RS UVS Salzburg 1991/04/09 3/12/2-1991

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1991
beobachten
merken
Rechtssatz

Der Beschuldigte hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß die Verwaltungsübertretung des Aufstellens eines Kfz in einer Kurzparkzone ohne Kennzeichnung mittels richtig eingestellter Parkscheibe lediglich mit der Verhängung einer Organstrafverfügung geahndet wird.

Schlagworte
Organstrafverfügung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten