Strafe von S 2.000,-- wegen Übertretung des §20 Abs2 StVO (statt 50 km/h 100 km/h) bestätigt, da der Berufungswerber als Student zwar nur ein Taschengeld von monatlich S 1.500,-- erhält, ihm jedoch auch ein Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern zusteht.