Erfolgt die Einzahlung einer Anonymverfügung nicht mittels bereitgestelltem Beleg, sondern durch Überweisung von Konto zu Konto, ist dieser Vorgang einer Nichteinzahlung des Strafbetrages gleichzuhalten.
Schlagworte Auskunftspflicht, Anonymverfügung, Einzahlung von Konto zu Konto