RS UVS Wien 1991/07/18 03/13/320/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.1991
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Rechtssatz

Mag ein Sicherheitswachebeamter die BW auch aus den Medien gekannt

haben, so kann ihm unmöglich zugemutet werden, außer dem Namen der BW nähere Details über ihre Identität zu kennen, geschweige denn, ob sie im Besitze von Führer- und Zulassungsschein ist bzw welche näheren Angaben diese enthalten.

Schlagworte
Fahrzeugkontrolle, Fahrzeugpapiere
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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