft und auch die Hebung des öffentlichen Bewusstseins bei Setzung diskriminierender Akte im öffentlichen Leben des Kosovo brachte keine konkreten Ergebnisse.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Auf dem Gebiet der Förderung und Durchsetzung von Menschenrechtsfragen wurden zwar einige Fortschritte erzielt, die volle Verwirklichung der Menschenrechtsstandards durch die Behörden bleibt jedoch noch Gegenstand der Verwirklichung.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Sicherheitsbehörden
Derzeit haben die Ordnungskräfte die Lage weitgehend unter Kontrolle. Insbesondere im Südkosovo (Region südlich des Flusses IBAR) hat sich die Lage seit der Unabhängigkeitserklärung nicht wesentlich geändert. Die Sicherheitslage in den albanisch dominierten Gebieten kann als normal bezeichnet werden.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)
Der Kosovo Police Service (KPS) hat eine derzeitige Stärke von 7.248 Beamten. Dem KPS sind mittlerweile fünf Regionale Hauptquartiere (RHQ) übergeben worden. Nur das RHQ Mitrovicë/Mitrovica ist noch unter internationalem Kommando. Zudem wurden im Bereich Border and Boundary (KPS BBP) ebenfalls drei RHQ (Nord, Ost, West) mit nachgeordneten Stationen errichtet und vollständig an KPS übergeben. Weiterhin unterstehen dem KPS inzwischen 34 Polizeistationen und 11 nachgeordnete Polizeistationen ("Substations").
(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien (KOSOVO), Nov. 2007)
Demonstrierende Serben hatten Grenzanlagen zwischen Serbien und dem Kosovo in Brand gesetzt, um so gegen die Unabhängigkeitserklärung der Regierung in Pristina zu protestieren. Mehr als tausend wütende Serben hatten die Grenzübergänge von Leposavic und Banja attackiert und zerstört. Sie schlugen albanische und UN-Polizeikräfte in die Flucht und zwangen die Nato zum Eingreifen. Es war die schwerste Gewalt, seit die albanische Bevölkerungsmehrheit am Sonntag den 17.02.2008 die Unabhängigkeit des Kosovo erklärt hatte.
(derStandard.at, KFOR-Truppen unterstützen Kosovo-Polizei bei Grenzkontrollen, 21. Feb. 2008)
Zwei Grenzübergänge im Nordkosovo, die am Dienstag von lokalen Serben demoliert worden waren, waren am Mittwochnachmittag erneut für den Verkehr freigegeben worden. Ein Sprecher der Kosovo-Polizei sagte der serbischen Nachrichtenagentur Tanjug, UNO-Polizei und die internationalen Schutztruppe KFOR führten gemeinsam die Grenzkontrollen durch. Die Angehörigen der Kosovo-Polizei würden zurückkehren, wenn die Sicherheitsvoraussetzungen dafür geschaffen seien.
(derStandard.at, KFOR-Truppen unterstützen Kosovo-Polizei bei Grenzkontrollen, 21. Feb. 2008)
An den verschiedenen Gates an der Grenze Kosovo Serbien kommt es derzeit zu keinen Behinderungen. Der Personen- und Warenverkehr ist ohne Behinderung möglich.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)
Die Kosovo Polizei (KPS) führt ihre Aufgaben im Allgemeinen in professioneller Weise aus. Es gab keine signifikanten Änderungen beim Anteil von Minderheiten in der KPS. Eine Spezialabteilung der Polizei, welche eingerichtet wurde um Vorfälle hinsichtlich der Märzunruhen von 2004 zu untersuchen, hat bisher 1500 solcher Fälle überprüft, wobei 300 davon bereits abgeschlossen werden konnten. Die Abteilung für Verbrechensanalyse wurde vollständig reorganisiert. In den sechs regionalen Hauptquartieren operieren jeweils eigene Nachrichtendienste.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Es gibt allerdings derzeit noch kein eigenes Gesetz, dass die Arbeit und die Aufgaben der Polizei regeln. Untersuchungen der KPS im Bereich von Kapitalverbrechen, Wirtschaftskriminalität und von Menschenhandel stellen sich immer noch als nicht sehr effektiv dar. Die Arbeit der Polizei wird dabei oft durch mangelnden Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Polizeieinheiten behindert. Auch die Kooperation mit den öffentlichen Strafverfolgern und mit internationalen Polizeieinheiten ist nicht immer in befriedigender Weise sichergestellt.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Polizeiliche Aufgaben werden im Kosovo durch die internationale UNMIK Polizeitruppe und die Kosovo Police Service wahrgenommen. Alle lokalen Polizeistationen mit Ausnahme von Mitrovica wurden mittlerweile in den alleinigen Verantwortungsbereich der KPS übergeben. Traditionelle Polizeiarbeit und investigative Aufgaben werden nunmehr ausschließlich durch die KPS Truppe erledigt. Die "Kosovo academy of public safety education and development" (KAPSED) und die "Kosovo public safety standards and education board" wurden eingerichtet.
(Commission of the European Communities, Kosovo 2006 Progress Report, Nov. 2006)
Im Kosovo sind 15.497 KFOR-Soldaten aus NATO- (12.999) und Nicht-NATO-Staaten (2.498) stationiert (Stand: 13.08.2007). Das Operationsgebiet von KFOR ist derzeit in fünf Sektoren eingeteilt, von denen je einer unter italienischer, türkischer, amerikanischer, irischer
und französischer Leitung steht. Wie schon in den vergangenen Jahren entdeckt KFOR noch
immer illegale Waffen- und Munitionslager.
(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien (KOSOVO), Nov. 2007)
Strafrechtliche Anzeigen werden seitens der KPS aufgenommen und verfolgt. Fehlleistungen von einzelnen Polizeiorganen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Sollte eine Person kein Vertrauen in die Dienste der KPS haben, besteht die Möglichkeit sich auch direkt an die UNMIK Polizei, oder an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann zu konsultieren.
(Bericht zur Fact Finding Mission in den Kosovo 14.-19.5.2006, 06.2006)
Ombudsperson Institution
Die Schaffung von Einrichtungen wie "OMBUDSPERSON" nach westeuropäischem Vorbild schafft eine Möglichkeit für Personen, Unterstützung bei "Ungerechtigkeiten" zu erhalten.
(VB Obstl. Pichler, Stellungnahme zur aktuellen Sicherheitslage im Kosovo, Nov. 2006)
Die Ombudsperson Institution ist kompetent nicht nur Untersuchungen aufgrund von Beschwerden einzuleiten, sondern auch sog. ex-officio Nachforschungen selbst durchzuführen. Das Mandat der Institution besteht darin Politiken und Gesetze der lokalen Behörden auf die Respektierung der Menschenrechte und von "good governance" hin zu überprüfen. In Fällen, in denen die Institution zum Schluss kommt, dass bestimmte Maßnahmen gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen, die die gesamte Öffentlichkeit und nicht nur eine einzige Person betreffen, kann ein Spezialbericht mit entsprechenden Empfehlungen an das Kosovo Parlament erstellt werden.
(Ombudsperson Institution in Kosovo, Seventh Annual Report 2006-2007, 11.07.2007)
Menschenrechte
Im Kosovo ist die kurze öffentliche Debatte über den Verfassungsentwurf abgeschlossen worden. Die Verfassung wurde im Einklang mit den Vorgaben von UNO-Chefvermittler Martti Ahtisaari zur "überwachten" Unabhängigkeit des Kosovo ausgearbeitet. Die Republik Kosovo wird im Verfassungsentwurf als "unabhängiger, souveräner, demokratischer, einheitlicher und unveräußerlicher Staat aller seiner Bürger" definiert. "Der Kosovo erhebt weder Gebietsansprüche auf irgendeinen Staat oder Staatsteil noch wird er Vereinigung mit irgendeinem Staat oder Staatsteil fordern", steht im ersten Absatz des Verfassungsentwurfes in Anspielung auf die verbreitete Furcht vor einem "Großalbanien". Der Kosovo sei eine multiethnische Gesellschaft, die auf demokratische Weise verwaltet werde. Albanisch und Serbisch seien die Amtssprachen, auf Kommunalebene stünden auch die türkische, bosniakische und die Roma-Sprache entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Gebrauch.
(derStandard.at, Verfassungsdebatte abgeschlossen, 06.03.2008)
Das Gesetzeswerk bezüglich Anti-Diskriminierung beinhaltet wichtige Teile der Gemeinschaftsrichtlinien. Im März 2007 richtete die Regierung für jedes Ministerium Menschenrechtsabteilungen ein, die u. a. auch für die Überwachung der Durchsetzung der Anti-Diskriminierungsgesetzgebung verantwortlich sind. Die Umsetzung dieser Gesetze blieb aber trotzdem mangelhaft und auch die Hebung des öffentlichen Bewusstseins bei Setzung diskriminierender Akte im öffentlichen Leben des Kosovo brachte keine konkreten Ergebnisse.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Menschenrechtsfragen werden durch eine Ombudsperson Institution, eingerichtet durch die UNMIK Verordnung Nr. 2000/38, überwacht. Diese Institution ist unabhängig und zeigt Menschenrechtsverletzungen oder Missstände in der Zivilverwaltung auf. Seit ihrer Einrichtung ist sie multi-ethnisch besetzt. Die Ombudsperson Institution spielt eine wesentliche Rolle in der Sicherstellung der Menschenrechte und beim Schutz der Minderheiten dar.
(UK Home Office, Operational Guidance Note, Republic of Serbia (including Kosovo), June 2006)
Im Juli 2007 wurde eine sog. Rechtshilfekommission, die für die Durchführung und Überwachung des Rechtshilfesystems verantwortlich ist, vom Premierminister ernannt. Diese Behörde besteht aus einem Rechtshilfekoordinationsbüro in Pristina und aus weiteren fünf regionalen Rechtshilfebüros. Im Allgemeinen wurden auf diesem Gebiet zwar einige Fortschritte erzielt, allerdings bestehen nach wie vor erhebliche Defizite bei der Durchsetzung von Rechtshilfe sowohl in Zivil- als auch Strafrechtssachen. Die Einbindung der Ombudsperson Institution bei Gerichtsverfahren, könnte den gegenwärtigen Stand der Rechtshilfe auf ein höheres Niveau befördern.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Zahlreiche heimische und internationale Menschenrechtsorganisationen konnten ohne Einschränkungen seitens der Regierung ihren Aufgaben nachgehen, Menschenrechtsfälle untersuchen und die Ergebnisse darüber publizieren.
(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)
Die NGO Registrierungs- und Verbindungsstelle ist, gemeinsam mit dem Ministerium für öffentliche Dienstleistungen, für die Registrierung und Überwachung von Organisationen der Zivilgesellschaft verantwortlich. Derzeit gibt es mehr als dreitausend solcher Organisationen, die im Kosovo registriert sind, wobei allerdings ein wesentlich geringerer Teil dieser Anzahl von NGO's auch wirklich operativ tätig ist.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Meinungs- und Pressefreiheit
Die freie Meinungsäußerung und unabhängige Medien sind garantiert. Alle großen Zeitungen, inklusive serbischer, sind Mitglieder des 2005 errichteten Presserates und sind dabei einem Verhaltenscodex verpflichtet. Der Presserat hat zu einer signifikanten Verbesserung des Pressewesens beigetragen, vor allem in Hinblick auf unausgewogene Berichte und verhetzende Zeitungsartikel.
(Commission of the European Communities, Kosovo 2006 Progress Report, Nov. 2006)
Die Unabhängige Medien Kommission hielt regelmäßige Treffen ab, verabschiedete Bestimmungen nach den Vorgaben des Mediengesetzes und unternahm weitere Anstrengungen den sog. Medienverhaltenscodex besondere Gültigkeit zu verschaffen. Der politische Wille zur Förderung der Meinungsfreiheit blieb jedoch weiterhin wenig ausgeprägt.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Religionsfreiheit
Das Gesetz über die Religionsfreiheit wurde veröffentlicht. Demnach brauchen religiöse Institutionen keine Steuern zu zahlen. Weiters proklamiert es das Verbot der Diskriminierung aufgrund religiöser Einstellungen und die Abwesenheit einer Staatsreligion. Mit Hilfe von EU-Finanzmittel wurden einige katholische und orthodoxe Kirchen neu gebaut bzw. wieder errichtet. Die Beziehungen zwischen den religiösen Kommunen, insbesondere zwischen der den serbisch Orthodoxen und den Muslimen, blieb weiterhin gespannt. Akte von Vandalismus und Angriffe auf religiöse Denkmäler blieben ein bestehendes Problem.
(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)
Grundversorgung
Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Die Bevölkerung des Kosovo ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. sozial schwache Bewohner von
Enklaven) nicht mehr auf die Lebensmittelversorgung durch internationale Hilfsorganisationen angewiesen. Bedürftige Personen erhalten Unterstützung in Form von Sozialhilfe, die von den "Municipalities" ausgezahlt wird, sich allerdings auf sehr niedrigem Niveau bewegt. Sie beträgt für Einzelpersonen 35 Euro monatlich und für Familien (abhängig
von der Zahl der Personen) bis zu 75 Euro monatlich. Sie reicht damit als alleinige Einkommensquelle unter Berücksichtigung der lokalen Lebenshaltungskosten kaum zum Leben aus.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Die Beschäftigungslage befindet sich auf unverändert niedrigem Niveau. Die Arbeitslosenquote liegt bei geschätzten 45 %. Bei Jugendlichen unter 30 Jahren erhöht sie sich auf nahezu 60 %. Bei diesen Zahlen ist die signifikante Schwarzarbeit einschließlich der Beschäftigung in der organisierten Kriminalität nicht berücksichtigt. Auch wenn man zusätzlich die Beschäftigung in der Landwirtschaft (Subsistenzwirtschaft und Schwarzarbeit) in Rechnung stellt, beträgt die Arbeitslosenquote trotzdem immerhin noch ungefähr ein Drittel. Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen liegt derzeit bei ca. 150 Euro. Auch hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in der organisierten Kriminalität und in der Schwarzarbeit erzielten Einkommen statistisch nicht erfasst werden.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Medizinische Versorgung
Das Gesundheitssystem ist dreistufig aufgebaut (Erstversorgungszentren, Krankenhäuser auf regionaler Ebene, spezialisierte Gesundheitsversorgung auf dritter Ebene, insbesondere die Universitätsklinik Pristina). Es gibt in Kosovo keine Krankenversicherung. Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente müssen in aller Regel bezahlt werden. Auch in der Primärversorgung werden Zuzahlungen von den Beteiligten verlangt. Ausnahmen gibt es bei SozialhilfeempfängerInnen, allerdings gilt das nicht für Behandlungen im privaten Sektor.
(Schweizerische Flüchtlingshilfe, Kosovo, Zur Lage der Medizinischen Versorgung - Update, Juni 2007)
Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im öffentlichen Gesundheitswesen ist nicht gänzlich kostenfrei, je nach Behandlung im ambulanten Bereich sind zwischen ¿ 1 und ¿ 4 zu zahlen, für einen stationären Aufenthalt sind es täglich ca. ¿ 10. Bestimmte Personengruppen, wie z.B. Invalide und Empfänger sozialhilfeähnlicher Leistungen, chronisch Kranke, Kinder bis zum 10. Lebensjahr und Personen über 65 Jahre, sind jedoch von diesen Zahlungen befreit. Auch für die Medikamente, die auf der "essential drugs list" des Gesundheitsministeriums aufgeführt sind, wird nun eine Eigenbeteiligung von bis zu ¿ 2 erhoben.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Eine medizinische Basisversorgung ist in der Region vorhanden, 3 Zentren für Gesundheit in Gora, sowie das "Family Health Center" in Dragash (98 Angestellte, davon ca. 2/3 Kosovo Albaner und 1/3 Goraner), für stationäre und andere Fälle ist der Zugang zum Krankenhaus in PRIZREN möglich. Die Behandlung durch das Personal in diesem Krankenhaus wurde von zahlreichen Goranern als sehr gut bezeichnet. Spezielle Behandlungen werden in Belgrad durchgeführt, wobei hier der Zugang für Goraner leichter als für Kosovo-Albaner ist.
(Außenstelle Pristina, Kosovobericht, März 2007)
Der Zugang zu den medizinischen Strukturen, dem Bildungswesen und den Sozialleistungen ist gewährleistet. In allen medizinischen Strukturen sowie in den Schulen sind Gorani/slawische Muslime als Ärzte, Pflegepersonal und Lehrer beschäftigt. In Vitomirice/Vitomirica im Bezirk Peje/Pec befindet sich die Schule unter demselben Dach. Das Zusammenleben mit den Kosovo-Albanern funktioniert im Alltag gut.
(Bundesamt für Migration BFM, Migrations- und Länderanalysen, Focus Kosovo, Lage der Minderheiten - Aktualisierung August 2006)
Nach Auskunft des PISG Gesundheitsministeriums stehen im öffentlichen Gesundheitswesen acht Zentren für geistige Gesundheit und in fünf Krankenhäusern Abteilungen für stationäre Psychiatrie inklusive angeschlossener Ambulanzen zur Behandlung von psychischen Erkrankungen und posttraumatischen Belastungsstörungen zur Verfügung. Stationäre psychiatrische Abteilungen mit angeschlossenen Ambulanzen existieren in den Krankenhäusern in Pristine/Pri¿tina, Mitrovicë/Mitrovica (Nord), Pejë/Pec, Prizren und Gjakovë/Dakovica.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Die Zentren für geistige Gesundheit (Mental Health Care Centre, MHC) befinden sich u.a. in den Städten Pejë/Pec, Prizren, Ferizaj/Uro¿evac, Gjilan/Gnjilane, Gjakovë/Djakovica, Mitrovicë/Mitrovica (Süd) und Prishtinë/Pri¿tina.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Es gibt insgesamt sechs Dialysezentren (Prishtinë/Pri¿tina, Prizren, Pejë/Pec, Gjilan/Gnjilane, Gjakovë/Dakovica, Mitrovicë/Mitrovica). Insgesamt sind derzeit im Kosovo 100 Dialysegeräte verfügbar. Die Versorgung erfolgt ohne Ansehen der Person oder der Ethnie.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Behandlung nach Rückkehr
UNHCR hält trotz der aus seiner Sicht nach wie vor nicht unkritischen Sicherheits- und Versorgungslage im Kosovo zwangsweise Rückführungen von Kosovo-Albanern für hinnehmbar, wenn diese nach international anerkannten Maßstäben nicht individuell schutzbedürftig sind. Dies gilt für Regionen, die mehrheitlich von Kosovo-Albanern bewohnt werden; nicht jedoch für solche, in denen Kosovo-Albaner eine Minderheit darstellen.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Für Ashkali und Ägypter sieht der UNHCR in seinem Positionspapier von Juni 2006 grundsätzlich keinen generellen Schutzbedarf mehr und erachtet daher die Rückführung dieser Personengruppen als möglich. Diese sollte nach UNHCR allerdings im Hinblick auf die beschränkten Aufnahmemöglichkeiten im Kosovo nur schrittweise vorgenommen werden.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Gegen zwangsweise Rückführungen von Angehörigen der serbischen Minderheit und von Roma bestehen seitens des UNHCR weiterhin Bedenken.
(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)
Quelle: Bericht der BMI-BAA Grundsatz- und Dublinabteilung, vom März 2008
Lage im Kosovo nach Anerkennung (14.3.2008)
Die UNMIK hat die serbische Eisenbahn beschuldigt, gegen die UNO-Resolution 1244 verstoßen zu haben, laut welcher der Kosovo ausschließlich von der UNO verwaltet werde. Die Vorwürfe wurden erhoben, nachdem am Mittwoch nach neun Jahren erstmals in Zvecan bei Mitrovica ein erster Güterzug aus Serbien und am Donnerstag früh auch ein Personenzug eingetroffen war. Dies passierte ohne jegliche UNMIK-Genehmigung.
(derStandard.at, UNMIK wirft serbischer Eisenbahn Verstoß gegen Resolution vor, 13.03.2008)
Das Parlament des Kosovo hat am Mittwoch eine Ausschreibung für die Staatshymne gestartet. Nach Angaben von Parlamentspräsident Jakup Krasniqi dürfen die Musik-Vorschläge nicht kürzer als 30 Sekunden und nicht länger als eine Minute sein. Auch ein dazugehöriger Text-Vorschlag ist demnach Pflicht bei einer Einreichung.
Zudem muss die Hymne gemäß dem Plan des UNO-Sonderbeauftragten für den Kosovo, Martti Ahtisaari, gestaltet sein und so den multiethnischen Charakter des Staates Kosovo widerspiegeln. Das kosovarische Parlament hatte am 17. Februar einseitig die Unabhängigkeit von Serbien ausgerufen. Bei dieser Gelegenheit wurden bereits eine Staatsflagge und ein Wappen angenommen.
(derStandard.at, Gesucht: Staatshymne, 12.03.2008)
Die EU-Kosovo-Mission UNMIK, unter deren Verwaltung der Kosovo seit Juni 1999 steht, dürfte auch nach der Stationierung der zivilen EULEX-Mission in dem von Serben bewohnten Nord-Kosovo bleiben. Entsprechend dem vorjährigen Status-Vorschlag des UNO-Vermittlers Martti Ahtisaari soll die UNMIK innerhalb von 120 Tagen von der EULEX-Mission, die sich aus 2.000 Sicherheits- und Justizbeamten zusammensetzt, abgelöst werden. Die UNO sei der Ansicht, dass es gegenwärtig nicht klug wäre, im Nord-Kosovo auf vorschnelle Lösungen zu dringen. "Es ist die UNMIK-Strategie, die Aufgaben wie bisher weiter zu verrichten, und dabei Provokationen und direkte Konfrontationen zu vermeiden", habe der UNO-Generalsekretär Brüssel wissen lassen. Seit Mitte Februar gab es wiederholt Bombenangriffe auf den geplanten EULEX-Sitz im von Serben bewohnten Nordteil von Mitrovica.
(derStandard.at, UNMIK dürfte länger im Nord-Kosovo bleiben, 13.03.2008
Sicherheitslage
Derzeit haben die Ordnungskräfte die Lage weitgehend unter Kontrolle. Insbesondere im Südkosovo (Region südlich des Flusses IBAR) hat sich die Lage seit der Unabhängigkeitserklärung nicht wesentlich geändert. Die Sicherheitslage in den albanisch dominierten Gebieten kann als normal bezeichnet werden.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)
Die Demonstration 1244 der Serben in Nordmitrovica findet weiterhin statt, ebenso Demonstrationen gegen die Unabhängigkeit in den serbischen Enklaven, bisher allerdings ohne relevante Vorfälle.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)
An den verschiedenen Gates an der Grenze Kosovo Serbien kommt es derzeit zu keinen Behinderungen. Der Personen- und Warenverkehr ist ohne Behinderung möglich.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)
Die serbischen Polizisten, die nach der einseitigen Ausrufung der Unabhängigkeit des Kosovo ihren Dienst quittiert haben, möchten sich nun wieder der kosovarischen Polizei (KPS) anschließen. "Die Polizisten fühlen sich manipuliert. Es gibt den Willen, sich dem Kosovo-Polizeidienst erneut anzuschließen, umso mehr, als das Kommando unter dem UNMIK-Schirm steht", erklärte Zoran Krcmarevic, der Beauftragte der serbischen Regierung im ostkosovarischen Vitina.
(derStandard.at, Serbische Polizisten möchten zurück in die Kosovo-Polizei, 07.03.2008)
Rechtlicher Sonderfall Kosovo
KOSOVO steht weiter unter UNMIK Verwaltung gem. Un-Resolution 1244; die ÜBERGANGSFRIST beträgt 120 Tage (UNMIK auf EULEX bzw. PISG); die GESETZESPAKETE gem. AHTISAARI-Paket erlangen erst mit Ablauf dieser 120 Tage Gültigkeit (ca. Mitte Juni 2008). Ausgabe von Pässen etc. nicht vor diesem Zeitraum (dzt. noch Ausgabe von UNMIK Traveldocuments und auch serbischen RP); RECHTLICHE Zuständigkeit derzeit: SRSG Joachim RÜCKER; in der TRANSITION PERIOD soll es eine KOORDINATION zwischen PISG (Präsident SEJDIU, PM THAQI, SRSG RÜCKER und ICR FEITH) geben - dazu noch KFOR als Sicherungsfaktor;
(VB Pristina, Anfragebeantwortung vom 26.02.2008)
Versorgung
Die Lage bezüglich Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Lebensmitteln und Treibstoff hat sich seit der Unabhängigkeitserklärung nicht geändert. Ebenso ergaben sich im Bereich der medizinischen Versorgung derzeit keine Änderungen.
(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)
Quelle: Bericht der BMI-BAA Grundsatz- und Dublinabteilung, vom 14.03.2008
Lage im Kosovo nach Anerkennung (17.3.2008)
Nach schweren Unruhen im Nordkosovo hat sich die UNO-Polizei heute Vormittag aus dem mehrheitlich von Serben bewohnten Norden der Stadt Mitrovica zurückgezogen. Wie UNO-Sprecher in der Kosovo-Hauptstadt Pristina weiter mitteilten, wurden die Polizisten unter anderem mit Automatikwaffen beschossen. (News ORF.at, Kosovo: UNO-Polizei zieht sich aus Mitrovica zurück, 17.03.2008)
Zuvor hatten die UNO-Sicherheitskräfte ein Gerichtsgebäude in der Stadt geräumt, das seit Freitag von Serben besetzt gewesen war. Es kam zu schweren Unruhen, die Polizei ging gegen die rund 1.000 Demonstranten mit Tränengas vor.
(News ORF.at, Kosovo: UNO-Polizei zieht sich aus Mitrovica zurück, 17.03.2008)
Räumung durch UNMIK Special Police mit Back-up von KFOR des von Kosovo Serben (K.S.) besetzten Gerichtsgebäudes von UNMIK in Mitrovica Nord. Nach den Festnahmen erfolgte ein Angriff auf die Sicherheitskräfte durch ca. 300 K.S. mit Steinen und angeblich Molotowcocktails. Diese reagierten mit Tränengas und Blendgranaten. Alle serbischen Besetzer des Gerichtsgebäudes wurden festgenommen. Es kam zu Verletzten und Sachbeschädigungen (Fahrzeuge) auf beiden Seiten.
Die UNMIK-Polizeistation, UNMIK und KPS wurden von Nordmitrovica in den Süden evakuiert, die Kontrolle über Nordmitrovica übernahmen KFOR-Truppen.
(ÖB Pristina, Kosovo Flash Report Update, 17.03.2008)
Ca. 200 - 300 gewalttätige Demonstranten (K.S.) setzten M 75 Granaten, Molotow-Cocktails und Steine etc. gegen KFOR und UNMIK Police ein. Fahrzeuge wurden in Brand gesteckt. Eine KFOR Frankreich Einheit wurde von unbekannten Personen beschossen, das Feuer wurde daraufhin erwidert.
(ÖB Pristina, Kosovo Lagebild, 17.03.2008)
Bilanz (hier gibt es widersprüchliche Angaben):
KFOR: 22 Soldaten verwundet (darunter 20 Franzosen, vorwiegend durch Splitter an den Beinen); 45 verletzte Soldaten lt. Medien. UNMIK
Police: 25 Verletzte, davon vier schwer und von diesen schweben 2 in Lebensgefahr! 63 verletzte UNMIK Polizisten lt. Medien. Ca. 70 serbische Demonstranten sollen nach Verletzungen medizinisch versorgt worden sein.
(ÖB Pristina, Kosovo Lagebild, 17.03.2008)
Der serbische Staatschef Boris Tadic appellierte an die UNO-Polizei und die internationale Kosovo-Schutztruppe KFOR, sich des Gewalteinsatzes gegen serbische Demonstranten in Mitrovica zu enthalten.
In einer Aussendung seines Kabinetts forderte er gleichzeitig die Kosovo-Serben auf, durch keine ihrer Taten die UNO-Polizei und die internationalen Schutztruppen herauszufordern, und appellierte auch an die serbischen Politiker im Kosovo, "alles zu unternehmen, um die Situation zu beruhigen".
(News ORF.at, Kosovo: UNO-Polizei zieht sich aus Mitrovica zurück, 17.03.2008)
Minister SAMARDZIC brach Besuch in der serbischen Enklave Grancanica ab und fuhr nach Mitrovica Nord - hier scheint es entscheidend für den weiteren Verlauf der Ereignisse zu sein, wie der Minister auf die Verantwortlichen der K.S. einwirkt!
(ÖB Pristina, Kosovo Flash Report Update, 17.03.2008)
Für den Nachmittag des 17.03.2008 werden ab ca. 14.00 Uhr koordinierte Aktionen (im Zuge der Demonstration) durch die K.S. in Nordmitrovica erwartet. Jetzt liegt es an KFOR die Situation im Norden des Kosovo unter Kontrolle zu bringen, es besteht durch die geänderte Situation auch die Gefahr eines direkten Angriffs auf KFOR - Soldaten. Entscheidend wird die Einwirkung gemäßigter oder radikaler Kräfte auf die Bevölkerung in Nordkosovo für den weiteren Verlauf (Befriedung oder Chaos mit Aggression) sein.
(ÖB Pristina, Kosovo Flash Report Update, 17.03.2008)
Inwieweit sich die Situation im Norden des Kosovo auch auf die serbischen Enklaven südlich auswirken, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Verlierer der Aktionen werden sicher die kleinen Enklaven im Süden sein. Für heute Nachmittag werden weitere Ausschreitungen durchaus für möglich gehalten!
(ÖB Pristina, Kosovo Flash Report Update, 17.03.2008)
Oliver Ivanovic, einer der führenden serbischen Politiker in Mitrovica, bezeichnete die Situation in der geteilten Stadt unterdessen als "sehr gespannt". Die Bürger seien bereits auf den Straßen, mit Gewissheit seien große Proteste zu erwarten, warnte Ivanovic. Der stellvertretende Chef der UNO-Verwaltung im Kosovo (UNMIK), Larry Rossin, hat indessen an alle Volksgruppen im Kosovo appelliert, Ruhe zu bewahren.
(derStandard.at, Eskalation in Mitrovica: UN-Polizei muss Stadt räumen, 17.03.2008)
Die Serben gedenken heute des vierten Jahrestages der schwersten ethnisch motivierten Gewalt im Kosovo seit Errichtung der UNO-Verwaltung. Im Laufe dieser Gewalttätigkeiten waren damals 19 Personen ums Leben gekommen und rund 4.000 Serben aus ihren Häusern vertrieben worden. Zu ersten Zusammenstößen war es im Jahr 2004 in Mitrovica gekommen.
(News ORF.at, Kosovo: UNO-Polizei zieht sich aus Mitrovica zurück, 17.03.2008)
Quelle: Bericht der BMI-BAA Grundsatz- und Dublinabteilung, vom 17.03.2008
Lage im Kosovo nach Anerkennung (03.04.2008)
Wieder ist es im Norden des Kosovo zu einem Zusammenstoß zwischen kosovarischen Serben und Albanern gekommen. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall am Montag in Mitrovica laut serbischen Medien niemand. Im serbischen Stadtviertel Brdani war eine Polizeistreife von einer Gruppe Albanern aus dem naheliegenden Dorf Muader beschossen worden, berichtete der Belgrader Sender B-92. Ein Polizeisprecher in Mitrovica bestätigte den Vorfall.
(derStandard.at, Serbische Kosovo-Polizisten in Mitrovica beschossen, 01.04.2008)
Der Leiter der Polizeistation im serbischen Norden der geteilten Stadt, Milija Milosevic, sagte dem Sender, auf ihn und zwei weitere Polizisten Feuer sei Feuer aus Pistolen und Gewehren eröffnet worden. Die Angreifer hätten die Flucht ergriffen, nachdem auch die Polizisten zu ihren Waffen gegriffen hätten. Nach der Schießerei sicherte die UNO-Polizei laut B-92 die so genannte Gelbe Linie zwischen Brdani und der albanischen Siedlung Muader.
(derStandard.at, Serbische Kosovo-Polizisten in Mitrovica beschossen, 01.04.2008)
Zu einem Zusammenstoß von rund 40 Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern war es auch am Sonntag gekommen. Die zwei Gruppen hatten sich mit Steinen beworfen. Mitglieder der Kosovo- sowie der UNO-Polizei verhinderten eine weitere Eskalation des Zwischenfalles.
(derStandard.at, Serbische Kosovo-Polizisten in Mitrovica beschossen, 01.04.2008)
Den Kosovo haben bisher 37 Länder als unabhängigen Staat anerkannt, darunter 18 Mitglieder der EU. Für Reisen in jene Staaten, die das kleine Land nicht anerkennen, werden die Kosovaren weiterhin einen serbischen Pass brauchen. Sie sollten damit auch künftig keine Probleme haben, zumal sich die Personenstandsregister des Kosovo seit 1999 in Serbien befinden.
(derStandard.at, Auslandsreisen nur mit serbischem Pass, 01.04.2008)
Durch Reparaturen in den Kraftwerksblöcken A und B kommt es weiterhin zu regelmäßigen Stromabschaltungen.
Die Wasserversorgung ist derzeit normal (Trinkwasservorrat soll nur für 6 Monate reichen)
(ÖB Pristina, Kosovo Lagebild 19.03.2008)
Der Asylgerichtshof hat erwogen:
Folgender Sachverhalt wird festgestellt:
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo und stammt aus der Stadt P. in der Region Gnjilane. Er verließ am 14. 8. 2008 schlepperunterstützt sein Heimatland und reiste illegal nach Österreich ein. Am 16. 8. 2008 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Gewährung von internationalem Schutz.
Es ist nicht auszuschließen, dass der Vater des Beschwerdeführers einen Waffenhandel mit Angehörigen der albanischen Volksgruppe in Südserbien betrieben hat.
Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer wegen des von seinem Vater ausgeübten Waffenhandels und der diesem unterstellten Weitergabe von Informationen an die Behörden, die zu der Verhaftung eines Waffenhändlers führte, Verfolgungshandlungen anderer Waffenhändler ausgesetzt war.
Diese Feststellungen ergeben sich aus dem dem Asylgerichtshof vorliegenden Verwaltungsakt des Beschwerdeführers und resultieren aus seinen Einvernahmen vor der Polizeiinspektion Traiskirchen und dem Bundesasylamt sowie dem oben zitierten Dokumentationsmaterial.
Hinsichtlich der Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Bescheid verwiesen, zumal das Bundesasylamt ein mängelfreies und ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren durchgeführt und in der Begründung des angefochtenen Bescheides die Ergebnisse dieses Verfahrens sowie die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen klar und übersichtlich zusammengefasst hat (zur Zulässigkeit dieses Vorgehens vgl. VwGH 4. 10. 1995, Zahl 95/01/0045; VwGH 25. 3. 1999, Zahl 98/20/0559; VwGH 24. 11. 1999, Zahl 99/01/0280; VwGH 8. 6. 2000, Zahl 99/20/0366; VwGH 30. 11. 2000, Zahl 2000/20/0356; VwGH 22. 2. 2001, Zahl 2000/20/0557; VwGH 21. 6. 2001, Zahl 99/20/0460). Insbesondere wird im Bescheid des Bundesasylamtes umfassend auf die Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Beschwerdeführers - vor allem hinsichtlich der vorgebrachten Bedrohungen durch Angehörige der albanischen Volksgruppe aus Südserbien - eingegan