RS UVS Salzburg 1991/06/03 3/45/1-1991

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Veröffentlicht am 03.06.1991
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Eine Firma ist gemäß § 9 AVG nicht rechtsfähig; an eine Firma kann daher keine Lenkeranfrage gemäß §103 Abs2 KFG gestellt werden.

Schlagworte
Firma; Lenkeranfrage
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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