TE AsylGH Erkenntnis 2008/11/14 B11 402475-1/2008

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Veröffentlicht am 14.11.2008
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Spruch

B11 402.475-1/2008/2E

 

ERKENNTNIS

 

Der Asylgerichtshof hat durch den Richter Dr. Martin MORITZ als Vorsitzenden und den Richter Dr. Josef ROHRBÖCK als Beisitzer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin WERNER über die Beschwerde des D.A., geboren am 00.00.1986, StA.: Kosovo, wohnhaft in 2514 Traiskirchen, Schwechatzeile 49/1/12, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 20. Oktober 2008, Zl. 08 09.923-BAT, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

 

Die Beschwerde des D.A. vom 31. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Bundesasylamts vom 20. Oktober 2008, Zl. 08 09.923-BAT, wird gemäß §§ 3, 8, 10 Asylgesetz 2005 (AsylG) abgewiesen.

Text

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :

 

I. Der Beschwerdeführer brachte am 13. Oktober 2008 beim Bundesasylamt einen Antrag auf internationalen Schutz ein.

 

Bei der am selben Tag stattgefundenen niederschriftlichen Befragung vor der Polizeiinspektion Traiskirchen gab der Beschwerdeführer an, dass er Staatsbürger der Republik Kosovo und der albanischen Volksgruppe zugehörig sei. Am 12. Oktober 2008 habe er den Kosovo per PKW verlassen und sei über Montenegro, Kroatien und Slowenien nach Österreich gereist. Als Ausreisegrund gab er an, nach Österreich gekommen zu sein, um hier zu arbeiten und mit dem verdienten Geld sich selbst sowie seine im Kosovo lebende Mutter und Schwester zu versorgen.

 

Bei seiner Einvernahme vor dem Bundesasylamt Außenstelle Traiskirchen am 17. Oktober 2008 brachte der Beschwerdeführer vor, dass er zwei Brüder in Österreich habe, wobei einer als Asylwerber in Wien aufhältig sei, der andere seit 25 Jahren als österreichischer Staatsbürger hier lebe. Vor seiner Ausreise aus dem Kosovo habe der Beschwerdeführer mit seiner Mutter und seiner Schwester im gemeinsamen Haushalt gelebt. Er sei nach Österreich gekommen, um hier zwecks Erhalts seiner Mutter und Schwester zu arbeiten, und wolle bei einem seiner beiden Brüder leben. Das Bundesasylamt brachte dem Beschwerdeführer sodann folgende Feststellungen über die wirtschaftliche Lage in der Republik Kosovo zur Kenntnis:

 

"Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Die Bevölkerung des Kosovo ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. sozial schwache Bewohner von

 

Enklaven) nicht mehr auf die Lebensmittelversorgung durch internationale Hilfsorganisationen angewiesen. Bedürftige Personen erhalten Unterstützung in Form von Sozialhilfe, die von den "Municipalities" ausgezahlt wird, sich allerdings auf sehr niedrigem Niveau bewegt. Sie beträgt für Einzelpersonen 35 Euro monatlich und für Familien (abhängig

 

von der Zahl der Personen) bis zu 75 Euro monatlich. Sie reicht damit als alleinige Einkommensquelle unter Berücksichtigung der lokalen Lebenshaltungskosten kaum zum Leben aus.

 

(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)

 

Die Sozialleistungen reichen alleine oft nicht zur Abdeckung der Grundbedürfnisse. Der Zusammenhalt der Familien besonders im ländlichen aber auch im städtischen Bereich sichert das wirtschaftliche Überleben, verbunden mit Unterstützungszahlungen von Verwandten aus dem Ausland. Zusätzliche Einnahmequellen bestehen in der Landwirtschaft bzw. durch die Erledigung von Gelegenheitsarbeiten vor allem in der Baubranche.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Unterstandslosigkeit ist im Kosovo im Gegensatz zu westlichen EU-Staaten äußerst selten auftauchendes Problem. So ist die Zahl der tatsächlich unterstandslosen Personen in Pristina - immerhin geschätzte 600.000 Einwohner verschwindend gering (geschätzte 20 Personen!), im ländlichen Bereich gar nicht vorhanden.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Die Wohnverhältnisse sind in der Regel durch die gewaltigen Investitionen im Wiederaufbau teilweise überdurchschnittlich gut. Die Errichtung von Bauten der im Ausland lebenden Personen aus dem Kosovo - der so genannten "Diaspora" - erfolgt oft überdimensional und mit großem Aufwand. Oft soll dadurch offensichtlich der wirtschaftliche Erfolg (zusätzlich zu Auto und Kleidung) dokumentiert werden. Die Häuser werden meist von Verwandten gebaut, wodurch die Arbeitskosten sehr gering sind und nur Materialkosten anfallen.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Generell wird Sozialhilfe auf die Dauer von bis zu sechs Monaten bewilligt und bedarf dann eines neuen Antrags.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Für anlassbezogene Notfälle (z.B. Brände, Unfälle, Katastrophen) kann einmal pro Jahr ein Betrag zwischen 100 und 300 Euro ausbezahlt werden. Diese Notstandshilfe wird nur dann gewährt, wenn das Familieneinkommen unter 250 Euro monatlich beträgt.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Alterspension mit einer Zahlung von 40 Euro pro Monat (Kriterien Alter ab 65 Jahre) - derzeit abgedeckt in der Sozialhilfe; Mit Jänner 2008 betrug der Anteil dieses Personenkreises insgesamt

131.780 Personen. Mit 01.01.2008 besteht die Möglichkeit, einen Betrag von 75 Euro monatlich zu erhalten.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Invaliditätspensionen für Personen mit dauernder oder permanenter Behinderung und dadurch bedingter Arbeitsunfähigkeit - derzeit abgedeckt durch die Sozialhilfe. Mit Jänner 2008 betrug der Anteil dieses Personenkreises insgesamt 19.730 Personen.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Familien von Gefallenen, Kriegsinvaliden und nächste Angehörige von Kriegsopfern (zivile Opfer - 36 Euro pro Monat) haben durch eine spezielle Regelung auch entsprechende Ansprüche auf Sozialhilfe und sonstige Unterstützungen (z.B. Steuerbefreiung, etc). Für gefallene Mitglieder der UCK / KLA ist ein neues Gesetz in Diskussion (ca. 200 Euro pro Monat).

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Quelle: Bericht der BMI-BAA-Grundsatz und Dublinabteilung vom September 2008."

 

Mit Bescheid vom 20. Oktober 2008, Zl. 08 09.923-BAT, wurde der Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG 2005 abgewiesen und dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I). Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs.1 Z. 13 AsylG wurde dem Beschwerdeführer der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Kosovo nicht zuerkannt (Spruchpunkt II). Zudem wurde der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 Z. 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Republik Kosovo ausgewiesen (Spruchpunkt III). Ebenso wurde einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 38 Abs. 1 Z. 4 AsylG die aufschiebende Wirkung aberkannt.

 

Begründend hielt das Bundesasylamt in diesem Bescheid nachstehende Ausführungen fest:

 

"B) Beweismittel

 

Sie brachten folgende Dokumente in Vorlage.

 

UNMIK-Personalausweis ausgestellt am 20.01.2004 in Pristina, gültig bis 20.01.2009

 

Von der Behörde wurden weiters zur Entscheidungsfindung herangezogen:

 

Die Protokolle ihrer Einvernahmen

 

C) Feststellungen

 

Der Entscheidung werden folgende Feststellungen zugrunde gelegt:

 

-

zu Ihrer Person: Sie sind Staatsangehöriger der Republik Kosovo und gehören der Volksgruppe der Albaner an. (Sie gehören keiner Gruppe an, der nach Position des UNHCR vom Juni 2006 besonderer Schutz zukommen müsste).

 

Ihre Identität steht fest.

 

.- zu den Gründen für das Verlassen des Herkunftslandes:

 

Sie begründen ihren Asylantrag damit, dass Sie nach Österreich gekommen sind um zu arbeiten, Geld zu verdienen und ihre Familie, Mutter und Schwester zu versorgen. Festgestellt wird, dass Sie ihre Heimat aus wirtschaftlichen Gründen verlassen haben und keine Verfolgungsgründe vorgebracht haben.

 

Asylendigungs- oder Ausschlussgründe liegen nicht vor.

 

-

zu Ihrer Situation im Fall der Rückkehr:

 

Es konnte unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände nicht festgestellt werden, dass Sie im Falle einer Rückkehr in die Republik Kosovo dort der Gefahr einer Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung iSd GFK ausgesetzt wäre.

 

Weiters konnte unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände nicht festgestellt werden, dass Sie im Falle einer Zurückweisung, Zurück- oder Abschiebung in die Republik Kosovo einer Gefahr im Sinne des § 50 Abs 1 FPG ausgesetzt wäre.

 

Es existieren unter Berücksichtigung aller bekannten Tatsachen keine Umstände, welche einer Ausweisung aus dem Bundesgebiet der Republik Österreich in die Republik Kosovo entgegenstünden.

 

-

zu Ihrem Privat- und Familienleben:

 

Festgestellt wird, dass Sie zwei Brüder in Österreich haben. Einer ist Asylwerber und seit fünf Jahren in Österreich, der andere verheiratet und seit ca. 25 Jahren in Österreich.

 

-

zur Lage in Ihrem Herkunftsland:

 

Zur Situation in der Republik Kosovo wird Folgendes festgestellt:

 

Politik/Wahlen

 

Am 17. November 2007 fanden Parlaments-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. 120 Sitze im Parlament, davon sind 20 Sitze für Minderheiten reserviert, standen zur Disposition. Es gibt eine fünf Prozent Klausel für den Einzug in das Parlament, was zahlreiche kleinere Parteien zu einer gemeinsamen LISTE mit Großparteien veranlasste.

 

(ÖB Pristina, Kosovo Wahl 2007 Kurzbericht, 18.11.2007)

 

Die Demokratische Partei (PDK) des ehemaligen Rebellenführers Hashim Thaci hat Hochrechnungen zufolge am Samstag die Parlamentswahl im Kosovo klar gewonnen. Nach Auszählung der Stimmen aus 75 Prozent der Wahllokale lag die PDK nach Angaben des Bündnisses nichtstaatlicher Organisationen "Demokratie in Aktion" mit 34 Prozent vor der Demokratischen Liga (LDK) von Präsident Fatmir Sejdiu.

 

(Die Presse.com. Kosovo: Ex-Rebellenführer Thaci laut Hochrechnung Wahlsieger, 18.11.2007)

 

Den dritten Platz bei der Parlamentswahl sicherte sich laut den vorläufigen Ergebnissen die Allianz Neues Kosovo (AKR) des in der Schweiz ansässigen Geschäftsmannes Behget Pacolli mit zwölf Prozent der Stimmen, gefolgt von der Dardanischen Demokratischen Liga (LDD) mit zehn Prozent. Die bisher in einem Bündnis mit der LDK regierende Allianz für die Zukunft des Kosovo (AAK) des ehemaligen Befehlshabers der "Albanischen Befreiungsarmee" (UCK) im Westen des Kosovo, Ramush Haradinaj, erzielte neun Prozent. Die pro-westliche Ora des Zeitungsverlegers Veton Surroi kam demnach auf vier Prozent.

 

(Die Presse.com. Kosovo: Ex-Rebellenführer Thaci laut Hochrechnung Wahlsieger, 18.11.2007)

 

Die Wahlbeteiligung fiel mit 40 bis 45 Prozent unerwartet niedrig aus. Bei der Parlamentswahl vor drei Jahren war sie noch bei 51 Prozent gelegen. Die serbische Volksgruppe in der von der UNO verwalteten Provinz folgte einem Aufruf Belgrads und boykottierte den Urnengang weitgehend.

 

(Die Presse.com. Kosovo: Ex-Rebellenführer Thaci laut Hochrechnung Wahlsieger, 18.11.2007)

 

Die PDK wird in der neuen Regierung sieben Minister stellen, die LDK fünf. Drei Ministerposten sollen den Minderheiten zufallen, davon zwei der serbischen. Bei der jüngsten Wahl am 17. November sicherte sich die PDK 37 und die LDK 25 der 120 Parlamentssitze. 20 Sitze im Parlament waren den Minderheiten vorbehalten. Damit löste die bisher stärkste Oppositionspartei des früheren Kommandanten der Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) Thaci die von dem verstorbenen Ex-Präsidenten Ibrahim Rugova gegründete LDK als führende politische Kraft im Kosovo ab.

 

(Die Presse.com, Kosovo: Koalition unter Wahlsieger Thaci steht, 25.12.2007)

 

Allgemeine Sicherheitslage

 

Die Deklaration der Unabhängigkeit des Kosovo wurde von 109 der insgesamt 120 Abgeordneten, welche persönlich aufgerufen wurden, unterschrieben. Zehn serbische Abgeordnete und ein Abgeordneter von GIG (Goraner) blieben der Sitzung fern.

 

(VB Pristina, Lagebild Kosovo 21.02.2008)

 

Der unabhängige Kosovo wird dem Frieden und der Stabilität verpflichtet sein. Die Nation des Kosovo wird auf Grundlage des Ahtisaari-Plans geschaffen. Der Kosovo ist eine demokratische, laizistische und multiethnische Gesellschaft, der die Anwesenheit internationaler ziviler und militärischer Vertreter akzeptiere.

 

(derStandard.at, Unabhängigkeitserklärung: "Dem Frieden verpflichtet", 18. Feb. 2008)

 

Mit der Unabhängigkeit übernimmt der Kosovo die internationalen Verpflichtungen, stellt die Sicherheit der Grenzen mit den Nachbarländern sicher, verbietet die Anwendung von Gewalt, um Differenzen beizulegen, wird in der Erklärung betont, die auch den Willen des Kosovo ausdrückt, gutnachbarschaftliche Beziehungen mit den Ländern der Region zu unterhalten. Zudem solle der Schutz des kulturellen und religiösen Erbes garantiert werden, heißt es in Anspielung auf die serbische Minderheit im Lande.

 

(derStandard.at, Unabhängigkeitserklärung: "Dem Frieden verpflichtet", 18. Feb. 2008)

 

Die Situation im Kosovo verbesserte sich zusätzlich, nachdem die am 17.02.08 ausgerufene Unabhängigkeit von weit verbreiteten Feiern und meist friedlich verlaufenden Protesten in den serbischen Enklaven begleitet war.

 

(New CrisisWatch bulletin from the International Crisis Group, 01.03.2008)

 

Derzeit haben die Ordnungskräfte die Lage weitgehend unter Kontrolle. Insbesondere im Südkosovo (Region südlich des Flusses IBAR) hat sich die Lage seit der Unabhängigkeitserklärung nicht wesentlich geändert. Die Sicherheitslage in den albanisch dominierten Gebieten kann als normal bezeichnet werden.

 

(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)

 

Es besteht ausreichender Schutz für die Kosovo-Serben innerhalb ihrer Enklaven. UNMIK/KPS/KFOR sind willens und in der Lage Schutz für diejenigen zu bieten, die Furcht vor Verfolgung haben und können sicherstellen, und dass die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Ausforschung, Anklage und Bestrafung der Täter auch umgesetzt (bzw. durchgeführt und angewandt) werden.

 

(UK Home Office, Operational Guidance Note, Republic of Serbia (including Kosovo), Feb. 2007)

 

Die Oberhoheit im Kosovo wird von einem Internationalen Zivilen Repräsentanten (ICR) ausgeübt, der gleichzeitig die Funktion eines EU-Sonderbeauftragten (EUSR) bekleidet und von der Internationalen Lenkungsgruppe (ISG) ernannt wird. In der ISG sind Frankreich, Deutschland, Italien, Großbritannien, die USA, die Europäische Union, die Europäische Kommission, die Nato und Russland vertreten.

 

(Das "unabhängige" Kosovo: Anatomie eines westlichen Protektorats, http://www.wsws.org/de/2008/mar2008/koso-m05.shtml, Zugriff am 06.03.2008)

 

Der ICR hat die Vollmacht, den Ahtisaari-Plan durchzusetzen, und kann dafür auch von den Institutionen des Kosovos erlassene Gesetze aufheben, die Ernennung von Beamten ratifizieren oder sie absetzen. Zusätzlich wird der ICR bestimmte Staatsbeamte in jedem Fall direkt ernennen, so den Chef des Rechnungshofs, den Generaldirektor der Zollbehörde, den Direktor des Finanzamts, den Direktor des Finanzministeriums und den Verwaltungsdirektor der Zentralbank. Das Parlament darf die Verfassung nicht formell verabschieden, solange sie nicht vom ICR abgesegnet ist.

 

(Das "unabhängige" Kosovo: Anatomie eines westlichen Protektorats, http://www.wsws.org/de/2008/mar2008/koso-m05.shtml, Zugriff am 06.03.2008)

 

Derzeit ist die politische und rechtliche Konfusion im Zusammenhang mit der inter-nationalen Präsenz groß. Optimistischere Szenarien gehen davon aus, dass die UNMIK im Oktober oder November 2008 die meisten Aufgaben abschließt und einer europäischen Mission (EULEX) Platz machen kann. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die EULEX vorläufig nicht im Norden Kosovos tätig sein wird und mit einem Verbleib einer UNO-Vertretung auf mehrere Jahre hinaus zu rechnen ist. Weitgehend unbestritten ist der Auftrag der KFOR. Allerdings befürchtet die NATO, wegen der bisher noch unklaren internationalen Aufgabenteilung mehr Polizeiaufgaben übernehmen zu müssen, als es ihrem Auftrag entspricht, speziell entlang der Grenze zu Serbien und im Norden Mitrovicas.

 

(Schweizerische Flüchtlingshilfe, Kosovo Update: Aktuelle Entwicklungen, 12.08.2008)

 

Justiz

 

Eine eigene Gerichtsinspektionsabteilung von UNMIK überwacht sämtliche Gerichtstätigkeiten und führt Empfehlungen für disziplinäre Untersuchungen und Fortbildungsmaßnahmen durch. Diese Einheit besitzt das Mandat das kosovarische Justizsystem zu kontrollieren und evaluieren. Sie führt Untersuchungen im Falle von Beschwerden und gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Fehlverhaltens durch und bringt derartige Fälle vor den Kosovo Judicial Council.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

Das Gesetzeswerk bezüglich Anti-Diskriminierung beinhaltet wichtige Teile der Gemeinschaftsrichtlinien. Im März 2007 richtete die Regierung für jedes Ministerium Menschenrechtsabteilungen ein, die u. a. auch für die Überwachung der Durchsetzung der Anti-Diskriminierungsgesetzgebung verantwortlich sind. Die Umsetzung dieser Gesetze blieb aber trotzdem mangelhaft und auch die Hebung des öffentlichen Bewusstseins bei Setzung diskriminierender Akte im öffentlichen Leben des Kosovo brachte keine konkreten Ergebnisse.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Geltendes Recht in Kosovo ist durch ein großes Maß an Rechtsunsicherheit und Mangel an Transparenz gekennzeichnet. Selbst Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und andere Juristen sind oft unsicher über das jeweils anzuwendende Recht. Als Rechtsquellen kommen die UNMIK-Regulations, das ehemalige jugoslawische Recht, das vom kosovarischen Parlament erlassene Recht und Völkerrecht in Betracht. Diese Rechtsquellen sind teilweise nicht allgemein bekannt oder zugänglich, sodass die beruflich mit diesen Materialien befassten Personen sie gar nicht einsehen oder anwenden können. Unabhängig vom Inhalt der geltenden Gesetze ist ihre Implementation nicht gesichert. Dass die EU ihre Bemühungen in Kosovo auf Polizei- und Justizthemen fokussiert, liegt daran, dass dort die größten Defizite liegen. Das Justizsystem gibt besonderen Anlass zur Sorge:

Es ist die schwächste unter Kosovos Institutionen.

 

(Schweizerische Flüchtlingshilfe, Kosovo Update: Aktuelle Entwicklungen, 12.08.2008)

 

Innerhalb des Justizteams sollen EU-Richter und -Staatsanwälte mit ihren kosovarischen Partnern in gemischten Teams zusammenarbeiten. In der Arbeit an gravierenden und sensitiven Straffällen und Zivilrechtsstreitigkeiten soll ein Monitoring und Mentoring, besonders im Zusammenhang mit Eigentumsprozessen erfolgen. Die Unabhängigkeit der lokalen Justiz soll gegenüber jeglichem Druck von außerhalb gestärkt werden und Korruption bekämpft werden.

 

(Schweizerische Flüchtlingshilfe, Kosovo Update: Aktuelle Entwicklungen, 12.08.2008)

 

Sicherheitsbehörden

 

Derzeit haben die Ordnungskräfte die Lage weitgehend unter Kontrolle. Insbesondere im Südkosovo (Region südlich des Flusses IBAR) hat sich die Lage seit der Unabhängigkeitserklärung nicht wesentlich geändert. Die Sicherheitslage in den albanisch dominierten Gebieten kann als normal bezeichnet werden.

 

(VB Pristina, Lagebild Kosovo, 05.03.2008)

 

Der Kosovo Police Service (KPS) hat eine derzeitige Stärke von 7.248 Beamten. Dem KPS sind mittlerweile fünf Regionale Hauptquartiere (RHQ) übergeben worden. Nur das RHQ Mitrovicë/Mitrovica ist noch unter internationalem Kommando. Zudem wurden im Bereich Border and Boundary (KPS BBP) ebenfalls drei RHQ (Nord, Ost, West) mit nach geordneten Stationen errichtet und vollständig an KPS übergeben. Weiterhin unterstehen dem KPS inzwischen 34 Polizeistationen und 11 nach geordnete Polizeistationen ("Substations").

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien (KOSOVO), Nov. 2007)

 

Die Kosovo Polizei (KPS) führt ihre Aufgaben im Allgemeinen in professioneller Weise aus. Es gab keine signifikanten Änderungen beim Anteil von Minderheiten in der KPS. Eine Spezialabteilung der Polizei, welche eingerichtet wurde um Vorfälle hinsichtlich der Märzunruhen von 2004 zu untersuchen, hat bisher 1500 solcher Fälle überprüft, wobei 300 davon bereits abgeschlossen werden konnten. Die Abteilung für Verbrechensanalyse wurde vollständig reorganisiert. In den sechs regionalen Hauptquartieren operieren jeweils eigene Nachrichtendienste.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Die KPS befindet sich immer noch im Prozess der Transformation und wird derzeit durch einen Kommissar der UNMIK geleitet. In Zukunft wird die EULEX in diesem Bereich spezifische Aufgaben übernehmen. Nachdem sich mehr als 300 serbische Polizisten geweigert haben, unter dem Kommando der Kosovo-Polizei zu arbeiten, wurden sie suspendiert. Es arbeiten immer noch serbische Polizisten in KPS-Uniformen, die nicht auf Befehle der Kommandozentrale in Prishtina hören, sondern nur auf die UNMIK-Polizei.

 

(Schweizerische Flüchtlingshilfe, Kosovo Update: Aktuelle Entwicklungen, 12.08.2008)

 

Polizeiliche Aufgaben werden im Kosovo durch die internationale UNMIK Polizeitruppe und die Kosovo Police Service wahrgenommen. Alle lokalen Polizeistationen mit Ausnahme von Mitrovica wurden mittlerweile in den alleinigen Verantwortungsbereich der KPS übergeben. Traditionelle Polizeiarbeit und investigative Aufgaben werden nunmehr ausschließlich durch die KPS Truppe erledigt. Die "Kosovo academy of public safety education and development" (KAPSED) und die "Kosovo public safety standards and education board" wurden eingerichtet.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo 2006 Progress Report, Nov. 2006)

 

Strafrechtliche Anzeigen werden seitens der KPS aufgenommen und verfolgt. Fehlleistungen von einzelnen Polizeiorganen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Sollte eine Person kein Vertrauen in die Dienste der KPS haben, besteht die Möglichkeit sich auch direkt an die UNMIK Polizei, oder an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann zu konsultieren.

 

(Bericht zur Fact Finding Mission in den Kosovo 14.-19.5.2006, 06.2006)

 

Im Kosovo sind 15.497 KFOR-Soldaten aus NATO- (12.999) und Nicht-NATO-Staaten (2.498) stationiert (Stand: 13.08.2007). Das Operationsgebiet von KFOR ist derzeit in fünf Sektoren eingeteilt, von denen je einer unter italienischer, türkischer, amerikanischer, irischer

 

und französischer Leitung steht. Wie schon in den vergangenen Jahren entdeckt KFOR noch

 

immer illegale Waffen- und Munitionslager.

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien (KOSOVO), Nov. 2007)

 

Polizeigewalt

 

Die exekutive Gewalt über die kosovarische Polizei (KPS) liegt nach wie vor beim UN-Repräsentanten. Die tägliche Polizeiarbeit wird bereits selbstständig von der KPS durchgeführt, spezielle Einheiten, insbesondere bei Minderheitenangelegenheiten, sind jedoch weiterhin auch von internationalen UN Polizeibeamten besetzt. Anfälligkeit für Korruption und politischen Einfluss blieben allerdings ein bestehendes Problem innerhalb des Polizeiapparates.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

2006 wurde das Police Inspectorate of Kosovo, eine Institution geschaffen zur Förderung von polizeilicher Leistungsfähigkeit und Effektivität, zur Überprüfung polizeilichen Handelns und zur Untersuchung und ev. Bestrafung bei polizeilichen Übergriffen.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

Korruption

 

Aufgrund mangelnden politischen Willens Korruption zu bekämpfen, und auch wegen unzureichender legislativer und gesetzter Maßnahmen, ist die Korruption nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen und stellt ein erhebliches Problem dar.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Die Implementierung der Anti-Korruptionsgesetze und eines Anti-Korruptionsaktionsplanes wurden fortgesetzt. Im Dezember 2006 startete die Regierung eine Anti-Korruptions- und öffentliche Bewußtseinsbildungskampagne. Im Besonderen wurde eine Hotline für vermutete Korruptionsfälle eingerichtet. In verschiedenen Ämtern wurden weiters sog. Beschwerdekästen aufgestellt und eine öffentliche Kampagne gegen Korruption durchgeführt. Darüber hinaus gab es Schulungen von öffentlich Bediensteten zum Thema Anti-Korruptionsangelegenheiten.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

NGO's

 

Zahlreiche heimische und internationale Menschenrechtsorganisationen konnten ohne Einschränkungen seitens der Regierung ihren Aufgaben nachgehen, Menschenrechtsfälle untersuchen und die Ergebnisse darüber publizieren.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

Die NGO Registrierungs- und Verbindungsstelle ist, gemeinsam mit dem Ministerium für öffentliche Dienstleistungen, für die Registrierung und Überwachung von Organisationen der Zivilgesellschaft verantwortlich. Derzeit gibt es mehr als dreitausend solcher Organisationen, die im Kosovo registriert sind, wobei allerdings ein wesentlich geringerer Teil dieser Anzahl von NGO's auch wirklich operativ tätig ist.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Ombudsman

 

Die Schaffung von Einrichtungen wie "OMBUDSPERSON" nach westeuropäischem Vorbild schafft eine Möglichkeit für Personen, Unterstützung bei "Ungerechtigkeiten" zu erhalten.

 

(VB Obstl. Pichler, Stellungnahme zur aktuellen Sicherheitslage im Kosovo, Nov. 2006)

 

Menschenrechtsfragen werden durch eine Ombudsperson Institution, eingerichtet durch die UNMIK Verordnung Nr. 2000/38, überwacht. Diese Institution ist unabhängig und zeigt Menschenrechtsverletzungen oder Missstände in der Zivilverwaltung auf. Seit ihrer Einrichtung ist sie multi-ethnisch besetzt. Die Ombudsperson Institution spielt eine wesentliche Rolle in der Sicherstellung der Menschenrechte und beim Schutz der Minderheiten dar.

 

(UK Home Office, Operational Guidance Note, Republic of Serbia (including Kosovo), June 2006)

 

Die Ombudsperson Institution ist kompetent nicht nur Untersuchungen aufgrund von Beschwerden einzuleiten, sondern auch sog. ex-officio Nachforschungen selbst durchzuführen. Das Mandat der Institution besteht darin Politiken und Gesetze der lokalen Behörden auf die Respektierung der Menschenrechte und von "good governance" hin zu überprüfen. In Fällen, in denen die Institution zum Schluss kommt, dass bestimmte Maßnahmen gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen, die die gesamte Öffentlichkeit und nicht nur eine einzige Person betreffen, kann ein Spezialbericht mit entsprechenden Empfehlungen an das Kosovo Parlament erstellt werden.

 

(Ombudsperson Institution in Kosovo, Seventh Annual Report 2006-2007, 11.07.2007)

 

Menschenrechte

 

Die Menschenrechtssituation im Kosovo kann als gut eingestuft werden. Durch die internationale Präsenz, die jahrelangen Schulungen in den Bereichen "Menschenrechte" für im öffentlichen Dienst tätige Personen, besonders von Kosovo Police Service und die Überwachung der Einhaltung durch die internationalen Sicherheitskräfte und NGO¿s konnte dieser Fortschritt erreicht werden.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Im Kosovo ist die kurze öffentliche Debatte über den Verfassungsentwurf abgeschlossen worden. Die Verfassung wurde im Einklang mit den Vorgaben von UNO-Chefvermittler Martti Ahtisaari zur "überwachten" Unabhängigkeit des Kosovo ausgearbeitet. Die Republik Kosovo wird im Verfassungsentwurf als "unabhängiger, souveräner, demokratischer, einheitlicher und unveräußerlicher Staat aller seiner Bürger" definiert. "Der Kosovo erhebt weder Gebietsansprüche auf irgendeinen Staat oder Staatsteil noch wird er Vereinigung mit irgendeinem Staat oder Staatsteil fordern", steht im ersten Absatz des Verfassungsentwurfes in Anspielung auf die verbreitete Furcht vor einem "Großalbanien". Der Kosovo sei eine multiethnische Gesellschaft, die auf demokratische Weise verwaltet werde. Albanisch und Serbisch seien die Amtssprachen, auf Kommunalebene stünden auch die türkische, bosniakische und die Roma-Sprache entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Gebrauch.

 

(derStandard.at, Verfassungsdebatte abgeschlossen, 06.03.2008)

 

Das Gesetzeswerk bezüglich Anti-Diskriminierung beinhaltet wichtige Teile der Gemeinschaftsrichtlinien. Im März 2007 richtete die Regierung für jedes Ministerium Menschenrechtsabteilungen ein, die u. a. auch für die Überwachung der Durchsetzung der Anti-Diskriminierungsgesetzgebung verantwortlich sind. Die Umsetzung dieser Gesetze blieb aber trotzdem mangelhaft und auch die Hebung des öffentlichen Bewusstseins bei Setzung diskriminierender Akte im öffentlichen Leben des Kosovo brachte keine konkreten Ergebnisse.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Menschenrechtsfragen werden durch eine Ombudsperson Institution, eingerichtet durch die UNMIK Verordnung Nr. 2000/38, überwacht. Diese Institution ist unabhängig und zeigt Menschenrechtsverletzungen oder Missstände in der Zivilverwaltung auf. Seit ihrer Einrichtung ist sie multi-ethnisch besetzt. Die Ombudsperson Institution spielt eine wesentliche Rolle in der Sicherstellung der Menschenrechte und beim Schutz der Minderheiten dar.

 

(UK Home Office, Operational Guidance Note, Republic of Serbia (including Kosovo), June 2006)

 

Im Juli 2007 wurde eine sog. Rechtshilfekommission, die für die Durchführung und Überwachung des Rechtshilfesystems verantwortlich ist, vom Premierminister ernannt. Diese Behörde besteht aus einem Rechtshilfekoordinationsbüro in Pristina und aus weiteren fünf regionalen Rechtshilfebüros. Im Allgemeinen wurden auf diesem Gebiet zwar einige Fortschritte erzielt, allerdings bestehen nach wie vor erhebliche Defizite bei der Durchsetzung von Rechtshilfe sowohl in Zivil- als auch Strafrechtssachen. Die Einbindung der Ombudsperson Institution bei Gerichtsverfahren, könnte den gegenwärtigen Stand der Rechtshilfe auf ein höheres Niveau befördern.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Meinungs- und Pressefreiheit

 

Die freie Meinungsäußerung und unabhängige Medien sind garantiert. Alle großen Zeitungen, inklusive serbischer, sind Mitglieder des 2005 errichteten Presserates und sind dabei einem Verhaltenscodex verpflichtet. Der Presserat hat zu einer signifikanten Verbesserung des Pressewesens beigetragen, vor allem in Hinblick auf unausgewogene Berichte und verhetzende Zeitungsartikel.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo 2006 Progress Report, Nov. 2006)

 

Die Unabhängige Medien Kommission hielt regelmäßige Treffen ab, verabschiedete Bestimmungen nach den Vorgaben des Mediengesetzes und unternahm weitere Anstrengungen den sog. Medienverhaltenscodex besondere Gültigkeit zu verschaffen. Der politische Wille zur Förderung der Meinungsfreiheit blieb jedoch weiterhin wenig ausgeprägt.

 

(Commission of the European Communities, Kosovo Under UNSCR 1244 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Opposition

 

Die Betätigungsmöglichkeiten für die politische Opposition sind uneingeschränkt.

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien (KOSOVO), Nov. 2007)

 

Kurz aber dafür umso heftiger tobte im Kosovo der Kampf um die Stimmen für die Parlaments- und Kommunalwahlen am Samstag. 65 Parteien und Gruppen haben sich bei der Wahlkommission des seit 1999 international verwalteten Kosovo registrieren lassen - darunter trotz eines Boykott-Aufrufs Belgrads - acht serbische Parteien.

 

(Die Presse.com, Wahl: Im Kosovo tobt Kampf um Stimmen, 16.11.2007)

 

Den dritten Platz bei der Parlamentswahl sicherte sich laut den vorläufigen Ergebnissen die Allianz Neues Kosovo (AKR) des in der Schweiz ansässigen Geschäftsmannes Behget Pacolli mit zwölf Prozent der Stimmen, gefolgt von der Dardanischen Demokratischen Liga (LDD) mit zehn Prozent. Die bisher in einem Bündnis mit der LDK regierende Allianz für die Zukunft des Kosovo (AAK) des ehemaligen Befehlshabers der "Albanischen Befreiungsarmee" (UCK) im Westen des Kosovo, Ramush Haradinaj, erzielte neun Prozent. Die pro-westliche Ora des Zeitungsverlegers Veton Surroi kam demnach auf vier Prozent.

 

(Die Presse.com. Kosovo: Ex-Rebellenführer Thaci laut Hochrechnung Wahlsieger, 18.11.2007)

 

Religionsfreiheit

 

Einschränkungen der Religionsfreiheit sind nicht bekannt geworden.

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien (KOSOVO) - Stand: September 2007, Nov. 2007)

 

Religionsfragen sind grundsätzlich kein dominanter Faktor im öffentlichen Leben im Kosovo. Etwa 3% der ethnischen Albaner sind Katholiken. Katholiken leben hauptsächlich in den Kommunen von Prizren, Kline und Gjakove. Die freie Religionsausübung wird durch das verfassungsmäßige Regelwerk der PISG Institutionen gewährleistet und auch in der Praxis respektiert. Der Respekt vor den einzelnen Religionen ist gegeben und auch die Politik der Regierung trägt zu einem Klima der freien Religionsausübung bei. Im August 2006 wurde das neue Religionsgesetz vom Parlament und vom SRSG gebilligt. Dieses Gesetz gewährt gleiche Rechte und Pflichten für alle Religionsgemeinschaften und es wird darin keine offizielle Religion genannt.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), International Religious Freedom Report 2007, Sept. 2007)

 

KFOR Truppen bewachten weiterhin religiöse Stätten im ganzen Land. In Gebieten in denen es die sich ständig verbessernde Sicherheitslage zuließ, wurden zahlreiche Checkpoints bei Kirchen und religiösen Stätten abgebaut und die Kontrolle zivilen Organisationen wie CIVPOL oder KPS übergeben. Dabei kam es in der Folge zu keiner wie immer gearteten Änderung des Sicherheitsniveaus oder Beeinträchtigung des Zugangs zu den religiösen Einrichtungen.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), International Religious Freedom Report 2007, Sept. 2007)

 

Grundversorgung/Wirtschaft

 

Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Die Bevölkerung des Kosovo ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. sozial schwache Bewohner von

 

Enklaven) nicht mehr auf die Lebensmittelversorgung durch internationale Hilfsorganisationen angewiesen. Bedürftige Personen erhalten Unterstützung in Form von Sozialhilfe, die von den "Municipalities" ausgezahlt wird, sich allerdings auf sehr niedrigem Niveau bewegt. Sie beträgt für Einzelpersonen 35 Euro monatlich und für Familien (abhängig

 

von der Zahl der Personen) bis zu 75 Euro monatlich. Sie reicht damit als alleinige Einkommensquelle unter Berücksichtigung der lokalen Lebenshaltungskosten kaum zum Leben aus.

 

(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)

 

Die Sozialleistungen reichen alleine oft nicht zur Abdeckung der Grundbedürfnisse. Der Zusammenhalt der Familien besonders im ländlichen aber auch im städtischen Bereich sichert das wirtschaftliche Überleben, verbunden mit Unterstützungszahlungen von Verwandten aus dem Ausland. Zusätzliche Einnahmequellen bestehen in der Landwirtschaft bzw. durch die Erledigung von Gelegenheitsarbeiten vor allem in der Baubranche.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Unterstandslosigkeit ist im Kosovo im Gegensatz zu westlichen EU-Staaten äußerst selten auftauchendes Problem. So ist die Zahl der tatsächlich unterstandslosen Personen in Pristina - immerhin geschätzte 600.000 Einwohner verschwindend gering (geschätzte 20 Personen!), im ländlichen Bereich gar nicht vorhanden.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Die Wohnverhältnisse sind in der Regel durch die gewaltigen Investitionen im Wiederaufbau teilweise überdurchschnittlich gut. Die Errichtung von Bauten der im Ausland lebenden Personen aus dem Kosovo - der so genannten "Diaspora" - erfolgt oft überdimensional und mit großem Aufwand. Oft soll dadurch offensichtlich der wirtschaftliche Erfolg (zusätzlich zu Auto und Kleidung) dokumentiert werden. Die Häuser werden meist von Verwandten gebaut, wodurch die Arbeitskosten sehr gering sind und nur Materialkosten anfallen.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Jede Gemeinde im Kosovo hat ein Zentrum für Sozialarbeit, in einigen Gemeinden gibt es zusätzliche Servicestellen für Minderheiten. Die Kriterien für die Sozialhilfe sind entsprechend geregelt und auch im Verwaltungsweg durchsetzbar.

 

Kategorie I: Alle Familienmitglieder sind Abhängige (eingestuft als nicht arbeitsfähig oder für Arbeit nicht verfügbar und tatsächlich nicht arbeitstätig): Personen über 18 Jahre mit dauernder oder schwerer Behinderung und damit verbundener Arbeitsunfähigkeit; Personen mit 65 Jahren oder älter; Personen mit Behinderung, mit 65 Jahren oder älter oder Kinder unter 5 Jahren, welche eine Vollaufsicht benötigen; Kinder bis zu 14 Jahren; Personen zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr (inklusive), welche eine höhere Schule besuchen; Elternteile mit Kindern unter 15 Jahren; Kategorie II:

Zumindest ein Familienmitglied ist arbeitsfähig und beim Arbeitsamt ("Entin e Punsimit") als "arbeitslos" gemeldet und die restlichen Familienmitglieder sind "Abhängige" (siehe Kategorie I) oder auch als arbeitslos gemeldet: zumindest ein Kind unter 5 Jahren od. ein Vollwaisenkind unter 15 Jahren mit Vollaufsicht; Grundbesitz nicht über 50 Ar (1/2 Hektar).

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Generell wird Sozialhilfe auf die Dauer von bis zu sechs Monaten bewilligt und bedarf dann eines neuen Antrags.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Für anlassbezogene Notfälle (z.B. Brände, Unfälle, Katastrophen) kann einmal pro Jahr ein Betrag zwischen 100 und 300 Euro ausbezahlt werden. Diese Notstandshilfe wird nur dann gewährt, wenn das Familieneinkommen unter 250 Euro monatlich beträgt.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Alterspension mit einer Zahlung von 40 Euro pro Monat (Kriterien Alter ab 65 Jahre) - derzeit abgedeckt in der Sozialhilfe; Mit Jänner 2008 betrug der Anteil dieses Personenkreises insgesamt

131.780 Personen. Mit 01.01.2008 besteht die Möglichkeit, einen Betrag von 75 Euro monatlich zu erhalten.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Invaliditätspensionen für Personen mit dauernder oder permanenter Behinderung und dadurch bedingter Arbeitsunfähigkeit - derzeit abgedeckt durch die Sozialhilfe. Mit Jänner 2008 betrug der Anteil dieses Personenkreises insgesamt 19.730 Personen.

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Familien von Gefallenen, Kriegsinvaliden und nächste Angehörige von Kriegsopfern (zivile Opfer - 36 Euro pro Monat) haben durch eine spezielle Regelung auch entsprechende Ansprüche auf Sozialhilfe und sonstige Unterstützungen (z.B. Steuerbefreiung, etc). Für gefallene Mitglieder der UCK / KLA ist ein neues Gesetz in Diskussion (ca. 200 Euro pro Monat).

 

(Polizeiattaché an der ÖB Pristina, Kosovobericht, März 2008)

 

Die Beschäftigungslage befindet sich auf unverändert niedrigem Niveau. Die Arbeitslosenquote liegt bei geschätzten 45 %. Bei Jugendlichen unter 30 Jahren erhöht sie sich auf nahezu 60 %. Bei diesen Zahlen ist die signifikante Schwarzarbeit einschließlich der Beschäftigung in der organisierten Kriminalität nicht berücksichtigt. Auch wenn man zusätzlich die Beschäftigung in der Landwirtschaft (Subsistenzwirtschaft und Schwarzarbeit) in Rechnung stellt, beträgt die Arbeitslosenquote trotzdem immerhin noch ungefähr ein Drittel. Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen liegt derzeit bei ca. 150 Euro. Auch hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die in der organisierten Kriminalität und in der Schwarzarbeit erzielten Einkommen statistisch nicht erfasst werden.

 

(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)

 

Medizinische Versorgung

 

Das Gesundheitssystem ist dreistufig aufgebaut (Erstversorgungszentren, Krankenhäuser auf regionaler Ebene, spezialisierte Gesundheitsversorgung auf dritter Ebene, insbesondere die Universitätsklinik Pristina). Es gibt in Kosovo keine Krankenversicherung. Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente müssen in aller Regel bezahlt werden. Auch in der Primärversorgung werden Zuzahlungen von den Beteiligten verlangt. Ausnahmen gibt es bei SozialhilfeempfängerInnen, allerdings gilt das nicht für Behandlungen im privaten Sektor.

 

(Schweizerische Flüchtlingshilfe, Kosovo, Zur Lage der Medizinischen Versorgung - Update, Juni 2007)

 

Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im öffentlichen Gesundheitswesen ist nicht gänzlich kostenfrei, je nach Behandlung im ambulanten Bereich sind zwischen ¿ 1 und ¿ 4 zu zahlen, für einen stationären Aufenthalt sind es täglich ca. ¿ 10. Bestimmte Personengruppen, wie z.B. Invalide und Empfänger sozialhilfeähnlicher Leistungen, chronisch Kranke, Kinder bis zum 10. Lebensjahr und Personen über 65 Jahre, sind jedoch von diesen Zahlungen befreit. Auch für die Medikamente, die auf der "essential drugs list" des Gesundheitsministeriums aufgeführt sind, wird nun eine Eigenbeteiligung von bis zu ¿ 2 erhoben.

 

(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)

 

Eine medizinische Basisversorgung ist in der Region vorhanden, 3 Zentren für Gesundheit in Gora, sowie das "Family Health Center" in Dragash (98 Angestellte, davon ca. 2/3 Kosovo Albaner und 1/3 Goraner), für stationäre und andere Fälle ist der Zugang zum Krankenhaus in PRIZREN möglich. Die Behandlung durch das Personal in diesem Krankenhaus wurde von zahlreichen Goranern als sehr gut bezeichnet. Spezielle Behandlungen werden in Belgrad durchgeführt, wobei hier der Zugang für Goraner leichter als für Kosovo-Albaner ist.

 

(Außenstelle Pristina, Kosovobericht, März 2007)

 

Der Zugang zu den medizinischen Strukturen, dem Bildungswesen und den Sozialleistungen ist gewährleistet. In allen medizinischen Strukturen sowie in den Schulen sind Gorani/slawische Muslime als Ärzte, Pflegepersonal und Lehrer beschäftigt. In Vitomirice/Vitomirica im Bezirk Peje/Pec befindet sich die Schule unter demselben Dach. Das Zusammenleben mit den Kosovo-Albanern funktioniert im Alltag gut.

 

(Bundesamt für Migration BFM, Migrations- und Länderanalysen, Focus Kosovo, Lage der Minderheiten - Aktualisierung August 2006)

 

Nach Auskunft des PISG Gesundheitsministeriums stehen im öffentlichen Gesundheitswesen acht Zentren für geistige Gesundheit und in fünf Krankenhäusern Abteilungen für stationäre Psychiatrie inklusive angeschlossener Ambulanzen zur Behandlung von psychischen Erkrankungen und posttraumatischen Belastungsstörungen zur Verfügung. Stationäre psychiatrische Abteilungen mit angeschlossenen Ambulanzen existieren in den Krankenhäusern in Pristine/Pri¿tina, Mitrovicë/Mitrovica (Nord), Pejë/Pec, Prizren und Gjakovë/Dakovica.

 

(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)

 

Die Zentren für geistige Gesundheit (Mental Health Care Centre, MHC) befinden sich u.a. in den Städten Pejë/Pec, Prizren, Ferizaj/Uro¿evac, Gjilan/Gnjilane, Gjakovë/Djakovica, Mitrovicë/Mitrovica (Süd) und Prishtinë/Pri¿tina.

 

(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)

 

Es gibt insgesamt sechs Dialysezentren (Prishtinë/Pri¿tina, Prizren, Pejë/Pec, Gjilan/Gnjilane, Gjakovë/Dakovica, Mitrovicë/Mitrovica). Insgesamt sind derzeit im Kosovo 100 Dialysegeräte verfügbar. Die Versorgung erfolgt ohne Ansehen der Person oder der Ethnie.

 

(Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Serbien (Kosovo), Stand. Sept. 2007, Nov. 2007)

 

Traumatisierung

 

Nach Angaben des Community Mental Health Centers in Gjakove bestehen im Kosovo durchaus Kapazitäten PTBS Fälle zu behandeln. Die Frage dabei stellt sich allerdings immer wieder nach der Schwere bzw. nach dem Ausmaß der notwendigen Behandlungen im konkreten Fall. Leichte Fälle von PTBS können durch Gruppentherapien behandelt werden. Eine komplette Behandlung traumatisierter Personen sei oft nur eingeschränkt möglich. Von der Regierung wurde zwar 2005 ein "National Plan for Psycho-Trauma" von Dr. Ferid Agani erstellt, dieser wurde aber aus budgetären Gründen bisher noch nicht umgesetzt.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

Weiters wurde mitgeteilt, dass den Leuten mit PTBS auch empfohlen wird entsprechende Medikamente einzunehmen. Da das Community Center selbst keine Medikamente besitzt bzw. abgibt, müssen die Kosten derselben von den PatienteInnen selbst getragen werden. Je nach Medikament und Packungsgröße beträgt dabei der Preis etwa 20 Euro. Jedoch sind die in der sog. "essential drug list" angeführten Psychotherapeutika (Amitriptyline, Alprazolam, Biperidine, Clozapine, Chlorpromazine, Diazepam, Fluphenazine, Fluoxetine, Haloperidol, Olanzapina und Risperidon in bestimmten Packungsgrößen) kostenlos erhältlich. Mit diesen genannten Medikamenten wird in den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen therapiert.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

Laut Auskunft des Mental Health Officers im Ministry of Health gibt es derzeit im Kosovo sieben sog. "Community Mental Health Centres". Es gäbe zwar entsprechendes Personal für die Behandlung von PTBS, allerdings immer noch nicht in ausreichender Anzahl.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

Schwere Fälle von PTBS könnten in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses in Pristina (72 Betten) behandelt werden. Diese Personen würden dann für eine weitere Behandlung auf die jeweiligen Community Centres verteilt werden. Zusätzlich stünden auch noch in vier weiteren regionalen Krankenhäusern (20 Betten) Betreuungen für PTBS PatientInnen zur Verfügung.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

Möglichkeiten einer psychotherapeutischen Behandlung für solche Personen seien jedoch nur eingeschränkt möglich. Darüber hinaus müssten die Kosten für bestimmte verschriebene Medikamente von den Betroffenen selbst aufgebracht werden.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

Am Uni-Klinikum in Pristina wird PTBS medikamentös und durch Psychotherapie behandelt. Es wird dabei Kognitive- und Familientherapie angewandt. Auch Gesprächstherapie kommt immer häufiger zur Anwendung, vor allem mit Hilfe ausländischer (amerikanischer) Unterstützung.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

In den Mental Health Centres finden "individuelle Therapie, Gesprächstherapie, supportive Gespräche, Gruppentherapie und körperzentrierte Psychotherapie" Anwendung.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

Die NRO Rehabilitation Center for Torture Victims bietet als Behandlungsmethoden supportive Psychotherapie, kognitive Therapie, Entspannungsmethoden, Rollenspiele, Kunst- und Wahrnehmungstherapie u. a. an. Betreuungseinrichtungen dieser NRO finden sich in Pristina, Gjilan, Decan, Peje, Skenderaj, Podujevo und Suhareke.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

Ferner gibt es das Kosovo Institute for Mental Health Recovery, das Centre for Stress Mangement and Education in Gjakove, "One to One" Psychosocial Centres in Peje und Prizren. Zusätzlich sind einige NROen wie z.B. Medica Kosova tätig, die psychisch Kranke und durch belastende Kriegsereignisse traumatisierte Personen beraten und medizinisch/psychologisch behandeln.

 

(ÖB Pristina, Anfragebeantwortung vom 03.12.2007)

 

Im Rahmen der jeweiligen Ressourcen besteht somit die realistische Chance eines jeden Erkrankten einen solchen Therapieplatz erhalte

Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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