TE AsylGH Erkenntnis 2008/12/04 B9 402296-1/2008

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Veröffentlicht am 04.12.2008
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Spruch

B9 402.296-1/2008/4E

 

ERKENNTNIS

 

Der Asylgerichtshof hat gemäß § 61 Asylgesetz 2005, BGBl I 2005/100 idF BGBl. I 2008/4, (AsylG) und 66 Abs. 4 AVG, durch die Richterin Mag. Ursula SAHLING als Vorsitzende und den Richter Mag. Mag. Stefan HUBER als Beisitzer über die Beschwerde des D.M., geb. 00.00.1986, StA. Serbien, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 24.10.2008, Zahl: 08 10.046-EWEST, zu Recht erkannt:

 

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 10 AsylG abgewiesen.

Text

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:

 

Der Beschwerdeführer brachte vor Angehöriger der albanischen Volksgruppe und Staatsangehöriger von Serbien zu sein, den im Spruch angeführten Namen zu führen und am 15.10.2008 illegal in das österreichische Bundesgebiet eingereist zu sein. Er stellte am selben Tag in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz.

 

Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 15.10.2008 gab der Beschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen an, dass er seinen Herkunftsstaat am 11.10.2008 illegal zu Fuß über die grüne Grenze bei Subotica verlassen zu haben. Anschließend wäre der Beschwerdeführer per Autostopp nach Österreich gelangt. Seinen Herkunftsstaat hätte der Beschwerdeführer verlassen, weil er Probleme mit den Menschen in seinem Land gehabt hätte. Bei einer Rückkehr befürchte er Probleme in seiner Region zu haben.

 

Am 17.10.2008 und am 23.10.2008 wurde der Beschwerdeführer durch das Bundesasylamt im Beisein eines geeigneten Dolmetschers der albanischen Sprache niederschriftlich einvernommen. Diese Einvernahmen gestalteten sich im Wesentlichen wie folgt (diese sind Anonymisiert):

 

Einvernahme vom 17.10.2008:

 

"Ich bin Staatsangehöriger von Serbien aus der Region Südserbien, gehöre zur Volksgruppe der Albaner, spreche albanisch, deutsch, englisch und französisch, bin nicht verheiratet und habe keine Kinder.

 

F: Wie sieht Ihre Versorgung aus?

 

A: Ich habe keine Verwandten in Österreich, im Bereich der EU bzw. Norwegen oder Island, die mich unterstützen könnten.

 

F: Haben Sie Ihren Herkunftsstaat schon früher einmal verlassen?

 

A: Ich war vier Jahre lang in Deutschland, von 1993 bis 1997. Wir - meine Familie und ich - haben Asylanträge gestellt und wurden 1997 abgeschoben.

 

F: Haben Sie schon früher einmal in Österreich einen Asylantrag gestellt?

 

A: Nein.

 

F: Besitzen Sie Dokumente, die Ihre Identität bestätigen?

 

A: Ich kann meinen Personalausweis vorlegen.

 

Anmerkung: Dieser Personalausweis befindet sich zurzeit bei der kriminaltechnischen Untersuchung der Exekutive.

 

F: Besitzen oder besaßen Sie jemals einen Reisepass?

 

A: Ja, ich habe einen besessen. Ich habe diesen aber verloren.

 

Feststellung: Sie wurden bereits im Zuge der Erstbefragung zu Ihrem Reiseweg befragt. Entsprechen diese Angaben den Tatsachen oder haben Sie etwas zu berichtigen?

 

A: Die Angaben, die ich dort gemacht habe, sind richtig.

 

F: Haben Sie zum Reiseweg noch etwas zu sagen oder wollen Sie etwas ergänzen?

 

A: Nein.

 

F: Über welchen Staat und Ort reisten Sie in das EU-Gebiet ein?

 

A: Ich habe bei Subotice die serbisch-ungarische Grenze illegal zu Fuß überquert.

 

F: Wie gelangten Sie nach diesem Grenzübertritt nach Wien?

 

A: Mein Freund und ich kamen dann teilweise per Autostopp, teilweise mit einem Taxi nach Wien.

 

F: Können Sie Orte in Ungarn nennen, durch die Sie gefahren sind?

 

A: Nein, ich war fertig.

 

F: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat je Probleme mit der Polizei, dem Militär oder den staatlichen Organen?

 

A: Nein.

 

F: Schildern Sie bitte, warum Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben?

 

A: Ich hatte eine Freundin, den Namen will ich nicht bekannt geben, mit der ich weiterleben wollte. Das ging aber nicht, weil ihre Eltern gegen unsere Beziehung waren. Es kam dann zu einem Streit mit ihren Brüdern oder ihren Cousins. Dieser Streit wollte dann einfach nicht mehr aufhören und ich wurde von ihnen sogar bedroht. Um einen weiteren Streit aus dem Weg zu gehen, habe ich mich dann entschlossen, mit meinem Freund Serbien zu verlassen. Wir gingen in den Kosovo, wo wir etwa zwei Monate geblieben sind. Aber auch dort wurden wir von den Familienangehörigen meiner Freundin gefunden und wir mussten auch den Kosovo verlassen.

 

F: Haben Sie außer den geschilderten weitere Probleme in Ihrem Herkunftsstaat?

 

A: Nein.

 

F: Haben Sie sämtliche Gründe, welche Sie zum Verlassen Ihres Herkunftsstaates veranlasst haben, angeführt?

 

A: Ja.

 

F: Was befürchten Sie in Ihrem Herkunftsstaat?

 

A: Der Streit mit den Familienangehörigen meiner Freundin wird weitergehen.

 

F: Würde Ihnen im Falle der Abschiebung in Ihrem Herkunftsstaat Verfolgung, unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen?

 

A: Die Brüder und Cousins meiner Freundin werden mich weiterhin verfolgen.

 

F: Wie wurden Sie von den Familienangehörigen Ihrer Freundin bedroht?

 

A: Sie haben mich auf der Straße mit dem Umbringen bedroht

 

F: Waren Sie bei der Polizei und haben um Schutz und Hilfe ersucht?

 

A: Nein.

 

F: Warum nicht?

 

A: In Serbien hat man weniger Vertrauen zur Polizei.

 

F: Wie haben Sie in ihrem Herkunftsstaat Ihren Lebensunterhalt verdient?

 

A: Ich habe nach der Schule Gelegenheitsarbeiten durchgeführt.

 

Ihnen wird nun folgende aktuelle Feststellung zur Lage in Südserbien zur Kenntnis gebracht:

 

Nach Aussage des Führers der albanischen Partei (PDD) in Südserbien, gab es bis jetzt keine Vorfälle im Presevotal. Er beklagte jedoch, dass die derzeitige Stationierung von serbischem Militär und Polizeikräften der aktuellen ruhigen Lage auf die Dauer nicht dienlich sein könne, da dies zu einer Destabilisierung in der Region führen könnte. Es läge absolut im Interesse des Staates selbst, dass die derzeitige Stabilität im Tal durch politische, ökonomische und soziale Maßnahmen weiterhin stabilisiert und bewahrt wird und dass die militärische Komponente so klein wie möglich gehalten werden sollte.

 

(B92, Halimi: Tensions increasing in south Serbia, 4 March 2008, http://www.b92.net/eng/news/politics-article.php?yyyy=2008&mm=03&dd=04&nav_id=48158 (Zugriff am 22.04.2008))

 

Die Situation in Südserbien blieb weiterhin stabil, allerdings kam es immer wieder zu sporadischen Vorfällen in dieser Region. Bei der Rekrutierung von Albanern in die örtliche Polizei wurden weitere Fortschritte erzielt. Spannungen zwischen den beiden Volksgruppen gab es jedoch im Bereich der Aufnahme von Albanern in die öffentliche Verwaltung, insbesondere nach den Gemeinderatswahlen von 2006. Das sog. Koordinationsbüro wurde neu organisiert und ein neuer Leiter wurde bestellt. Die Teilnahme an den Parlamentswahlen wurde zwar von einigen albanischen Parteien blockiert, andere nahmen allerdings daran teil, ein albanischer Abgeordneter wurde dabei ins Bundesparlament gewählt.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Die überwiegend in drei Gemeinden Südserbiens - Pre¿evo/Presheva, Medveða/Medverdija, Bujanovac/Bojanovci - an der Grenze zum Kosovo siedelnden Albaner machen weniger als 1% der serbischen Bevölkerung aus. Die dortige Lage wird derzeit als stabil, aber angespannt beschrieben. Gelegentlich wird von ethnisch motivierten Zwischenfällen berichtet. Ein bewaffneter Aufstand in den Jahren 2000 und 2001 wurde mit einer Vereinbarung zwischen der damaligen Regierung und den Albanern beendet, die unter anderem deren stärkere Einbindung in staatliche Institutionen vorsah. Seitdem wurden bei der Rekrutierung von Albanern für die multiethnische Polizei in der Region Fortschritte erzielt.

 

(KAS - Konrad Adenauer Stiftung: Interethnische Beziehungen in Südosteuropa - Ein Bericht zur Lage in Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, und Serbien, März 2008)

 

Die Situation der Albaner in Serbien ist nach wie vor schwierig. Besonders in der Region Presevo, Bujanovac und Medveda gibt es Benachteiligungen auf dem Gebiet des Zugangs zu Bildung und zum zivilen Bereich, insbesondere auch bei der Aufnahme in Polizei und Justiz.

 

(European Commission against Racism and Intolerance, Report on Serbia, adopted Dec. 2007, April 2008)

 

F: Möchten Sie dazu etwas angeben?

 

A: Das mit der Benachteiligung bezüglich Bildung stimmt tatsächlich.

 

F: Haben Sie Angehörige oder sonstige Verwandte in Österreich zu denen ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis bzw. eine besonders enge Beziehung besteht?

 

A: Mein Freund ist mit mir nach Österreich gekommen. Ich kenne sonst niemanden hier in Österreich.

 

Ihnen wird nun mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, Ihren Asylantrag gem. § 3 AsylG 2005 abzuweisen und festzustellen, dass die Abschiebung, Zurückschiebung bzw. Zurückweisung nach Serbien zulässig ist und eine Ausweisung zu veranlassen.

 

F: Wollen Sie konkrete Gründe nennen, die dem entgegenstehen?

 

A: Ich will nicht nach Serbien zurück."

 

Einvernahme vom 23.10.2008:

 

"Es wird nach wie vor beabsichtigt, Ihren Asylantrag gem. § 3 Asylgesetz abzuweisen und festzustellen, dass die Abschiebung, Zurückschiebung bzw. Zurückweisung nach Serbien zulässig ist und eine Ausweisung zu veranlassen.

 

F: Möchten Sie dazu ergänzende Angaben machen?

 

A: Nein.

 

Der Rechtsberater hat folgende Fragen an den ASt.:

 

F: Sie wurden in der ersten niederschriftlichen Einvernahme gefragt, wie Ihre Freundin heißt. Warum haben Sie ihm nicht geantwortet?

 

A: Ich wollte sie nicht mithineinziehen. Sie heißt mit Vornamen I..

 

F: Wie oft sind Sie bedroht worden?

 

A: Zwei Mal in Serbien und ein Mal im Kosovo.

 

F: In welchem Zeitraum sind Sie bedroht worden?

 

A: Das weiß ich nicht mehr genau, im Spätsommer 2008 bin ich im Kosovo bedroht worden.

 

F: Warum sind Sie bedroht worden?

 

A: Kosovo-Albaner und Albaner aus Südserbien wollen sich nicht mischen. Außerdem ist meine Freundin eine Serbin.

 

F: Haben Sie die Beziehung schon beendet?

 

A: Zurzeit habe ich keinen Kontakt zu ihr.

 

F: Glauben Sie, dass Sie weiterhin Probleme haben werden, wenn Sie nach Serbien abgeschoben werden?

 

A: Das weiß ich nicht.".

 

Mit erstinstanzlichem Bescheid vom 24.10.2008, Zahl: 08 10.043-EWEST, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.), weiters dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Serbien nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.) sowie der Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Serbien (Spruchpunkt III.) ausgewiesen. Das Bundesasylamt traf in diesem Bescheid Feststellungen zur Lage in Serbien, insbesondere betreffend Südserbien, und führte beweiswürdigend zusammengefasst aus, dass die vom Beschwerdeführer angegebenen Probleme mit der Familie seiner Freundin keine Verfolgung aus asylrelevanten Gründen darstellt. Es handle sich vielmehr um eine Bedrohung durch Private, die dem Staat Serbien nicht zugerechnet werden kann. Das Sicherheits- und Justizsystem in Serbien wird als funktionsfähig bewertet.

 

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde erhoben, in welcher der Beschwerdeführer Folgendes ausführt:

 

"Die Rückkehr nach Serbien würde die Gefährdung meines Lebens bedeuten. Ich weiß, dass Österreich ein demokratischer Staat ist und Grundfreiheitsrechte und Menschenrechte schützt"

 

Auf Grundlage des durchgeführten Ermittlungsverfahrens werden seitens des Asylgerichtshofes folgende Feststellungen getroffen und der Entscheidung zu Grunde gelegt:

 

Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien, gehört der albanischen Volksgruppe an, führt den im Spruch angeführten Namen und reiste am 15.10.2008 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein. Er stellte am selben Tag in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz.

 

Nicht festgestellt werden konnte, dass der Beschwerdeführer einer an asylrelevante Merkmale anknüpfenden aktuellen Verfolgung maßgeblicher Intensität in Serbien ausgesetzt ist.

 

Er hat seinen Herkunftsstaat verlassen, weil er Probleme mit der Familie seiner Freundin hatte. In diesem Zusammenhang wurde er auch mit dem Umbringen bedroht. Weitere Probleme in seinem Herkunftsstaat hat er nicht dargetan.

 

Im konkreten Fall handelt es sich beim Beschwerdeführer um einen arbeitsfähigen und voll handlungsfähigen Mann. Als junger, gesunder Erwachsener kann auch die grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit am Erwerbsleben vorausgesetzt werden. In seinem Herkunftsstaat hat er Gelegenheitsarbeiten durchgeführt.

 

Die Eltern und ein Bruder leben noch im Herkunftsstaat. Im Kosovo lebt die Schwester I.V..

 

Der Beschwerdeführer hat in Österreich keine Angehörige oder sonstige Verwandte, zu denen ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis bzw. eine besonders enge Beziehung besteht.

 

Er hat in Österreich keine sozialen Kontakte, die ihn an Österreich bindet.

 

Zur allgemeinen Lage in Serbien wird auf die diesbezüglichen Feststellungen der Behörde erster Instanz verwiesen, die zum Bestandteil dieses Erkenntnisses erhoben werden. Insbesondere wird auf folgende Ausführungen verwiesen:

 

Politik/Wahlen

 

Die heutige Republik Serbien ist Rechtsnachfolgerin der Staatenunion Serbien und Montenegro, aus welcher sich Montenegro gemäß Artikel 60 der Verfassungscharta der Union per Referendum im Mai 2006 herausgelöst hatte. Ethnische Serben sind mit etwa 83% bei weitem die größte Bevölkerungsgruppe.

 

Außerdem gibt es zahlreiche, jedoch zahlenmäßig recht kleine Minderheiten - Albaner, Bosniaken, Bulgaren, Bunjevci, Kroaten, Roma, Rumänen, Ruthenen, Slovaken, Ungarn, Ukrainer, Vlachen -, die meist in bestimmten Gebieten der Republik konzentriert angesiedelt

 

sind. Die meisten Minderheiten leben in der Provinz Vojvodina, die auch international immer wieder als Beispiel gelungenen multiethnischen Zusammenlebens herausgehoben wird.

 

(Konrad Adenauer Stiftung: Interethnische Beziehungen in Südosteuropa - Ein Bericht zur Lage in Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, und Serbien, März 2008)

 

Bei der Präsidentenwahl in Serbien am 03. Februar 2008 hat der prowestliche Tadic einen knappen Sieg errungen - und kann damit das Land weiter in Richtung EU führen. Sein ultranationalistischer Gegner Nikolic räumte seine Niederlage ein. Die Wahlbeteiligung erreichte mit 67,6 Prozent einen Rekord seit der demokratischen Wende vor acht Jahren.

 

(sueddeutsche.de, Amtsinhaber Tadic gewinnt, 04.02.2008)

 

Der serbische Präsident Boris Tadic hat am Donnerstag den 13.03.2008 - wie angekündigt - das Parlament aufgelöst und vorgezogene Parlamentswahlen für den 11. Mai angesetzt. Die Parlamentswahl wird nun gleichzeitig mit den Kommunalwahlen abgehalten. Die Unabhängigkeit des Kosovo hatte die serbische Regierung in eine unüberwindbare Krise gestürzt.

 

(Die Presse.com, Serbien: Wahlen am 11.Mai, 13.03.2008)

 

Laut staatlicher Wahlkommission ging das pro-europäische Bündnis rund um die DS von Präsident Tadic mit 38,8 Prozent der Stimmen (102 Mandate) als klarer Sieger hervor. Die favorisierte SRS errang 29,2 Prozent der Stimmen (77 Mandate). Die DSS landete mit 11,2 Prozent der Stimmen (30 Mandate) auf dem dritten Platz, gefolgt von der überraschend starken Sozialistischen Partei Serbiens (SPS) mit 7,6 Prozent der Stimmen (20). Den Sprung ins Parlament schaffte auch die pro-europäische Liberaldemokratische Partei (LDP) von Ex-Vizepremier Cedomir Jovanovic mit 5,3 Prozent der Stimmen (14 Mandate).

 

(Die Presse.com, Koalitionsverhandlungen in Serbien, 12.05.2008)

 

Sechs Wochen nach den vorgezogenen Wahlen in Serbien hat das neue Parlament am Mittwochabend in Belgrad seine Präsidentin gewählt. Die Volksvertretung wird von Slavica Djukic Dejanovic von den Sozialisten (SPS) des früheren jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic geleitet. Für sie stimmten 128 Abgeordnete, 97 Parlamentarier lehnten sie ab. Von den 250 Parlamentariern waren bei der Abstimmung 225 im Saal. Die Wahl wurde von den pro-europäischen Parteien unter Führung von Staatschef Boris Tadic und den Sozialisten durchgesetzt.

 

(http://www.newstin.de/tag/de/64729167, Zugriff am 28.08.2008)

 

Der Hunger nach Macht drängt in Serbien selbst vermeintlich unversöhnliche Erzfeinde an gemeinsame Futtertröge: Die Sozialisten des verstorbenen Autokraten Slobodan Milosevic stimmten mit überwältigender Mehrheit für eine Koalition mit der Demokratischen Partei von Präsident Tadic, die bei der vorgezogenen Wahl klar stärkste Partei geworden waren. Es gehe ihm um "Prinzipien", nicht um die Zahl der Ministerposten, versicherte Sozialisten-Chef Ivica Dacic. Entweder gelinge die Schaffung einer pro-europäischen Koalition, oder es werde zu Neuwahlen kommen: "Andere Alternativen existieren für uns nicht mehr."

 

(Die Presse.com, Serbien: Erben von Milosevic entdecken Europa, 24.06.2008)

 

Das bedeutet für Serbien eine einschneidende Wende. Denn mehr als ein Jahrzehnt hatte der nahezu diktatorisch herrschende Gründer der Sozialistischen Partei, Slobodan Milosevic, alles unternommen, um die DS zu unterdrücken.

 

Mit der Auslieferung des ehemaligen Autokraten an das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag durch den inzwischen zum Regierungschef aufgestiegenen Zoran Djindjic im Juni 2001 wurden die ohnehin zerrütteten Beziehungen zwischen den Demokraten und den Sozialisten noch mehr vergiftet.

 

Das soll jetzt alles vergessen werden: Vor zwei Wochen hatte Tadic vor seiner Parteispitze die Parole ausgegeben, das Kriegsbeil zu begraben und die Vergangenheit zu vergessen.

 

(sueddeutsche.de, Verbunden in Feindschaft, 24.06.2008)

 

Das serbische Parlament hat Montagabend die neue Regierung des Landes aus der Demokratischen Partei (DS) und der Sozialistischen Partei (SPS) sowie ihrer Junior-Partner und der Minderheitenparteien bestätigt. Für die Regierung von Ministerpräsident Mirko Cvetkovic stimmten 127 Abgeordnete; 27 stimmten gegen sie. Die Abgeordneten der ultra-nationalistischen Serbischen Radikalen Partei (SRS) mit 78 Abgeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil.

 

(Die Presse.com, Serbien: Neue Regierung vom Parlament bestätigt, 08.07.2008)

 

Die neue serbische Regierung ist mit insgesamt 27 Mitgliedern und 24 Ministerien eine der größten weltweit. In den Ministerien dominiert die ZES in 20 von insgesamt 24 Ressorts. Schlüsselministerien sind in der Hand der pro-europäischen DS von Präsident Tadic und Premier Cvetkovic. Innerhalb des Bündnisses ZES kontrolliert die DS 12 Ressorts, die G17+ sechs, und je ein Ministerium ging an SDP und SPO.

 

(wieninternational.at, Serbien: Neue Regierung auf klarem EU-Kurs, 09.07.2008)

 

Die bisher dem anti-europäischen Lager zugerechneten Sozialisten werden in der neuen Regierung die Ministerien Inneres, Infrastruktur, Energie und Bildung erhalten, bestätigte ihr Spitzenpolitiker Zoran Andjelkovic in Belgrad. Daneben werde die Partei auch die Parlamentspräsidentin stellen. SRS-Chef Ivica Dacic werde als Innenminister auch das Amt des stellvertretenden Regierungschefs bekleiden.

 

(sueddeutsche.de, Verbunden in Feindschaft, 24.06.2008)

 

Als Hauptziel nannte er dabei so rasch wie möglich der EU beizutreten. Als einer der ersten Schritte werde dem Parlament das im April unterzeichnete Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU zur Ratifizierung vorgelegt. Die Unabhängigkeit des Kosovo werde Serbien nicht anerkennen. Die Kooperation mit dem UNO-Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag werde fortgesetzt.

 

Die neue Koalition wolle außerdem die Wirtschaft ankurbeln und den Lebensstandard heben. Noch heuer würden Klein-Pensionen um zehn Prozent erhöht. Cvetkovic versprach auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Belebung des Exportes und eine Bildungsreform.

 

(wieninternational.at, Serbien: Neue Regierung auf klarem EU-Kurs, 09.07.2008)

 

Die Regierung des neuen serbischen Premiers Mirko Cvetkovic hatte beschlossen, die Botschafter in jene EU-Staaten zurückkehren zu lassen, die den Kosovo anerkannt haben, um so ihre klare Ausrichtung auf die EU-Eingliederung des Landes zu bekräftigen. Die neue serbische Regierung arbeite ernsthaft daran, ihre Verpflichtungen, die eine Voraussetzung für das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) bzw. des Übergangsabkommens seien, zu erfüllen, sagte Velikic. Einen Beweis dafür sieht er auch in der kürzlichen Festnahme eines der meist gesuchten mutmaßlichen Kriegsverbrechers, des früheren bosnisch-serbischen Präsidenten, Radovan Karadzic.

 

(derStandard.at, Reaktoren des Nationalismus sind leer, 28.07.2008)

 

Zwei serbische Minister haben die zwei noch flüchtigen Angeklagten des UNO-Tribunals für Kriegsverbrechen im einstigen Jugoslawien (ICTY), den ehemaligen Militärchef der bosnischen Serben Ratko Mladic und den früheren Serbenchef in Kroatien Goran Hadzic, aufgefordert, sich zu stellen. "Das ganze Land ist ihre Geisel", stellte Verteidigungsminister Dragan Sutanovic gegenüber der Tageszeitung "Blic" fest.

 

(derStandard.at, Minister fordern Mladic und Hadzic zur Aufgabe auf, 06.08.2008)

 

Allgemeine Sicherheitslage

 

Bei gewaltsamen Protesten gegen die Unabhängigkeit des Kosovos ist in der serbischen Hauptstadt Belgrad mindestens ein Mensch ums Leben gekommen. Nach einer Kundgebung von rund 150.000 Menschen am Nachmittag hatten jugendliche Randalierer am Abend mehrere Botschaften attackiert. Dabei wurden mindestens 90 Menschen verletzt, darunter mehr als 30 Polizisten. Spezialverbände der serbischen Polizei tauchten erst mit Verzögerung auf und drängten die Gewalttäter mit gepanzerten Fahrzeugen und massivem Einsatz von Tränengas in die Seitenstraßen ab. In den Krankenhäusern mussten fast 100 Verletzte behandelt werden. Am späten Abend beruhigte sich die Lage, so dass die Feuerwehr neben den Bränden in und an den Botschaften auch noch rund 100 weitere kleinere Feuer löschen konnte.

 

(FAZ.NET, Toter bei Angriff auf Botschaften in Belgrad, 22.02.2008)

 

In der serbischen Hauptstadt Belgrad kam es erneut zu Unruhen. Ein Demonstrationszug, angeführt von Radovan Karadzics Bruder Luka, protestierte gegen die Festnahme des früheren bosnischen Serbenführers. In der Innenstadt zogen starke Polizeikräfte auf, die vor allem die Botschaften mehrerer Staaten schützten. Der Demonstrationszug zog vor den Präsidentenpalast im Zentrum. Dort bewarfen Demonstranten die Polizei mit Steinen, wie Medien berichteten. Am Protest beteiligten sich auch ranghohe Vertreter der oppositionellen extrem-nationalistischen Radikalen Partei, der stärksten Fraktion im serbischen Parlament.

 

(sueddeutsche.de, Karadzic Festnahme, Wieder Unruhen in Belgrad, 24.07.2008)

 

Nach der Festnahme des früheren bosnischen Serbenführers Radovan Karadzic hat der serbische Präsident Boris Tadic eine weitere Zusammenarbeit mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag zugesagt. Dafür sei kein "zusätzlicher Druck" erforderlich, sagte Tadic am Sonntag in Belgrad. Er äußerte sich erstmals seit der Festnahme Karadzics öffentlich. Karadzic war nach offiziellen Angaben am 21. Juli in Belgrad festgenommen und am 30. Juli nach Den Haag überstellt worden.

 

(derStandard.at, Tadic: Kosovo wichtiger als EU-Mitgliedschaft, 03.08.2008)

 

Niemand könne sagen, dass Serbien das internationale Recht missachte, sagte Tadic. Sein Land habe "konkrete Maßnahmen" für die Zusammenarbeit mit dem Tribunal in Den Haag getroffen. Neben Karadzic sucht das Tribunal noch dessen damaligen Militärchef Ratko Mladic und den früheren Chef der Serben in Kroatien, Goran Hadzic.

 

(derStandard.at, Tadic: Kosovo wichtiger als EU-Mitgliedschaft, 03.08.2008)

 

Es sind keine Hinweise bekannt, dass es unter dem neuen Innenminister aufgrund seiner Angehörigkeit zur SPS deshalb zu irgendwelchen staatlichen Verfolgungsmaßnahmen gekommen ist.

 

(Mitteilung des Polizeiattachés an der ÖB Belgrad vom 29.08.2008)

 

Der als mutmaßlicher Kriegsverbrecher gesuchte ehemalige Militärchef der bosnische Serben, Ratko Mladic, ist laut einem Zeitungsbericht bereits vor rund drei Wochen in Serbien lokalisiert worden. Derzeit versuche der serbische Geheimdienst, Mladic zu einer freiwilligen Aufgabe zu überreden, berichtete die serbische Tageszeitung "Glas javnosti" am Wochenende. Das Blatt berief sich dabei auf eine gut informierte Quelle aus Geheimdienstkreisen des serbischen Sicherheitsapparats.

 

(derStandard.at, Ratko Mladic befindet sich offenbar in Serbien, 01.09.2008)

 

Regionale Problemzonen

 

Südserbien:

 

Der serbische Sender B92 berichtet anlässlich der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo über keinerlei Proteste in dem von überwiegend von Albanern besiedelten Südserbien.

 

(B92, Kosovo Albanians celebrate, Serbs prepare protests, 18.02.2008,

http://www.b92.net/eng/news/politicsarticle.php?yyyy=2008&mm=02&dd=18&nav_id=47799, (Zugriff am 22.02.2008))

 

Die Situation in Südserbien blieb weiterhin stabil, allerdings kam es immer wieder zu sporadischen Vorfällen in dieser Region. Bei der Rekrutierung von Albanern in die örtliche Polizei wurden weitere Fortschritte erzielt. Spannungen zwischen den beiden Volksgruppen gab es jedoch im Bereich der Aufnahme von Albanern in die öffentliche Verwaltung, insbesondere nach den Gemeinderatswahlen von 2006. Das sog. Koordinationsbüro wurde neu organisiert und ein neuer Leiter wurde bestellt. Die Teilnahme an den Parlamentswahlen wurde zwar von einigen albanischen Parteien blockiert, andere nahmen allerdings daran teil, ein albanischer Abgeordneter wurde dabei ins Bundesparlament gewählt.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Die Hauptakteure der albanischen Parteien veröffentlichten im September 2007 eine Deklaration, in der sie ihre im Jänner 2006 aufgestellten Forderungen nach umfassender politischer und territorialer Autonomie und nach engerer institutioneller Zusammenarbeit mit dem Kosovo neuerlich bekräftigten.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Die allgemeine Lage in Hinblick auf die Respektierung von Minderheitenrechten hat sich weiter verbessert. Die neue Verfassung enthält zahlreiche Bestimmungen über die Rechte von Minderheiten, inklusive eines expliziten Verbots der Diskriminierung und Garantien zur Förderung von Minderheiten. Sie gibt auch den Nationalen Räten, die für die kulturelle Autonomie der ethnischen Minderheiten verantwortlich sind, die konstitutionelle Basis. Die Umsetzung des 2006 von der Regierung gestarteten Plans zur Hebung von Minderheitenvertretern im öffentlichen Dienst, wurde weiter fortgesetzt. Seit den Wahlen 2007 gibt es auch erstmals Minderheitenvertreter im serbischen Bundesparlament.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Menschenrechte

 

Allgemein

 

Die Regierung respektierte grundsätzlich die Menschenrechte seiner Staatsbürger und diese unternahm verstärkte Anstrengungen Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen und anzusprechen. Die zunehmenden Anstrengungen der Regierung sich mit Verletzungen auf dem Gebiet der Menschenrechte auseinander zu setzen, brachten beträchtliche Fortschritte mit sich. Trotzdem kam es auf diesem Gebiet auch weiterhin zu Problemen.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

Insgesamt wurden weitere Fortschritte auf dem Gebiet der zivilen und politischen Rechte gemacht. Die neue Verfassung enthält dazu zahlreiche Bestimmungen und Garantien, die Beachtung der internationalen Menschenrechtsbestimmungen wurde weiter verbessert. Jedoch sollte die Implementierung und die Umsetzung der Bestimmungen der Menschenrechte weiter entwickelt werden um das allgemeine Klima, in welchem solche Rechte ausgeübt werden können entsprechend zu fördern.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Serbien hat die Mehrheit der internationalen Abkommen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen, ratifiziert. Die Behörden haben dabei einige Fortschritte in der Implementierung dieser Gesetze erreicht, so wurden z.B. "Minderheitenräte" für die meisten der ethnischen Gruppen in Serbien eingerichtet, um damit besser auf Minderheitenfragen und Minderheitenprobleme reagieren zu können.

 

(Home Office, Operational Guidance Note, Republic of Serbia (including Kosovo), Feb. 2007)

 

Ratifizierte Internationale Abkommen über Menschenrechtsstandards sind in der serbischen Rechtssprechung direkt umsetzbar, so lange diese Bestimmungen in Einklang mit der serbischen Verfassung stehen.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Opposition

 

Nach dem neuen Wahlgesetz aus 2004 fiel für Parteien, die Minderheiten repräsentieren, die 5% Stimmengrenze, deren Erreichen für den Einzug ins Parlament normalerweise notwendig ist. Dies bedeutete, dass nach den Parlamentswahlen von 2007, zum ersten Mal albanische, ungarische, bosniakische und Roma Vertreter im serbischen Bundesparlament ihre Sitze einnehmen konnten.

 

(Home Office, Border & Immigration Agency, Serbia, April 2007)

 

Die neue Regierungskoalition aus dem Bündnis für ein europäisches Serbien ZES (Demokratische Partei DS, Gruppe 17 Plus G17+), der Sozialistischen Partei Serbiens SPS, der Serbischen Erneuerungsbewegung SPO, der Partei vereinigter Rentner Serbiens PUPS, der Demokratischen Partei des Sandschak SDP, der Partei demokratischer Aktion/Bund für einen europäischen Sandschak SDA sowie Unabhängigen, wurde am 07. Juli 2008 vom serbischen Parlament gewählt. Von den 250 Abgeordneten stimmte eine knappe Mehrheit von 127 mit Ja, 27 mit Nein und 96 Parlamentarier beteiligten sich nicht an der Abstimmung.

 

Die derzeitige Opposition besteht aus den Parteien: Serbische Radikale Partei SRS, Demokratische Partei Serbiens DSS, Neues Serbien NS, Liberaldemokratische Partei LDP und der Albanerkoalition Pre¿evo KAPD. Sie verfügt über insgesamt 122 Sitze im Parlament.

 

 

(http://www.wieninternational.at/de/system/files/SerbischeRegierung.pdf, Zugriff am 01.09.2008)

 

Dem Aufruf zu einem Massenprotest gegen die Verhaftung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Radovan Karadzic im Belgrader Stadtzentrum sind Ende Juli etwa 15.000 Menschen gefolgt - weit weniger als die erwarteten 100.000. Auch die Stimmung des Umbruches, welche sich die Veranstalter - die ultra-nationalistische Serbische Radikale Partei (SRS) und mehrere nationalistische Organisationen - wohl erhofft hatten, blieb aus. Unterstützung für den Protest kam auch von der national-konservativen Demokratischen Partei Serbiens (DSS) des ehemaligen Ministerpräsidenten Vojislav Kostunica und seines Junior-Partners, der Partei "Neues Serbien" von Velimir Ilic.

 

(Die presse.com, Gewalt bei Demo für Karadzic: Mindestens 13 Verletzte, 29.07.2008)

 

Militär

 

Wehrdienst

 

Das seit 1993 gültige Armeegesetz regelt alle Rechte und Pflichten der der Wehrpflicht unterliegenden Personen sowie der Soldaten. Wehrstraftaten unterliegen ausschließlich dem jugoslawischen Strafgesetzbuch (StGB). In Serbien und Montenegro sind alle männlichen Staatsbürger wehrpflichtig. Vorladungen zur Musterung können bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres versandt werden. Zur Ableistung des Grundwehrdienstes werden männliche Staatsbürger vom 18. bis zum 27. Lebensjahr, in begründeten Ausnahmefällen auch später, einberufen. Dem Recht zur Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird mit der Möglichkeit Rechnung getragen, in der Armee waffenfreien Dienst (Sanitätsbereich, Straßenbau, nachgeordneter Bürodienst), seit dem 15.10.2003 auch außerhalb der Armee Zivildienst zu leisten.

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien und Montenegro(ohne Kosovo), Feb. 2004)

 

Für die Zeit des Wehrdienstes wird von allen Wehrpflichtigen (d.h. unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit) mit Erhalt des Einberufungsbefehles der Reisepass eingezogen; Ersatzpässe werden während dieser Zeit nur auf Antrag und in wenigen Ausnahmefällen ausgestellt. Wehrpflichtige sowie Gemusterte, die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet hatten, benötigten bis Ende April 2002 für eine Ausreise eine schriftliche, zeitlich beschränkte Reiseerlaubnis der Militärbehörden (Art. 46 Abs. 1 Ziff. 5 des "Gesetzes über die Reiseausweise der jugoslawischen Staatsangehörigen"). Am 26.04.2002 wurden Änderungen zu diesem Gesetz angenommen und u.a. Art. 46 Abs 1 Ziff. 5 gestrichen. Auch Wehrpflichtige können jetzt uneingeschränkt einen Reiseausweis erhalten.

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien und Montenegro(ohne Kosovo), Feb. 2004)

 

Wehrersatzdienst/Wehrdienstverweigerung

 

Das jugoslawische Parlament hat am 16.01.2002 Änderungen des Armeegesetzes verabschiedet. Wichtigste Änderungen sind die Verkürzung des Wehrdienstes von 12 auf 9 Monate und des zivilen Ersatzdienstes auf 13 Monate. Eine Wehrdienstverweigerung aus Gewissens- oder Religionsgründen wird jetzt ausdrücklich anerkannt. Ein Freikauf vom Wehrdienst wurde nicht eingeführt. Einberufungen zu Wehrübungen sind bis zum 60. Lebensjahr möglich. Über die Betroffenen entscheidet ein Losverfahren. Außer im Falle der allgemeinen Mobilmachung erfolgen die Einberufungen durch Zustellung eines Einberufungsbefehls.

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien und Montenegro(ohne Kosovo), Feb. 2004)

 

Wehrdienstentziehung/Desertion

 

Laut Artikel 394 des serbisch-montenegrinischen Strafgesetzbuchs vom Jänner 2006 werde mit Geld- oder Haftstrafe von bis zu einem Jahr bestraft, wer dem Einberufungsbefehl nicht nachkomme, oder die Entgegennahme von Einberufungsbefehlen vermeide. Sich zu verstecken, um dem Militärdienst zu entgehen, sei mit drei Monaten bis drei Jahren Haft bestrafbar. Ausreise oder Auslandsaufenthalt zur Vermeidung des Militärdienstes würde mit einem bis acht Jahren Haft bestraft. Aufrufe zur Wehrdienstverweigerung (mittels Verstecken oder Auslandsaufenthalt) würden mit bis zu 12 Jahren Haft geahndet. Bereits die Verweigerung der Registrierung oder Inspektion sei mit Geld- oder Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr strafbar.

 

(ACCORD, Anfragebeantwortung vom 15.07.2008)

 

Mit Wirkung zum 22.06.1996 ist ein Amnestiegesetz in Kraft getreten, das alle Fälle der Wehrdienstentziehung und der Desertion zwischen 1982 und dem 14.12.1995 erfasst. Nicht unter diese Amnestieregelung fielen aktive Offiziere und Unteroffiziere. Für Wehrdienstentziehung und Desertion bis 07.10.2000 wurde am 26.02.2001 ein neues Amnestiegesetz vom jugoslawischen Bundesparlament verabschiedet, das am 05.03.2001 in Kraft getreten ist.

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Serbien und Montenegro(ohne Kosovo), Feb. 2004)

 

Seit dem 2. Weltkrieg wurden insgesamt vier Amnestiegesetze verabschiedet:

 

1982, darauf 1996 (nach Unterzeichnung des Daytoner Abkommens), 2001 und zuletzt 2006. Demnach ist die betreffende Person seit 1996 von drei Gesetzen rechtlich abgesichert und hat daher auch keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

 

Unabhängig davon hat die betreffende Person die Verpflichtung den Status bezüglich der Wehrpflicht bei den zuständigen Behörden zu regeln. Eine neuerliche Einberufung ist durchaus möglich.

 

(Bericht des Polizeiattachés der ÖB-Belgrad vom 15.05.2008)

 

Minderheiten

 

Minderheitenrechte

 

Das am 07.03.2002 in Kraft getretene Minderheitengesetz verankert Minderheitenrechte gemäß internationalem Standard. Die neue serbische Verfassung enthält ausführliche Bestimmungen zum Schutz nationaler Minderheiten, Art. 14, 75 - 81. Dennoch sind in der serbischen Öffentlichkeit Vorbehalte und Vorurteile gegen Angehörige bestimmter Minderheiten (Albaner, Bosniaken, Roma) unverändert weit verbreitet.

 

(Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Serbien, April 2007)

 

Das Ministerium für Minderheitenrechte wurde 2006 durch das Amt für Minderheiten- und Menschenrechte ersetzt. Das Amt ist in Sektionen und Abteilungen untergliedert, wobei eine eigene Sektion sich ausschließlich mit Roma-Fragen beschäftigt. Es führt verschiedene Aufgaben hinsichtlich der Förderung und des Schutzes von Menschenrechten, der Mitwirkung in der Gesetzgebung betreffend Minderheiten und deren praktische Umsetzung sowie Evaluierung der Minderheitengesetze in Hinblick auf internationale Menschenrechtsstandards durch. Unklarheiten bezüglich seines gesetzlichen Status und Verbesserungen bei der Zusammenarbeit mit Menschenrechtsgruppen bedürfen nach wie vor eindeutigerer Umsetzungen in der Praxis.

 

(European Commission against Racism and Intolerance, Report on Serbia, adopted Dec. 2007, April 2008)

 

Die allgemeine Lage in Hinblick auf die Respektierung von Minderheitenrechten hat sich weiter verbessert. Die neue Verfassung enthält zahlreiche Bestimmungen über die Rechte von Minderheiten, inklusive eines expliziten Verbots der Diskriminierung und Garantien zur Förderung von Minderheiten. Sie gibt auch den Nationalen Räten, die für die kulturelle Autonomie der ethnischen Minderheiten verantwortlich sind, die konstitutionelle Basis. Die Umsetzung des 2006 von der Regierung gestarteten Plans zur Hebung von Minderheitenvertretern im öffentlichen Dienst, wurde weiter fortgesetzt. Seit den Wahlen 2007 gibt es auch erstmals Minderheitenvertreter im serbischen Bundesparlament.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Die Situation in der Vojvodina hat sich verbessert, wobei die Anzahl an Vorfällen weiter zurückging. Verurteilungen wegen extremistischer Handlungen und der Anstachelung zu Rassenhass und religiöser Verunglimpfung wurden immer wieder ausgesprochen. Der Provinzombudsmann hat eine Reihe von Empfehlungen an die jeweiligen Institutionen veröffentlicht, und dabei die proportionale Vertretung von Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung eingemahnt.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Laut Ombudsmannbüro wird der Vojvodina ist die Verwendung der diversen Minderheitensprachen in der öffentlichen Verwaltung und den Medien weitestgehend respektiert. Es herrsche aber für bestimmte Minderheiten ein Mangel an geeignetem Lehrpersonal vor. Das Büro hat in seinem Bericht aus 2006 festgehalten, dass es nur wenige Beschwerden wegen rassischer Diskriminierungen erhalten habe, die meisten Beschwerden betrafen Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung. Weiters wurde festgestellt, dass speziell bei der Polizei nicht immer alle Minderheiten entsprechend ihrer Stärke vertreten seien.

 

(European Commission against Racism and Intolerance, Report on Serbia, adopted Dec. 2007, April 2008)

 

Ethnische Zusammensetzung: 82,8% Serben, 3,9% Ungarn, 2,1% Bosniaken bzw. "ethnische Muslime", 1,4% Roma, 1,1% "Jugoslawen", 0,9% Montenegriner, 0,9% Kroaten, 0,8% Slowaken, 0,8% Albaner, 0,5% Vlahen, 0,5% Rumänen, 0,4% Mazedonier, 0,3% Bulgaren, 0,3% Bunjevazen, 0,2% Ukrainer (Ruthenen) und ca. 4.000 Deutsche sowie Angehörige weiterer Gruppen der insgesamt 21 Minderheiten.

 

(Auswärtiges Amt, Länder, Reisen und Sicherheit, März 2008)

 

Insgesamt sollen sich etwa 98.000 Flüchtlinge aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen in Ex-Jugoslawien in Serbien befinden. Nach Regierungsangaben kommen dazu noch etwa 207.000 aus dem Kosovo vertriebene Personen, von denen etwa 11% Roma, Ashkali und Ägypter ausmachen. Mit Hilfe von UNHCR und der Europäischen Union hat die Regierung verschieden Maßnahmen zur Unterstützung dieser Personengruppe durchgeführt.

 

(European Commission against Racism and Intolerance, Report on Serbia, adopted Dec. 2007, April 2008)

 

Es existiert allerdings in Serbien derzeit ein nach wie vor gewisses "feindlich gesinntes" Klima gegen nationale oder ethnische Minderheiten, als auch gegen religiöse Gruppen, welches durch Medienberichte und Politikeraussagen genährt wird. Rechtsextreme Gruppen tragen ebenfalls zu negativen Einstellungen gegenüber diesen Gemeinschaften aber auch gegen NGO's und Menschenrechtsorganisationen bei. Diese extremistischen Gruppen sind besonders in der Vojvodina aktiv.

 

(European Commission against Racism and Intolerance, Report on Serbia, adopted Dec. 2007, April 2008)

 

Die Regierung betrieb eine Hotline für Minderheiten und andere Personengruppen, an die man sich im Falle von Problemen im Bereich Menschenrechte wenden konnte. In Schulen wurden als Alternative zum Unterrichtsfach Religion Kurse für SchülerInnen angeboten, die ein besseres Verständnis für die Kultur der Minderheiten und multiethnische Toleranz vermitteln sollten.

 

(U. S. Department of State, Serbia (includes Kosovo) Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

Im serbischen Parlament sind aufgrund der Wahlgesetzesänderung von 2004 (Minderheitenparteien fallen nicht unter die 5% Hürde) nach den zuletzt stattgefundenen Parlamentswahlen am 11.05.2008 folgende Minderheiten vertreten: die ungarische Minderheit mit vier Mandaten, Bosniaken mit zwei Mandaten und mit einem Mandat ein Vertreter der albanischen Minderheit.

 

(Bericht des Polizeiattachés an der ÖB Belgrad vom 29.08.2008)

 

Albaner (Südserbien)

 

Nach Aussage des Führers der albanischen Partei (PDD) in Südserbien, gab es bis jetzt keine Vorfälle im Presevotal. Er beklagte jedoch, dass die derzeitige Stationierung von serbischem Militär und Polizeikräften der aktuellen ruhigen Lage auf die Dauer nicht dienlich sein könne, da dies zu einer Destabilisierung in der Region führen könnte. Es läge absolut im Interesse des Staates selbst, dass die derzeitige Stabilität im Tal durch politische, ökonomische und soziale Maßnahmen weiterhin stabilisiert und bewahrt wird und dass die militärische Komponente so klein wie möglich gehalten werden sollte.

 

(B92, Halimi: Tensions increasing in south Serbia, 4 March 2008, http://www.b92.net/eng/news/politics-article.php?yyyy=2008&mm=03&dd=04&nav_id=48158 (Zugriff am 22.04.2008))

 

Die Situation in Südserbien blieb weiterhin stabil, allerdings kam es immer wieder zu sporadischen Vorfällen in dieser Region. Bei der Rekrutierung von Albanern in die örtliche Polizei wurden weitere Fortschritte erzielt. Spannungen zwischen den beiden Volksgruppen gab es jedoch im Bereich der Aufnahme von Albanern in die öffentliche Verwaltung, insbesondere nach den Gemeinderatswahlen von 2006. Das sog. Koordinationsbüro wurde neu organisiert und ein neuer Leiter wurde bestellt. Die Teilnahme an den Parlamentswahlen wurde zwar von einigen albanischen Parteien blockiert, andere nahmen allerdings daran teil, ein albanischer Abgeordneter wurde dabei ins Bundesparlament gewählt.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Die überwiegend in drei Gemeinden Südserbiens - Pre¿evo/Presheva, Medveða/Medverdija, Bujanovac/Bojanovci - an der Grenze zum Kosovo siedelnden Albaner machen weniger als 1% der serbischen Bevölkerung aus. Die dortige Lage wird derzeit als stabil, aber angespannt beschrieben. Gelegentlich wird von ethnisch motivierten Zwischenfällen berichtet. Ein bewaffneter Aufstand in den Jahren 2000 und 2001 wurde mit einer Vereinbarung zwischen der damaligen Regierung und den Albanern beendet, die unter anderem deren stärkere Einbindung in staatliche Institutionen vorsah. Seitdem wurden bei der Rekrutierung von Albanern für die multiethnische Polizei in der Region Fortschritte erzielt.

 

(KAS - Konrad Adenauer Stiftung: Interethnische Beziehungen in Südosteuropa - Ein Bericht zur Lage in Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, und Serbien, März 2008)

 

Die Situation der Albaner in Serbien ist nach wie vor schwierig. Besonders in der Region Presevo, Bujanovac und Medveda gibt es Benachteiligungen auf dem Gebiet des Zugangs zu Bildung und zum zivilen Bereich, insbesondere auch bei der Aufnahme in Polizei und Justiz.

 

(European Commission against Racism and Intolerance, Report on Serbia, adopted Dec. 2007, April 2008)

 

Rechtsschutz

 

Justiz

 

Das Gesetz sorgt für eine unabhängige Justiz. Dennoch blieben die Gerichte politischen Einflussnahmen und Korruption ausgesetzt. Kritik wurde an der Verfassungsbestimmung geübt, dass Richter und Staatsanwälte vor ihrer Einsetzung sich einem politischen Screening zu unterziehen hätten. Anders als in den Jahren zuvor, gab es keine Berichte über Versuche Einflussnahme von offizieller Seite bei politisch heiklen Strafverfolgungen. Die Gerichte blieben auch weiterhin ineffizient, Verfahren dauern Jahre bis zu ihrer endgültigen Entscheidung.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Schritte unternommen um Richter und auch Staatsanwälte in Trainingskursen bezüglich Menschenrechte und Europäischer Konvention über Menschenrechte zu schulen. Seit der Errichtung dieses Judicial Training Centres 2002 haben mehr als 2000 juridisch geschultes Personal mit Hilfe von NGO's und dem Europarat an Kursen über die verschiedensten internationalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte, inklusive über die europäische Menschenrechtskonvention erfolgreich teilgenommen.

 

(European Commission against Racism and Intolerance, Report on Serbia, adopted Dec. 2007, April 2008)

 

Die neue Verfassung sorgt für einschneidende Veränderungen im Justizwesen. Das serbische Justizministerium hat mit einer grundlegenden Analyse des serbischen Justizwesens den Grund für umfassende legislative Veränderungen auf diesem Gebiet aufbereitet. Die Staatsanwaltschaft und spezielle Gerichte für Kriegsverbrechen und organisierte Kriminalität waren sehr aktiv, welches sich in zahlreichen Verurteilungen und laufenden Untersuchungen manifestierte.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Neue Gesetze über die Ernennung von Justizpersonal, ebenso deren Implementierung Gerichte und Staatsanwälte betreffen, sind nach wie vor noch nicht verabschiedet worden. Es gibt weiterhin berechtigten Zweifel über den Einfluss des Parlaments auf die Gerichtsbarkeit. Der Verfassungsgerichtshof ist seit Oktober 2006 nicht operational tätig, was zu einem gesetzlichen Vakuum im Bereich der Überprüfung der Legalität und Konstitutionalität von bereits angenommenen Gesetzen führte.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Die Einrichtungen von Berufungs- und Verwaltungsgerichten wurden weiterhin hinausgezögert, was negative Auswirkungen auf die Effizienz der Justizverwaltung hatte. Auch das neue Strafprozessverfahren wurde aus finanziellen Gründen auf Dezember 2008 verschoben. Zwar konnte der signifikante Rückstand an anhängigen Zivil- und Strafprozessverfahren im Vergleich zu 2006 etwas abgebaut werden, allerdings fehlt immer noch eine klare Strategie diesem Problem Herr zu werden.

 

(Commission of the European Communities, Serbia 2007 Progress Report, Nov. 2007)

 

Das serbische Justizsystem besteht aus Bezirksgerichten, Distriktgerichten, einem Obersten Gerichtshof und einem Verfassungsgerichtshof. Zusätzlich wurden spezielle Gerichte, die sich mit Kriegsverbrechen befassen, eingerichtet. Der Verfassungsgerichtshof wacht über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und Verordnungen.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

Sicherheitsbehörden

 

Verhaftungen basieren generell aufgrund ausgestellter Haftbefehle, wobei unter besonderen Umständen, z.B. bei Verübung eines Kapitalverbrechens, ein Abgehen von der üblichen Praxis erlaubt ist. Das Gesetz sieht eine mehr als 48-stündige Festhaltung nur durch den Entscheid eines Untersuchungsrichters vor, das von den Behörden auch generell befolgt wurde. Festgenommene müssen von der Polizei sofort über ihre Rechte informiert werden. Außerdem besteht das Recht auf einen Rechtsbeistand, der, wenn nötig, auf Kosten des Staates zur Verfügung gestellt werden muss.

 

(U.S. Department of State, Serbia (includes Kosovo), Country Reports on Human Rights Practices - 2007, March 2008)

 

Die meisten Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes aus 2006 wurden mittlerweile in Kraft gesetzt, inklusive des Kodex über Polizeiethik und der Regulierungen die Polizeibefugnisse betreffend. Ebenso wurden neue Regelwerke über Prozesse in der Polizeiarbeit und für die Anwendung von Gewaltmaßnahmen eingeführt. Innerhalb des Innenministeriums gibt es ein eigenes Sekretariat, das für die interne Kontrolle d

Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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