Die der Bestrafung zugrundeliegende Handlung gefährdet in bedeutendem Maße das Interesse an der Verkehrssicherheit, wenn die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h, das sind ca 60 % (!), überschritten wurde.
Schlagworte überhöhte Fahrgeschwindigkeit, Schätzen der Geschwindigkeit