RS UVS Niederösterreich 1991/07/30 Senat-NK-91-007

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Veröffentlicht am 30.07.1991
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Rechtssatz

Ein Nachtrunk berechtigt nicht zur Verweigerung des Alkotests. Es ist unerheblich, ob der Alkohol nach dem Unfall oder schon vor dem Unfall konsumiert wurde.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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