RS UVS Salzburg 1991/04/30 3/15/3-1991

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Veröffentlicht am 30.04.1991
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Rechtssatz

Ein Rechtsanspruch darauf, daß eine Verwaltungsübertretung gemäß §20 Abs2 StVO lediglich mittels Verhängung einer Organstrafverfügung geahndet wird, besteht nicht.

Schlagworte
Organstrafverfügung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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