Bei Überschreitung der zuständigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 70 % - vorliegend um 36 km/h - durch eine Beschuldigte die berufslos, Mutter von zwei minderjährigen Kindern und Eigentümerin eines vier Jahre alten Kombinationskraftwagens ist, und mit einem erwerbstätigen Ehegatten zusammenlebt - ist eine Geldstrafe von S 800,-- als äußerst milde zu beurteilen.